Beschlussvorlage - 2019/BV/0120

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Die Zustimmung für die außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 50.000 EUR im TH 61 für die Maßnahme 6157101201900199 Digitales Innovationszentrum (DIZ) wird erteilt.

 

Die Deckung in Höhe von 50.000 EUR erfolgt durch Minderauszahlungen aus der Investitionsmaßnahme 6654101201801716 Städtischer Anteil Wohnungsbauerschließung Werftdreieck des Amtes für Verkehrsanlagen.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 6 (4) Pkt. 2 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

 

bereits gefasste Beschlüsse:

--

 

Sachverhalt:
 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock und die Universität Rostock planen die Errichtung eines gemeinsamen „Digitalen Innovationszentrums“. Das Ziel ist es, innovative (digitale) Unternehmensgründungen in der Regiopolregion Rostock zu fördern, indem ein geeignetes Start-up- und digitales Ökosystem geschaffen wird. Hierzu wird eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Rostock, der Universität Rostock, der Universität Rostock Service GmbH und Rostock Business geschlossen.

In der abgestimmten Kooperationsvereinbarung zwischen der HRO und der Uni werden die finanziellen Auswirkungen für die HRO geregelt. Als Beitrag der HRO für das geplante DIZ ist die Finanzierung der Erstausstattung in Höhe von 50.000 EUR vorgesehen. Die Universität stellt für die Gründungsphase Räumlichkeiten und Infrastruktur zur Nutzung durch das DIZ zur Verfügung.    

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 50.000 EUR für die Investitionsmaßnahme 6157101201900199 Digitales Innovationszentrum werden gedeckt durch Minderauszahlungen in Höhe von 50.000 EUR aus der Investitionsmaßnahme 6654101201801716 Städtischer Anteil Wohnungsbauerschließung Werftdreieck des Amtes für Verkehrsanlagen.

 

Teilhaushalt: 61

- in EUR -

laufende Nr. FHH

Bezeichnung

Gesamtermächtigung

Verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf

31

Summe der Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit

0

0

0

38

Summe der Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

477.730

477.730

50.000

39

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

./. 477.730

./. 477.730

     

 

  1. Mehrauszahlungen   

 

Produkt: 57101Bezeichnung: Wirtschafts- und Strukturförderung

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6157101201900199

Digitales Innovationszentrum

Investitionsposition

2.

Digitales Innovationszentrum

Finanzauszahlungskonto

78190001

Investitionszuwendungen an sonstige Unternehmen – zweckgebunden -

 

 

 

 

- in EUR -

Ansatz

 

0

Reste aus Vorjahren (HAR)

+

0

über-/außerpl. Auszahlungen

+/-

0

AO

-

0

Aufträge

-

0

noch verfügbar

=

0

Neue Haushaltsüberschreitung

 

50.000

 

  1. Nachweis der Deckung durch Minderauszahlungen in Höhe von 50.000­EUR

 

Produkt: 54101Bezeichnung: Gemeindestraßen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654101201801716

Städtischer Anteil Wohnungsbauerschließung Werftdreieck

Investitionsposition

2

Städtischer Anteil

Finanzauszahlungskonto

78532000.09612000

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

 

- in EUR -

Ansatz

 

1.100.000

Reste aus Vorjahren (HAR)

+

0

über-/außerpl. Auszahlungen

+/-

340.000

AO

-

0

Aufträge

-

0

bereitsgestellt für Deckungskreis

-

0

noch verfügbar

=

760.000

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

50.000

 

Begründung der Minderauszahlungen

Der Erschließungsvertrag zwischen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und der WIRO wurde Ende 2018 geschlossen. Die erforderlichen finanziellen Mittel wurden entsprechend den seit 2017 geführten Abstimmungen in den Haushalsplan des Amtes 66 eingeordnet und für die Vertragsunterzeichnung mit der erforderlichen Verpflichtungsermächtigung untersetzt. Die Vorbereitung der EU-weiten Ausschreibung der Planungsleistungen nimmt entsprechend Information der WIRO aufgrund der Komplexität mehr Zeit in Anspruch als erwartet. Unter Berücksichtigung des umfangreichen Planungsvorlaufens wird es einen Baubeginn nicht vor 2021 geben. Entsprechend sind die erforderlichen städtischen Mittel in den derzeit in Aufstellung befindlichen Investitionsplan des Amtes für Verkehrsanlagen zeitlich neu eingeordnet.

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

Erweitern

15.08.2019 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

20.08.2019 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen