Beschlussvorlage - 2019/BV/4701

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur Annahme der Sachzuwendung an das Klinikum Südstadt Rostock in Höhe von insgesamt EUR 599,97 gemäß der der Beschlussvorlage beigefügten Anlage wird erteilt.

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Beschlussvorschriften:

 

§ 44 Abs. 4 Kommunalverfassung MV

§ 6 Abs. 3 Nr. 5 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

Sachverhalt:

 

Das Klinikum Südstadt Rostock hat im März 2019 eine Sachzuwendung von der Biotest AG in Form von 3 Büchern mit dem Titel "Referenz Hämatologie" über insgesamt EUR 599,97 erhalten.

 

Nach § 6 Abs. 3 Nr. 5 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock im Zusammenhang mit § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V ist die Entscheidung über die Annahme von Geld- und Sachzuwendungen mit einem Einzelbetrag von EUR 100,00 bis zu EUR 1.000,00 durch den


Hauptausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu treffen.

 

Die „Erklärung über die Hingabe einer Sachzuwendung im Sinne § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung“ ist eingeholt worden.

 

Die Zuwendung wird durch das Klinikum unmittelbar für die Förderung mildtätiger Zwecke sowie der gemeinnützigen Zwecke Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege und Förderung des Wohlfahrtswesens gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 3 und 9 AO verwendet.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Einnahmen des Eigenbetriebes Klinikum Südstadt Rostock in Höhe von EUR 599,97.

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

Kein Bezug

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.08.2019 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen