Beschlussvorlage - 2019/BV/0057

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1.Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 des Eigenbetriebes „Klinikum Südstadt Rostock“ mit der in der Bilanz ausgewiesenen Bilanzsumme von 156.172.240,53 EUR und einem Jahresüberschuss in Höhe von 11.621.111,43 EUR werden festgestellt.

 

2.Der Lagebericht wird genehmigt.

 

3.Der Jahresüberschuss des Jahres 2018 in Höhe von 11.621.111,43 EUR wird wie folgt verwendet:

-2.500.000,00 EUR werden an den Kernhaushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke weitergegeben. Die Hanse- und Universitätsstadt verpflichtet sich, die Verwendung der Zuwendung des Klinikum Südstadt Rostock für gemeinnützige Zwecke nachzuweisen,

-9.121.111,43 EUR werden der Gewinnrücklage zugeführt.

 

4.Dem Direktorium wird Entlastung erteilt.

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 6 Abs. 2 Ziff. 3 EigVO iVm § 5 Ziff. 6 der Satzung des Eigenbetriebes „Klinikum Südstadt Rostock“

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

keine

 

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 wurden durch den Eigenbetrieb „Klinikum Südstadt Rostock“ erstellt. Die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht erfolgte durch die Baltic GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kiel. Der Prüfungsgegenstand war gem. Kommunalprüfungsgesetz M-V zu erweitern um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Baltic GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft datiert vom 21.05.2019.

 

Das Klinikum hat in 2018 einen Jahresüberschuss von TEUR 11.621 (Vorjahr: TEUR 5.222) erwirtschaftet. Das Umsatzvolumen lag bei ca. 137 Mio. EUR. Bei weiterhin positiver Entwicklung des Eigenbetriebes wurde damit das Vorjahresergebnis um TEUR 6.399 und insofern deutlich überschritten. Dies ist bei einer Steigerung der Umsatzerlöse um TEUR 6.629, einhergehend mit dem Sinken der Personalaufwandes- sowie der Materialaufwandsquote, insbesondere auch auf positive einmalige Effekte im Wirtschaftsjahr außerhalb des operativen Bereichs des Krankenhauses im neutralen Ergebnis sowie dem Finanzergebnis zurückzuführen. Der Landesbasisfallwert ist in diesem Jahr um EUR 104,01 (3,11 %) gestiegen. Ebenso hat das Krankenhaus auch in 2018 wieder Leistungssteigerungen zu verzeichnen.

 

Die finanzielle Lage des Eigenbetriebes stellt sich stichtagsbezogen gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessert dar. Die liquiden Mittel sind um TEUR 9.119 gestiegen und betragen zum 31.12. nunmehr TEUR 11.517. Diese Entwicklung geht einher mit dem wirtschaftlichen Ergebnis des Eigenbetriebes in 2018 inkl. der o.g. Einmaleffekte, die zu einem Großteil auch liquiditätswirksam geworden sind, ist aber zudem auch im Zusammenhang mit dem noch ausstehenden Verbrauch finanzieller Mittel z.B. für die Finanzierung  der bereits geplanten Investitionsvorhaben zu betrachten.

 

Wesentliche Investitionsvorhaben wurden in 2018 nicht umgesetzt. Die ursprünglich für 2018 vorgesehenen Projekte „Erweiterung der zentralen Notaufnahme und Errichtung eines Linksherzkathetermessplatzes“ sowie „Erneuerung der Zentralküche“ sind aber in der Planung vorangeschritten und konkretisiert worden. Fördermittel sind noch nicht beschieden. Für den Bau der Küche und der zentralen Notaufnahme, der entsprechend Planungsfortschritt nunmehr in einer Maßnahme umgesetzt werden soll, ist in 2019 die Förderunschädlichkeit eines Maßnahmebeginns seitens des Fördermittelgebers bestätigt worden. Mit andauernden Leistungssteigerungen stößt das städtische Krankenhaus weiterhin zunehmend an seine räumlichen Grenzen. Die aktuelle Wirtschaftsplanung sieht unter diesen Bedingungen, vor dem Hintergrund der medizinisch optimalen Versorgung der Patienten sowie auch aus Sicht der Entwicklungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Hauses dringend notwendige Investitionen zur räumlichen Erweiterung sowie in die medizintechnische Infrastruktur des Klinikums vor.

 

Kurz- und mittelfristig sind weiterhin insbesondere die Maßnahmen „Erweiterung der zentralen Notaufnahme und Neubau der Zentralküche“, „Bau eines Linksherzkatheterlabors inkl. Anschaffung eines Messplatzes“ – nunmehr ergänzt um den Bau und die Ausstattung eines Hybrid-OP`s, die Anschaffung mehrerer medizintechnischer Geräte bzw. Großgeräte sowie insbesondere die Raumentwicklungsplanung des Klinikums, beginnend mit einer „ersten Bettenerweiterung“ in Planung bzw. Umsetzung. Letzteres vor dem Hintergrund der Schaffung eines Eltern-Kind-Zentrums in Kooperation mit dem Universitätsklinikum, welches durch das Land angestrebt wird.

 

Erfahrungsgemäß stehen Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht in zeitlicher und quantitativer Hinsicht nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung. Insofern ist das Klinikum im Bedarfsfall auf alternative Finanzierungsmöglichkeiten, insbesondere auf Darlehensaufnahmen und Eigenmittel, angewiesen. Voraussetzung für Kreditaufnahmen ist jeweils deren Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde. Die Genehmigungsprüfung erfolgt jährlich für das kommende Jahr nach Vorlage der Wirtschaftsplanung des Klinikums. Dabei bewertet die Rechtsaufsichtsbehörde insbesondere die Höhe der Eigenkapitalquote und der Eigenkapitalverzinsung sowie die Liquiditätskennzahlen unter Beachtung der kommunalrechtlichen Vorgaben. 

 

Zur Absicherung der oben genannten Investitionen wie auch zukünftiger Investitionsvorhaben ist die Rücklagenbildung erforderlich.

 

Der Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebes spiegelt die Beschlusslage zum beschlossenen Kernhaushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Jahr 2019 wider und zeigt eine Abführung an den Träger des Klinikums in Höhe von TEUR 2.500.

 

Vor diesem Hintergrund schlägt das Direktorium folgende Ergebnisverwendung vor und weist in dem Zusammenhang noch einmal auf die notwendige Umsetzung der geplanten Investitionsmaßnahmen und deren finanzielle Sicherstellung hin:

 

-         2.500.000,00 EUR werden an den Kernhaushalt der Hanse- und Universitätsstadt

Rostock zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke weitergegeben. Der Träger verpflichtet sich, die Verwendung der Zuwendung des Klinikum Südstadt für gemeinnützige Zwecke nachzuweisen,

-         9.121.111,43 EUR werden der Gewinnrücklage zugeführt.

 

Der Kernhaushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beabsichtigt die vom Eigenbetrieb zur Abführung vorgeschlagenen 2.500.000,00 EUR für die nachfolgenden gemeinnützigen Produkte  zu verwenden:

 

25101 Kulturhistorisches Museum (TH 45)

26301 Konservatorium "Rudolf Wagner Regeny" (TH 44)

27101 Volkshochschule (TH 43)

27201 Stadtbibliothek (TH 42).

 

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Finanzielle Auswirkungen:62303

Eigenbetrieb Krankenhaus Südstadt Klinikum

 

Haushalts-

jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Aus-zahlungen

2019

62303.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweck-verbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

 

 

2.500.000,00 EUR

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.09.2019 - Klinikausschuss - ungeändert beschlossen

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10.09.2019 - Rechnungsprüfungsausschuss - ungeändert beschlossen

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12.09.2019 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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25.09.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen