Beschlussvorlage - 2019/BV/4582

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft bestellt 9 Mitglieder in den Aufsichtsrat der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 71 in Verbindung mit §§ 31 und 32 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern,

Gesellschaftsvertrag der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH

 

 

Sachverhalt:

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hält unmittelbar 100 % der Gesellschaftsanteile an der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH.

 

Der § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH vom 04.05.2017 regelt im Folgenden:

 

„Der Aufsichtsrat besteht aus neun Mitgliedern. Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Die von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu stellenden Aufsichtsratsmitglieder werden gemäß Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern durch die Bürgerschaft gewählt und vom Oberbürgermeister der Hanse-und Universitätsstadt Rostock der Gesellschaft bekannt gegeben.“


Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 07.05.2008 (Beschluss-Nr. 0769/07-BV) sowie mit Änderungen vom 17.03.2010 wurde der Public Corporate Governance Kodex der Hanse-und Universitätsstadt Rostock anerkannt und der Umsetzung zugestimmt. Im Public Corporate Governance Kodex der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sind die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Organe der städtischen Unternehmen geregelt.

 

Im Teil I Pkt. 2.2.5 wird ausgeführt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften wahrnehmen darf.

 

Durch die Bürgerschaft sind neun Mitglieder für den Aufsichtsrat der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH zu benennen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Beschlüsse

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03.07.2019 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss Nr. 2019/BV/4582(- nach Feststellen der Stimmen für die einzelnen
  Vorschlagslisten/Änderungsanträge (ÄA) und
  Bekanntgabe der Berechnung der Sitzverteilung
  nach dem Verfahren Hare/Niemeyer):

 

Die Bürgerschaft bestellt 9 Mitglieder in den Aufsichtsrat der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH:

 

für die Zählgemeinschaft/Fraktion

Mitglieder

DIE LINKE.PARTEI

Helge Bothur
Falko Schulz

CDU/UFR

Franziska Richert
Jana Blaschka

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sabine Krüger
Stephan Porst

SPD

Rainer Albrecht

Rostocker Bund/Freie Wähler

Dr. Sybille Bachmann

Christoph Eisfeld (FDP),
Julia Kristin Pittasch (FDP),
Anette Niemeyer (AUFBRUCH 09)

Björn Dargus (AUFBRUCH 09)