Änderungsantrag - 2019/BV/4510-06 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Wortlaut des Punktes 3 d der Beschlussvorlage (Gebäudehöhen) ist zu streichen und durch folgende Formulierung zu ersetzen: „Die Maximalhöhe der Bebauung auf der Mittelmole ist mit Ausnahme der Festlegungen zu Punkt 3a auf 15,30 Meter über NHN begrenzt“.

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Sachverhalt:

Der Beschlussvorschlag in Punkt 3d lautet dann wie folgt:

d.“ Die Maximalhöhe der Bebauung auf der Mittelmole ist mit Ausnahme der Festlegungen zu Punkt 3a auf 15,31 Meter über NHN begrenzt“.

 

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Begründung:

Durch die unterschiedliche Terrainhöhe auf der Mittelmole und die Möglichkeit, diese auch noch künftig beispielsweise durch Aufschüttungen zu verändern, besteht keine Klarheit und Rechtssicherheit über das geplante und tatsächliche künftige Erscheinungsbild der Mittelmole. Die Höhe des Terminalgebäudes am Liegeplatz P 8 wurde schon in der Vergangenheit bei Diskussionen als Maßstab herangezogen. Diese Höhe beträgt 15,31 Meter über NHN. Mit einer Festlegung dahin gehend, dass auf der Mittelmole kein Gebäude höher sein darf als das Terminalgebäude am Liegeplatz P 8, erfolgt eine generelle, klare und unmissverständliche Festlegung und Höhenbegrenzung.

 

 

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Beschlüsse

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15.05.2019 - Bürgerschaft - vertagt

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21.05.2019 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

 

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03.07.2019 - Bürgerschaft - vertagt

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28.08.2019 - Bürgerschaft - vertagt