Änderungsantrag - 2019/BV/4510-15 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Beschlussvorlage ist um Punkt 13 zu ergänzen:
„Die Bebauung des ehemaligen Fährbeckens darf nur durch die Landessportschule M-V erfolgen. Jegliche andere Bebauung ist dort ausgeschlossen.“  

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Begründung:

Bei der Diskussion im Zusammenhang mit dem Zuschütten der früheren Fährbecken wurde die Sorge geäußert, dass dadurch von der WIRO neues Bauland geschaffen wird. Dies hat die WIRO seinerzeit in Abrede gestellt.

Durch den beabsichtigten Flächentausch zwischen dem Landessportbund und der WIRO ist beabsichtigt, dass der Landessportbund im Bereich um die ehemaligen Fährbecken die Landessportschule errichtet. Dem wird nicht entgegengetreten. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass für den Fall, dass es nicht zu dem Flächentausch kommt, die ehemaligen Fährbecken nicht anderweitig bebaut werden.

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Beschlüsse

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15.05.2019 - Bürgerschaft - vertagt

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21.05.2019 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

 

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03.07.2019 - Bürgerschaft - vertagt

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28.08.2019 - Bürgerschaft - vertagt