Beschlussvorlage - 2019/BV/4701
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme von einer Sachzuwendung mit einem Einzelwert von EUR 100,00 bis EUR 1.000,00 an den Eigenbetrieb "Klinikum Südstadt Rostock" der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in Höhe von insgesamt EUR 599,97
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 17.06.2019
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Eigenbetrieb Klinikum Südstadt Rostock
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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20.08.2019
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Beschlussvorschriften:
§ 44 Abs. 4 Kommunalverfassung MV
§ 6 Abs. 3 Nr. 5 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
bereits gefasste Beschlüsse:
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Sachverhalt:
Das Klinikum Südstadt Rostock hat im März 2019 eine Sachzuwendung von der Biotest AG in Form von 3 Büchern mit dem Titel "Referenz Hämatologie" über insgesamt EUR 599,97 erhalten.
Nach § 6 Abs. 3 Nr. 5 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock im Zusammenhang mit § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V ist die Entscheidung über die Annahme von Geld- und Sachzuwendungen mit einem Einzelbetrag von EUR 100,00 bis zu EUR 1.000,00 durch den
Hauptausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu treffen.
Die „Erklärung über die Hingabe einer Sachzuwendung im Sinne § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung“ ist eingeholt worden.
Die Zuwendung wird durch das Klinikum unmittelbar für die Förderung mildtätiger Zwecke sowie der gemeinnützigen Zwecke Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege und Förderung des Wohlfahrtswesens gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 3 und 9 AO verwendet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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174,5 kB
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