Antrag - 2019/AN/0066

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Nachhaltigkeitsstrategie für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock erarbeiten zu lassen.

 

  1. Das Konzept soll mindestens die folgenden Punkte umfassen:

-        Bestandsaufnahme (Einzelkonzepte und deren aktueller Umsetzungsstand)

-        Festlegung kommunaler Nachhaltigkeitsziele unter Berücksichtigung der 2015 seitens der UN-Vollversammlung verabschiedeten globalen Nachhaltigkeitsziele im Rahmen der AGENDA 2030 sowie der 2017 aktualisierten Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie

-        Benennung konkreter Handlungsfelder für Rostock

-        Unterbreitung konkreter Umsetzungsvorschläge

-        Auswahl konkreter Nachhaltigkeitsindikatoren

-        Wege der Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Erarbeitung und Umsetzung der Strategie.

 

  1. Die kommunale Nachhaltigkeitsstrategie ist der Bürgerschaft zum Beschluss vorzulegen.

 

  1. Alle zwei Jahre ist der Bürgerschaft ein Nachhaltigkeitsbericht vorzulegen.

 

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Sachverhalt:

 

Die Orientierung an ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Kriterien einer nachhaltigen Entwicklung stellt für Kommunen eine Chance dar, Entwicklung zukunftsweisend zu gestalten und erforderliche Handlungsfelder zu identifizieren.

Dabei gilt es eine Balance zwischen Vision und Wirklichkeit zu finden: Auf der einen Seite stehen der Wandel in den Köpfen und die Verständigung auf Leitlinien einer nachhaltigen Stadtentwicklung, auf der anderen Seite die Übertragung in konkretes Handeln sowie dessen Überprüfung und Weiterentwicklung anhand definierter Meilensteine und Maßstäbe.

 

 

Damit nachhaltige Stadtentwicklung keine folgenlose Leerformel bleibt, sind strategische Zielsetzungen zu formulieren, spezifische Detailziele zu definieren und umsetzbare Indikatoren der Zielerreichung festzulegen.

 

Rostock verfügt über zahlreiche Einzelkonzepte, eine übergreifende Strategie zur Nachhaltigkeit der Stadtentwicklung fehlt hingegen. Ein solches Konzept ist zu erarbeiten.

 

Die Öffentlichkeit ist in die Strategie- und Zielfindung auf dem Weg zu einer nachhaltigen Kommune einzubinden.

 

Im Anhang befindet sich als Beispiel die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Arnsberg in NRW vom August 2018.

 

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Finanzielle Auswirkungen: bei Konzepterarbeitung im Hause keine

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.08.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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28.08.2019 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

1.Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Nachhaltigkeitsstrategie für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock erarbeiten zu lassen.

 

2.Das Konzept soll mindestens die folgenden Punkte umfassen:

 

-Bestandsaufnahme (Einzelkonzepte und deren aktueller Umsetzungsstand),

-Festlegung kommunaler Nachhaltigkeitsziele unter Berücksichtigung der 2015 seitens der UN-Vollversammlung verabschiedeten globalen Nachhaltigkeitsziele im Rahmen der AGENDA 2030 sowie der 2017 aktualisierten Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie,

-Benennung konkreter Handlungsfelder für Rostock,

-Unterbreitung konkreter Umsetzungsvorschläge,

-Auswahl konkreter Nachhaltigkeitsindikatoren,

-Wege der Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Erarbeitung und Umsetzung der Strategie.

 

3.Die kommunale Nachhaltigkeitsstrategie ist der Bürgerschaft zum Beschluss vorzulegen.

 

4.Alle zwei Jahre ist der Bürgerschaft ein Nachhaltigkeitsbericht vorzulegen.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2019/AN/0066-02 (ÄA) (s. TOP 10.2.2)
entfällt die Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschluss Nr. 2019/AN/0066:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Fortschreibung der Leitlinien zur Stadtentwicklung den Themenbereich Nachhaltigkeit verstärkt zu integrieren bzw. hervorzuheben.