Beschlussvorlage - 2019/BV/4699

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur Annahme der Spende an das Klinikum Südstadt Rostock in Höhe von EUR 2.200,00 gemäß der der Beschlussvorlage beigefügten Anlage wird erteilt.

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Beschlussvorschriften:

 

§ 44 Abs. 4 Kommunalverfassung MV

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

Sachverhalt:

 

Das Klinikum Südstadt Rostock einschließlich des angeschlossenen Hospizes am Klinikum Südstadt hat im Zeitraum vom 01.04.2019 bis 30.04.2019 eine Spende über EUR 2.200,00 mit einem Einzelwert von über EUR 1.000,00 gemäß beigefügter Aufstellung erhalten.

 

Nach § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V i.V. mit § 6 Abs. 3 Nr. 5 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist die Entscheidung über die Annahme von Geld- und Sachzuwendungen mit einem Einzelbetrag von über EUR 1.000,00 durch die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu treffen.

 

Das Geld ist mit dem Hinweis auf eine Spende bzw. Zuwendung beim Klinikum eingegangen. Für die Spender, die bisher um eine Spendenbescheinigung gebeten haben, liegen die Adressdaten vor und die „Erklärung über die Hingabe einer Geldzuwendung im


Sinne § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung“ ist eingeholt worden.

Die Zuwendungen werden durch das Klinikum unmittelbar für die Förderung mildtätiger Zwecke sowie der gemeinnützigen Zwecke Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege und Förderung des Wohlfahrtswesens gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 3 und 9 AO verwendet..

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Einnahmen des Eigenbetriebes Klinikum Südstadt Rostock in Höhe von EUR 2.200,00.

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

Kein Bezug

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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28.08.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen