Stellungnahme - 2019/BV/4433-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Voranfrage beinhaltet insgesamt fünf Fragen.

 

Mit Frage 5 soll die planungsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung eines Verbrauchermarktes mit einer Spielhalle in den Dimensionen der bestehenden geklärt werden.

Die Bestandseinrichtung mit drei Hallen und einem Bistro hat eine Gesamtfläche von

ca. 530 m². Die Baugenehmigung wurde am 16.10.2007 erteilt.

An der Einschätzung zur planungsrechtlichen Zulässigkeit hat sich nichts geändert. Auch bei Abriss der bestehenden Spielhallen und Neubau wären diese genehmigungsfähig.

 

Der Bauausschuss hat in der Sitzung am 26.03.2019 das Einvernehmen zu Frage 5 abgelehnt. 

Wie bereits bei der Entscheidung im Ortsbeirat war der wesentliche Grund für die Entscheidung des Bauausschusses, dass die Neuerrichtung einer Spielhalle generell, unabhängig von der Größe, an diesem Standort nicht gewünscht sei.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Errichtung eines Verbrauchermarktes mit einer Spielhalle in den Dimensionen der bestehenden Spielhalle planungsrechtlich zulässig.

 

 

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Beschlüsse

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07.05.2019 - Hauptausschuss - vertagt

 

 

 

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18.06.2019 - Hauptausschuss - zurückgezogen