Antrag - 2019/AN/4639

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:


Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 30.4.2020 ein Verkehrssicherheitskonzept für die Bereiche um Kindertagesstätten, Horte, Schulen, Spielplätze sowie Alten- und Pflegeheime und Krankenhäuser zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sollen folgende Maßnahmen Berücksichtigung finden:

1. Festlegung von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 30 um alle o. g. Einrichtungen. Ausnahmen sollen nur erfolgen, wenn andere Maßnahmen zur Verkehrssicherung eine Geschwindigkeitsbegrenzung nachweislich unnötig machen oder verkehrsrechtliche Regelungen entgegen stehen. Wenn besondere Gefährdungslagen bestehen, sollen vor o. g. Einrichtungen auch eine Beschränkung auf Tempo 20 bzw. die Ausweisung als Spielstraße geprüft werden.


2. Installation weiterer Sicherheitssysteme für alle o. g. Einrichtungen nach Notwendigkeit, zum Beispiel Bremsschwellen, Fußgängerüberwege, Ampeln, Fahrbahnmarkierungen, Warnschilder oder Lichtsignale.

3. Abpollerung der Zugangsbereiche der o. g. Einrichtungen, um das Parken und Halten von Autos dort zu verhindern, wo dies ein Sicherheitsrisiko darstellt.

4. Sichere Fahrradwege auf den Hauptrouten zu den Schulen.


Das Konzept soll unter diesen Vorgaben für alle o. g. Einrichtungen eine Bedarfsanalyse vornehmen und daraus eine Prioritätensetzung sowie einen konkreten Zeitplan und eine Aufstellung der notwendigen Investitionen ableiten.

 

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Sachverhalt:

 

Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung Ende 2016 hat das Bundesverkehrsministerium die Einführung zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen vor Schulen, Kitas und anderen Einrichtungen erleichtert. In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wurde in dieser Hinsicht bereits einiges getan. Vor vielen relevanten Einrichtungen gibt es Maßnahmen zur Verkehrssicherung wie Abpollerungen, Schwellen, Geschwindigkeitsbegrenzungen o. ä. Im Haushalt standen hierfür zuletzt 200.000 € zur Verfügung. Für zahlreiche Einrichtungen gibt es hingegen noch keine ausreichenden Maßnahmen.
 

Grundsätzlich mangelt es noch an einem Gesamtkonzept, das die Maßnahmen zur Verkehrssicherheit systematisch erfasst, den weiteren Bedarf ermittelt und Prioritäten für die Investitionen festlegt. Ist aufgrund der begrenzten Personalausstattung in den zuständigen Ämtern eine solche Konzepterstellung nicht möglich, soll auch eine externe Vergabe geprüft werden.

 

Die geänderte Straßenverkehrsordnung erleichtert die Festlegung von Tempo-30-Beschränkungen vor Kitas, Schulen, Alten- und Pflegeheimen etc., weil nun keine unmittelbare Gefährdung mehr nachgewiesen werden muss. Es ist daher sinnvoll, diese Möglichkeit noch stärker wahrzunehmen. Auch Maßnahmen zur Reduzierung des Hol- und Bringeverkehrs per KFZ tragen zur Verkehrssicherheit bei, weil bei diesen Fahrten statistisch hohe Unfallrisiken bestehen.

 

Die neu gefasste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung des Bundesverkehrsministeriums von Mai 2017 enthält hierzu detaillierte Ausführungen:

Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden ist. Dies gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306). Im Ausnahmefall kann auf die Absenkung der Geschwindigkeit verzichtet werden, soweit etwaige negative Auswirkungen auf den ÖPNV (z. B. Taktfahrplan) oder eine drohende Verkehrsverlagerung auf die Wohnnebenstraßen zu befürchten ist. In die Gesamtabwägung sind dann die Größe der Einrichtung und Sicherheitsgewinne durch Sicherheitseinrichtungen und Querungshilfen (z. B. Fußgängerüberwege, Lichtzeichenanlagen, Sperrgitter) einzubeziehen. Die streckenbezogene Anordnung ist auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300 m Länge zu begrenzen. Die beiden Fahrtrichtungen müssen dabei nicht gleich behandelt werden. Die Anordnungen sind, soweit Öffnungszeiten (einschließlich Nach- und Nebennutzungen) festgelegt wurden, auf diese zu beschränken.
(RN 13 zu Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit).

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Beschlüsse

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09.05.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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15.05.2019 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 30.4.2020 ein Verkehrssicherheitskonzept für die Bereiche um Kindertagesstätten, Horte, Schulen, Spielplätze sowie Alten- und Pflegeheime und Krankenhäuser zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sollen folgende Maßnahmen Berücksichtigung finden:

 

1. Festlegung von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 30 um alle o. g. Einrichtungen. Ausnahmen sollen nur erfolgen, wenn andere Maßnahmen zur Verkehrssicherung eine Geschwindigkeitsbegrenzung nachweislich unnötig machen oder verkehrsrechtliche Regelungen entgegenstehen.
Wenn besondere Gefährdungslagen bestehen, sollen vor o. g. Einrichtungen auch eine Beschränkung auf Tempo 20 bzw. die Ausweisung als Spielstraße geprüft werden.

 

2. Installation weiterer Sicherheitssysteme für alle o. g. Einrichtungen nach Notwendigkeit, zum Beispiel Bremsschwellen, Fußngerüberwege, Ampeln, Fahrbahnmarkierungen, Warnschilder oder Lichtsignale.

 

3. Abpollerung der Zugangsbereiche der o. g. Einrichtungen, um das Parken und Halten von Autos dort zu verhindern, wo dies ein Sicherheitsrisiko darstellt.

 

4. Sichere Fahrradwege auf den Hauptrouten zu den Schulen.

 

Das Konzept soll unter diesen Vorgaben für alle o. g. Einrichtungen eine Bedarfsanalyse vornehmen und daraus eine Prioritätensetzung sowie einen konkreten Zeitplan und eine Aufstellung der notwendigen Investitionen ableiten.

 

 

Beschluss Nr.2019/AN/4639:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 31.12.2020 ein Verkehrssicherheitskonzept für die Bereiche um Kindertagesstätten, Horte, Schulen, Spielplätze sowie Alten- und Pflegeheime und Krankenhäuser zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sollen folgende Maßnahmen Berücksichtigung finden:

 

1. Festlegung von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 30 um alle o. g. Einrichtungen. Ausnahmen sollen nur erfolgen, wenn andere Maßnahmen zur Verkehrssicherung eine Geschwindigkeitsbegrenzung nachweislich unnötig machen oder verkehrsrechtliche Regelungen entgegenstehen.
Wenn besondere Gefährdungslagen bestehen, sollen vor o. g. Einrichtungen auch eine Beschränkung auf Tempo 20 bzw. die Ausweisung als Spielstraße geprüft werden.

 

2. Installation weiterer Sicherheitssysteme für alle o. g. Einrichtungen nach Notwendigkeit, zum Beispiel Bremsschwellen, Fußngerüberwege, Ampeln, Fahrbahnmarkierungen, Warnschilder oder Lichtsignale.

 

3. Abpollerung der Zugangsbereiche der o. g. Einrichtungen, um das Parken und Halten von Autos dort zu verhindern, wo dies ein Sicherheitsrisiko darstellt.

 

4. Sichere Fahrradwege auf den Hauptrouten zu den Schulen.

 

Das Konzept soll unter diesen Vorgaben für alle o. g. Einrichtungen eine Bedarfsanalyse vornehmen und daraus eine Prioritätensetzung sowie einen konkreten Zeitplan und eine Aufstellung der notwendigen Investitionen ableiten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt