Informationsvorlage - 2019/IV/0132

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Gemäß § 20 GemHVO-Doppik schreibt der Gesetzgeber eine Berichtspflicht vor, die nach den örtlichen Bedürfnissen zu gestalten ist. Es ist sicherzustellen, dass die Bürgerschaft während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzugs einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele unterrichtet wird.

 

Der vorliegende Bericht umfasst die Übersicht über den Stand des Haushaltsvollzugs per 30.06.2019 sowie die Prognosen der Organisationseinheiten zum 31.12.2019 für die Ergebnis- und Finanzrechnung. Er enthält eine Zeitreihe über die Abrechnung der Ziele und Kennzahlen der wesentlichen Produkte.

 

in Vertretung

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski

Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

und Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

15.08.2019 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

28.08.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben