Stellungnahme - 2019/AF/4556-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Grundsätzlich ist bei der aufgeworfenen Problematik zu erklären, dass jegliche  Planung und Gestaltung öffentlicher Räume komplex und in Abwägung aller zu berücksichtigenden Belange erfolgt – im Rahmen dieses Prozesses sind unzählige Vorschriften und Normen zu beachten.

 

Die Planung und Gestaltung von öffentlichen Spielplätzen  folgt diesem Grundsatz.

Neben der Beachtung der sicherheitsrelevanten Vorschriften (DIN-Normen)  sind auch die in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock existenten  Vorschriften und Geschäftsanweisungen zu berücksichtigen (u.a. GA ‚Prüfverfahren kinderfreundliche Stadt‘,  Planungsleitfaden ‚Barrierefreies Stadtzentrum Rostock‘)

 

Spielplatzplanungen werden im Regelfall mit den ortsansässigen Vereinen, Ortsbeiräten und dem Büro der Behindertenbeauftragen der Stadtverwaltung bzw. in entsprechenden Beteiligungsverfahren  (u. a. Workshops, Mehrfachbeauftragungen)  vorbereitet.

 

 

 


zu den Fragestellungen:

 

Frage 1/a: 

Welche Kategorien barrierefreier und/oder rollstuhlgerechter Spielplätze gibt es?

 

Antwort:

Unter Beachtung der Vorbemerkungen werden grundsätzlich alle Spielplätze in Bezug auf die Erreichbarkeit und die Nutzung ausgewählter Spiel-/Freizeit- und Kommunikationsbereiche barrierefrei geplant.  Eine Kategorisierung unter diesem Aspekt  erfolgte bis dato nicht.

 

Frage 1/b:

Durch welche Besonderheiten zeichnen sich inklusive Spielplätze aus?

 

Antwort:

‚Inklusion funktioniert nicht ohne Barrierefreiheit.‘  (sh. https://www.aktion-mensch.de/dafuer-stehen-wir/was-ist-inklusion/barrierefreiheit-bedeutung.html)  - insofern besteht die  (Haupt-) Besonderheit in der  Sicherung einer barrierefreien Zugänglichkeit, um gemeinsame Kommunikation, Aktion und  Spiel zu ermöglichen.

 

Frage 2/a:

Gibt es in Rostock Spielplätze, die barrierefrei sind und falls ja, wo befinden sie sich?

 

Antwort:

sh. Antwort 1/a

In jedem Ortsteil gibt es größere Spielanlagen, die Angebote für Kinder/Jugendliche mit Handicap  bieten.  Des Weiteren werden neue Planungen und Angebotsschaffungen auch zunehmend unter dem Aspekt der Seniorennutzungen bzw. der Mehrgenerationenfähigkeit  erstellt.

 

Beispiele jüngerer  Neubau-/Sanierungsmaßnahmen  im Stadtgebiet sind u. a.:

  • Spiellandschaft im Arankawiesenpark Warnemünde;
  • Angebote im Kurpark Warnemünde;
  • Spielanlage in der Arthur-Becker-Straße in Reutershagen;
  • Spielanlage Zochstraße in der KTV;
  • Spielanlage Innenhof Borwinstraße in der KTV;
  • Spielangebote im Petripark (Stadtmitte/Warnowufer);
  • Mehrgenerationenanlage im Kringelgrabenpark/Südstadt;
  • im Bau:  Spielanlage an der Gutenbergstraße in Dierkow-Neu;
  • in Planung: Spielanlage Friedensforum in Toitenwinkel;

 

Frage 2/b:

Gibt es Spielplätze, auf den bewusst einzelne barrierefreie Elemente geschaffen wurden?

 

Antwort:

Ja (sh. Antwort zu Frage 1/a)

 

Frage 3:

Falls es keine barrierefreie Spielplätze gibt: Warum gibt es sie nicht?

 


Antwort:

sh. Antworten oben  (Anmerkungen:  An wenigen, kleineren Standorten gibt es noch Spielplätze, die den aktuellen Planungsempfehlungen zur Barrierefreiheit nicht entsprechen – hier erfolgt, sofern Sanierungsbedarf  ermittelt wurde, die entsprechende Prüfung  im Rahmen des Planungsprozesses)

 

Frage 4:

Wird angesichts vorhandener Bauplanungen und neuer Quartiersentwicklungen an den Bau barrierefreier Spielplätze gedacht?

 

Antwort:

Die Frage stellt auf planungsrechtliche Festsetzungen in Bauleitplanverfahren ab.

Grundsätzlich wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung geprüft, ob und in welchem Umfang  Spiel- und Freizeitangebote planungsrechtlich festgesetzt  werden müssen. Das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege (67) begleitet diesen Prozess und fordert stets eine ausreichende Sicherstellung derartiger Angebot e durch entsprechende Festsetzungen.

Im Rahmen der objektkonkreten Umsetzung sind die in den Vorbemerkungen beschriebenen Vorschriften und Normen zu beachten.

Unter anderem:

  • DIN 18024-1Barrierefreies Bauen   (Kriterien für den Bau von Spielplätzen)
  • DIN 18040     Planungsgrundlage Barrierefreies Bauen
  • LBauO MV§ 50 ‚Barrierefreies Bauen‘
  • Planungsleitfaden

 

Frage 5:

Welche Bauvorschriften gibt es, die sich auf barrierefreie Spielplätze beziehen?

 

Antwort:

sh. Antwort Frage 4

 

Frage 6:

Ist der Verwaltung bekannt, ob es andernorts in Mecklenburg-Vorpommern barrierefreie Spielplätze gibt?

 

Antwort:

Eine dementsprechend sachbezogene Kommunikation mit anderen Kommunen/Gemeinden Mecklenburg-Vorpommerns gibt es nicht – insofern sind keine objektkonkreten Spielplätze bzw. statistische Erfassungen bekannt.

Aus Weiterbildungsveranstaltungen und damit einhergehenden Erfahrungsaustauschen ist jedoch bekannt, dass auch andere  Kommunen/Gemeinden Mecklenburg-Vorpommerns  einen analogen Ansatz in der Planung und Vorhaltung entsprechender Angebote verfolgen.

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Beschlüsse

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15.05.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben