Stellungnahme - 2019/AM/0271-01 (SN)

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Sachverhalt:

1.

Von wann bis wann wurde an dem Entwässerungskonzept gearbeitet und seit wann

ist es fertiggestellt?

 

Die Basis der Verwaltungsarbeit bildet das Anpassungskonzept an den Klimawandel 2012. Die fortdauernde Anpassung an den laufenden Klimawandel ist eine Aufgabe für Generationen. Der spezielle Erarbeitungsprozess für das Integrierte Entwässerungskonzept (INTEK) und den daraus abgeleiteten Integralen Entwässerungsleitplan (IELP) vollzog sich unter der fachlichen Verantwortung des Amtes für Umweltschutz von 2012 bis 2016. Die Beauftragung erfolgte an das Ingenieurbüro biota GmbH, Bützow. In den Erarbeitungsprozess wurden alle Partner und das Expertenwissen der kommunalen Wasserwirtschaft eingebunden (Integriert), der Warnow-Wasser- und Abwasserverband (WWAV), die Nordwasser GmbH (damals Eurawasser Nord GmbH), der Wasser- und Bodenverband (WBV), die Universität Rostock, kommunale Ämter. Das INTEK umfasste drei Phasen:

  1. Grundlagenermittlung (2012)
  2. Bewertung der hydrologischen Gefährdung (2013)
  3. Einzugsgebietsbezogene Analyse der Hochwasserrisiken (2014)

Zentrales Ergebnis des INTEK sind die Gefährdungskarten, die insbesondere durch Starkregenereignisse besonders betroffene Senken und Abflussbahnen von wild abfließendem Regenwasser ausweisen.

Im IELP (2016) sind die ca. 50 Hauptentwässerungsachsen und ihre ca. 150 zufließenden Nebenentwässerungsachsen modelliert. Sie ermöglichen eine Differenzierung der Bedeutung von Fließwegen des Oberflächenabflusses, so dass eine Prioritätensetzung für erforderliche Maßnahmen erfolgen kann. Zudem wurden über eine nutzungsbezogene Risikoeinstufung die Leistungsanforderungen für das Entwässerungssystem definiert (bspw: Ackerflächen sind bis zu einem sich alle 10 Jahre wiederholenden Regenereignis zu schützen, Kleingartenanlagen bis zu einem 25 jährlichen Ereignis, geschlossene Bebauung bis zum 100-jährlichen Wiederkehrintervall).

Bereits mit dem Vorliegen erster Ergebnisse der Untersuchungen, wurden diese in laufende Planungs- und Abstimmungsprozesse eingebracht.

 

2.

Welche konkreten Maßnahmen sieht das Konzept vor, zeitnah etwas gegen die

Überschwemmungen zu tun, die sich in bestimmten Gebieten der Stadt

wiederholen?

 

Konkrete Maßnahmen waren nicht Gegenstand des Konzeptes. Diese müssen sich aus den Gefährdungskarten und der Bedeutung der Achsen für das Entwässerungssystem ableiten und durch die jeweils zuständige Stelle geplant werden.

Die Zuständigkeiten für die Siedlungswasserwirtschaft sind auf verschiedene Akteure aufgeteilt. Vereinfacht lässt sich das etwa so darstellen:

A)     Für die Entwässerung von unbebauten und unbefestigten Flächen über offene und verrohrte Gewässer der sogenannten 2. Ordnung (bspw. Kringelgraben, Schmarler Bach, Laakkanal) ist das Amt für Umweltschutz zuständig. Die Gewässerunterhaltung zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen Durchflusses (Mähen der Böschungen, Räumung der Gewässersohle) wird durch den Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ durchgeführt.

B)     Für Planung, Bau und Betrieb der Regenentwässerung (Abwasserbeseitigung) von versiegelten Flächen und Dächern im Stadtgebiet, also für die Abwasserkanalisation und Regenwasserrückhaltebecken,  ist der Warnow-Wasser- und Abwasserverband zuständig. Er bedient sich zur Aufgabenerfüllung der Nordwasser GmbH.

C)    Für die Straßenentwässerung ist das Amt für Verkehrsanlagen zuständig und arbeitet bei der Anlagenplanung eng mit dem Warnow-Wasser- und Abwasserverband zusammen.

Im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung werden durch das Amt für Umweltschutz die Ergebnisse des INTEK und des IELP mittels hydrologischer Gutachten vertieft und münden in konkrete Festsetzungen zum Regenwassermanagement im Bebauungsplan (u.a. Regenrückhaltung, Versickerung, Dachbegrünung). Zudem wird Einfluss auf einen ausgeglichenen Wasserhaushalt genommen (nach der Bebauung versickert, verdunstet und fließt der gleiche Wasseranteil ab, wie vor der Bebauung). Wenn möglich, werden innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplangebietes auch Lösungen für angrenzende betroffene Stadtbereiche bzw. zur Entlastung des bestehenden Abwassernetzes eingeplant.

 

Dessen ungeachtet wurden und werden kontinuierlich Maßnahmen zur Verbesserung der Regenwasserinfrastruktur durch den WWAV, die Nordwasser GmbH und das Amt für Verkehrsanlagen umgesetzt. Als einige Beispiele werden benannt:

  • die erfolgte Entflechtung der Mischwassersysteme im Rahmen der Straßensanierungen in Warnemünde mit zukünftig höher dimensionierten separaten Regenwasserkanälen (z.B. Kirchenstraße, Kirchenplatz, Dänische Straße, Anastasiastraße),
  • für die Innenstadt bspw. der Bau des Regenwasserkanals Friedrichstraße vom Doberaner Platz bis zum Warnowufer, die Ertüchtigung des Regenwasserkanals Ulmenstraße: 1. BA von Maßmannstraße bis Gewettstraße bereits gebaut, 2. BA bis Fritz–Reuter-Straße zzt. im Ausschreibungsverfahren (Bauzeit Herbst 2019 – Mitte 2020),
  • eine aktuelle Baumaßnahme ist der Einbau von 40 lfd. m Regenwasserkanal unter der S-Bahn-Brücke Parkstraße im Rahmen einer koordinierten Maßnahme mit den Stadtwerken AG (Fernwärme) sowie die
  • grundhafte Sanierung Petridamm durch das Amt für Verkehrsanlagen mit dem WWAV / der Nordwasser GmbH.

 

3.

Wird der nächste Haushaltsentwurf konkrete Maßnahmen enthalten, die aus dem

Entwässerungskonzept resultieren? Und falls ja, welche?

 

Die Stadtverwaltung wird noch in diesem Jahr eine Beschlussvorlage als Richtungsbeschluss in die Bürgerschaft einbringen, in der sich die Hanse- und Universitätsstadt Rostock verpflichtet,  sich im Rahmen der „kommunalen Gemeinschaftsaufgabe Binnenhochwasserschutz“ finanziell an der Ertüchtigung des Siedlungswassernetzes des WWAV zu beteiligen, wenn dieses zur höheren Überflutungssicherheit über das technische Regelwerk hinaus ausgelegt werden soll oder wenn neu herzustellende Gewässer zur Entlastung des Netzes beitragen können. Als Entscheidungsgrundlage dient die nutzungsbezogene Risikoeinstufung des IELP. Die  mit der benannten Beschlussvorlage für die künftige Investitionsplanung vorgesehenen Achsen

  • Schwanenteichgraben - Rohrleitung 5 - Kayenmühlengraben sowie
  • Kringelgraben/Roste Burg Graben - Vögenteich - Warnowufer

sind jeweils mit einem Ansatz ab  2020 und für die Folgejahre eingeplant. Insbesondere bei Rohrleitung 5 besteht ein enger Zusammenhang zur Investitionsplanung des WWAV.

Zudem sind im Investitionsplan des Amtes für Umweltschutz unter der Bezeichnung „Hauptentwässerungsachse 1, 2 und 3“ Gewässerausbaumaßnahmen kenntlich gemacht, die im Rahmen der Zuständigkeit des Amtes aus den Ergebnissen des INTEK und weiterer Untersuchungen resultieren und die ab dem Haushaltsjahr 2021 eingeplant sind:

  • Gewässer 10/4, Gewässer 2/3R, Gewässer 28/10.

 

Die Investitionshaushalte des Amtes für Verkehrsanlagen, des Amtes für Umweltschutz und der  RGS werden regelmäßig mit dem Investitionsplan des WWAV und der Nordwasser GmbH in Übereinstimmung gebracht, derzeit für das Haushaltsjahr 2020 ff. Für das Haushaltsjahr 2020 ist dort als Gemeinschaftsvorhaben vorgesehen:

  • Querung Regenwassersammler Doberaner Str. ( Höhe Fritz-Reuter-Str.)
  • 2020 – 2024/2015 – Planung und Bau der Regenwasserkanalachse von Doberaner Str. durch die Fritz-Reuter-Str. bis zur Ulmenstraße gemeinsam mit Amt für Verkehrsanlagen und ggf. anderen Versorgern.

Der aktuell in Aufstellung befindliche Investitionshaushaltsentwurf des Amtes für Verkehrsanlagen wird die genannten Vorhaben enthalten.

 

Grundsätzlich ist festzustellen, dass bei jeder grundhaften Sanierungs- / Erneuerungsmaßnahme im Bereich der Verkehrsanlagen eine regelmäßige und vor allem strategische Abstimmung zw. der Verwaltung und dem WWAV / Nordwasser GmbH mit dem Ziel der koordinierten Planung und Bauausführung erfolgt. Für eine erfolgreiche Arbeit ist entscheidend, dass die im Haushalt eingeplanten Mittel nicht gekürzt oder verschoben werden, um die aufeinander abgestimmten Baumaßnahmen nicht zu verzögern oder unmöglich zu machen.

 

4.

Wie reagiert die Stadtverwaltung auf die Frage betroffener Bürgerinnen und Bürger, warum auch jene Straßenzüge überschwemmt werden, die in den letzten drei Jahren offensichtlich saniert wurden? Hätte es Möglichkeiten gegeben, insbesondere in der Nähe des Stadthafens (KTV), im Zuge von Straßenbauarbeiten Maßnahmen zu ergreifen, damit viel Wasser besser ablaufen kann?

 

Bei allen Straßensanierungen in Verantwortung des Amtes für Verkehrsanlagen oder der RGS gibt es grundsätzlich eine entsprechende Prüfung der Leistungsanforderungen mit dem WWAV / der Nordwasser GmbH.

Jedoch muss darauf verwiesen werden, dass das Entwässerungssystem nur dann funktionstüchtig und leistungsfähig ist, wenn netzweit alle Schwachstellen beseitigt bzw. auch baulich umgesetzt werden. Dies erfordert aufgrund des enormen Umfangs einen langen Planungsvorlauf und Umsetzungszeitraum. Es ist eine langfristig konzertierte  Generationenaufgabe.

 

5.

Der Klimawandel ist in aller Munde. Entwässerungs-, aber auch

Hochwasserschutzmaßnahmen müssen in Rostock umgesetzt werden.

Wann und wo werden notwendige Hochwasserschutzmaßnahmen eingeleitet und inwieweit wird der nächste Haushaltsentwurf diese Maßnahmen finanziell untersetzen?

 

Für das bestehende Siedlungsgebiet ist der Sturmflutschutz Aufgabe des Landes MV und wird in Zuständigkeit des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) umgesetzt.

Aktuell finden -auch mit Blick auf die bevorstehenden Entwicklungsprojekte/der BUGA- im Bereich des Stadthafens Untersuchungen zu technischen Lösungen für den Sturmflutschutz statt. Darin einbezogen sind auch die großen Regenwasserauslaufkanäle in die Unterwarnow, die dann ertüchtigt bzw. mit Rückstauklappensystemen versehen werden sollen.

Sofern durch Bebauungsplanung in überflutungsgefährdete Gebiete hineingeplant wird, trägt die Hansestadt Rostock selbst die Verantwortung und stellt den Sturmflutschutz u.a. durch Höhenfestsetzungen im Bebauungsplan sicher.

In einem Ausnahmefall hat die Hansestadt Rostock auch den Schutz der  Splittersiedlungen Otternsteig übernommen (Ringeindeichung), weil dieses Gebiet nicht in der Hochwasserschutzkonzeption des Landes eingeplant war.

 

 

 

 

 

Holger Matthäus

Senator für Bau und Umwelt

 

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