Dringlichkeitsvorlage - 2019/DV/0288

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bewilligung zur überplanmäßigen Ansatzerhöhung im Ergebnis- und Finanzhaushalt 2019 im TH 60 um 340.000 EUR bei Fremdprüfungen Statik und um 150.000 EUR bei Fremdprüfungen Brandschutz wird erteilt.

 

2. Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen/Mehreinzahlungen des TH 62 in Höhe von 490.000 EUR, Produktkonto 11402.44110030/64110030.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (4) KV M-V i.V.m. § 6 (4) Hauptsatzung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

Sachverhalt:
 

1. Begründung der Dringlichkeit
 

Die Statik- und Brandschutznachweise sind Bestandteil der Bauvorlagen, die als hoheitliche Aufgabe innerhalb des Genehmigungsverfahrens auf die Einhaltung der Anforderungen der Statik und des Brandschutzes zu prüfen sind.


Da die personellen Kapazitäten im Bauamt als untere Bauaufsichtsbehörde ausgelastet sind, müssen private Prüfingenieure für Statik- und Brandschutz beauftragt werden.

 

Da die Haushaltsansätze durch Abrechnungen und Auftragserteilungen nahezu vollständig ausgeschöpft sind, ist eine sofortige Entscheidung erforderlich. Anderenfalls könnten bis zu einer Entscheidung in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses keine neuen Aufträge erteilt und insoweit keine Baugenehmigungen bearbeitet werden.

 

2. Begründung der Entscheidungen

 

2.1. Die derzeitigen Haushaltsansätze werden aus folgenden Gründen nicht ausreichen:

 

a) Unabweisbarkeit

Die Statik- und Brandschutznachweise sind Bestandteil der Bauvorlagen, die als hoheitliche Aufgabe innerhalb des Genehmigungsverfahrens auf die Einhaltung der Anforderungen des Statik- und Brandschutzes zu prüfen sind. Da die personellen Kapazitäten im Bauamt als untere Bauaufsichtsbehörde ausgelastet sind, müssen private Prüfingenieure für Statik- und Brandschutz beauftragt werden.

Gemäß der Bauprüfverordnung M-V ist die Bauaufsichtsbehörde, die den Prüfauftrag erteilt hat, Schuldner der Vergütung. Somit sind diese Ausgaben aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen unabweisbar. 

 

b) Unvorhersehbarkeit:

Grundsätzlich decken die Erträge/Einzahlungen für Fremdprüfungen die Aufwen-dungen/Auszahlungen.  Aus folgenden Gründen entstehen dennoch Finanzierungslücken:

Bauherren zahlen für ihre Vorhaben ab einem Bauwert von 500.000 Euro einen Vorschuss. Er beinhaltet die Gebühren für die Baugenehmigung und die Prüfungen Statik und Brandschutz. Der Vorschuss wird als Ertrag/Einzahlung im jeweiligen Haushaltsjahr verbucht. Der Verbrauch des Vorschusses erfolgt oft erst in den Folgejahren, da die Prüfung sich teilweise über einen längeren Zeitraum er-streckt und die Rechnungslegung in mehreren Etappen erfolgt. Daraus ergibt sich ein Auseinanderfallen von Ertrag/Einzahlung und Aufwand/Auszahlung aufgrund der Jährlichkeit.

Darüber hinaus sind die Haushaltsansätze nicht mehr auskömmlich, weil die Anzahl fremdprüfrelevanter Vorhaben gestiegen ist. Außerdem wurden mit der neuen BauprüfVO M-V vom 14.04.2019 die Stundensätze der Honorare der Prüfsachverständigen (Statik und Brandschutz) erhöht, was sich kostensteigernd auswirkt.

Aus den vorgenannten Gründen stehen im Haushaltsjahr 2019 nicht genügend Mittel zur Verfügung. Um weitere Prüfaufträge auslösen zu können, ist die Erhöhung der Ansätze der Aufwand- und Auszahlungskontos notwendig.

 

c) Überschreitung des Teilhaushaltes

Die notwendige Überschreitung des TH 60 wird voraussichtlich 490.000 € betragen. Die Haushaltsansätze können somit nicht eingehalten werden. Wird der überplanmäßigen Bewilligung nicht stattgegeben, ist keine Ermächtigung für weitere Fremdprüfaufträge gegeben. 

 

2.2. Die Deckung der Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen beantragen wir

wie folgt:

 

Nachweis der Deckung durch Mehrerträge/-einzahlungen in Höhe von 490.000,00 EUR

 

Teilhaushalt: 62

Produkt: 11402Bezeichnung: Liegenschaften

 

 

 

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produktsachkonto

11402.44110030

11402.64110030

Bezeichnung

Vermietungen von kommunalen Grund/ Boden

Vermietungen von kommunalen Grund/ Boden

Ansatz

 

650.000,00

650.000,00

über-/außerplanmäßige

Aufwendungen/Auszahlungen

+/-

20.000,00

20.000,00

AO

-

1.736.026,22

1.658.618,92

Aufträge

-

0,00

206.036,90

bereitgestellt für Deckungskreis

-

     

     

noch verfügbar

=

1.066.026,22

1.194.655,82

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

490.000,00

490.000,00

 

 

Begründung der Deckung

Das Nutzungsentgelt für die Überlassung der Grundstücke Thierfelderstr. an die WIRO (1.064.800,00 €) wurde im Haushaltsjahr 2018 auf den Produktkonten 11402.46290090/66290090 geplant. Durch Verzögerungen beim Baustart trat die Fälligkeit erst im lfd. Haushaltsjahr 2019 ein. Die Verbuchung erfolgte auf den Produktkonten 11402.44110030/ 64110030, da der Sachverhalt einer Vermietung entspricht. So sind 2019 diese Mehrerträge und –einzahlungen vorhanden und können zur Deckung des Mehrbedarfes für die Beauftragung von privaten Prüfingenieuren für Statik und Brandschutz verwendet werden.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

1. Mehraufwand/Mehrauszahlung

52100.56290020/76290020 von 1.000.000 € um 340.000 € auf 1.340.000 €

52100.56290030/76290030 von   400.000 € um 150.000 € auf   550.000 €

 

2.Deckung durch Mehrertrag/Mehreinzahlung

11402.44110030/64110030in Höhe von 490.000 €

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

12.09.2019 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

17.09.2019 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen