Informationsvorlage - 2019/IV/4665

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

 

Am 12.06.2018 wurde zwischen den Theaterträgern sowie den Intendanten der Theater und der Ministerpräsidentin und den Ministerien für Bildung, Wissen und Kultur sowie dem Finanzministerium der Theaterpakt geschlossen.

 

Der Theaterpakt ist eine Absichtserklärung zur Finanzierung der Mehrspartentheater für den Zeitraum 2018 bis 2028. Mit der Absichtserklärung wird die Zielstellung verbunden, vielfältige und hochwertige Theaterangebote an allen bisherigen Standorten zu sichern und dafür nachhaltige und finanzierbare Strukturen zu schaffen, in denen eine dem Flächentarif annähernde Bezahlung möglich ist.

 

Die Absichtserklärung war zu konkretisieren und das Ergebnis vertraglich zu fixieren. Basis der von 2018 bis 2028 zu zahlenden Theaterzuschüsse für Stadt und Land, ist ein auf der Grundlage des Jahres 2018 zu ermittelnder Gesamtzuschuss, der ab 2019 jährlich um 2,5 % ansteigen soll.

 

Die Verhandlungen konnten am 09. Mai 2019 abgeschlossen werden. Das Ergebnis wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

 


 

 

in TEUR

 

2018

 

2019

Ansatz Zielverein-barung und Haushalt HRO

 

2019

Basiszuschuss

Theaterpakt

 

2019

Basiszuschuss

dynamisiert mit 2,5 %

 

2019

positive

Abweichung

2018 zu Basiszuschuss

2019 dynamisiert

Zuwendung für den laufenden Theaterbetrieb  der VTR GmbH gesamt

 

 

 

16.010

 

 

 

16.125

 

 

 

17.817

 

 

 

18.263

 

 

 

2.252

 

Anteil Land

 

 

7.610

 

7.725

 

8.705

 

8.950

 

1.340

 

Anteil Stadt

 

 

8.400

 

8.400

 

9.112

 

9.313

 

913

 

 

Der ermittelte Basiszuschuss wird ab 2019 bis zum Ende des Vereinbarungszeitraums im Jahr 2028 jährlich um 2,5 % dynamisiert.

 

Zudem ist eine einmalige Nachzahlung an die Volkstheater Rostock GmbH für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 164.267 EUR vereinbart. Davon übernimmt das Land einen Betrag von 90.347 EUR und die Stadt 73.920 EUR. Die Nachzahlung wird für die im Jahr 2018 bereits erfolgten Lohnerhöhungen geleistet. 

 

Werden die von Stadt und Land geleisteten Zuschüsse nicht vollständig benötigt, ist eine Rücklagenbildung bis zu 3 Mio. EUR zulässig, soweit dies für die Anerkennung der   Gemeinnützigkeit unschädlich ist.

 

Damit ist festzustellen, dass die oben genannten Zielstellungen des Theaterpaktes mit dem Verhandlungsergebnis zur Konkretisierung erreicht werden.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

-  Status am 15.05.2019 von nichtöffentlich auf öffentlich geändert

 

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Beschlüsse

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15.05.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben