Stellungnahme - 2019/AN/0234-02 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Mit dem Antrag 2019/AN/0234 wird beabsichtigt, bis zur Leitentscheidung Projektbausteine Masterplan für die BUGA 2025 in 2020 weder eine Durchführungsgesellschaft zu gründen noch einen Gesellschaftsvertrag mit der DBG abzuschließen.

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Das Projekt BUGA 2025 basiert auf 2 wesentlichen Säulen.

Zum einen ist es die Vorbereitung/Planung und Umsetzung der Infrastrukturmaßnahmen in Bezug auf die städtebauliche Entwicklung des Rostocker Stadthafens und des Warnowquartiers sowie des Neubaus der Warnowbrücke. Sie sind auch losgelöst von der Veranstaltung „BUGA 2025“ ungehindert voranzutreiben. An den anstehenden Planungsmaßnahmen ist somit festzuhalten.

 

Zum anderen steht mit der „BUGA 2025“ die Planung/Vorbereitung und Durchführung der eigentlichen Veranstaltung an. Alle in diesem Zusammenhang anstehenden haushalterischen Planungen wurden im Kontext der derzeitigen Haushaltsplanung 2020/2021 angemeldet. Gleichzeitig erfolgte eine Vorababstimmung mit der zuständigen Rechtsaufsicht.

 

Aufgrund der derzeitigen medialen Berichterstattung zum Haushaltsplan 2020/2021 schlägt die Verwaltung vor, die Leitentscheidung zur BUGA 2025 gleichzeitig mit der Vorlage zum Haushaltsplanentwurf 2020/2021 zu fällen (analog erfolgt ein aktueller Sachstand zur Planung der Infrastrukturmaßnahmen).

 

In diesem Kontext wird die Bürgerschaft auch über den Gesellschaftsvertrag sowie über den Durchführungsvertrag mit der DBG final entscheiden

 

 

 

 

Bis dahin wird die Verwaltung alle vorbereitenden Maßnahmen wie z.B. Gesellschaftsgründung oder den Durchführungsvertrag mit der DBG vorbereiten.

Gleichzeitig wird der neuen Bürgerschaft sowie dem neuen Oberbürgermeister die Möglichkeit gegeben, sich mit der BUGA 2025 umfassend vertraut zu machen.

 

 

 

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski

1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters

 

 

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Beschlüsse

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28.08.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben