Beschlussvorlage - 2019/BV/4582
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung der Vertreterinnen und Vertreter der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für den Aufsichtsrat der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 02.05.2019
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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03.07.2019
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Beschlussvorschriften:
§ 71 in Verbindung mit §§ 31 und 32 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern,
Gesellschaftsvertrag der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH
Sachverhalt:
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hält unmittelbar 100 % der Gesellschaftsanteile an der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH.
Der § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH vom 04.05.2017 regelt im Folgenden:
„Der Aufsichtsrat besteht aus neun Mitgliedern. Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Die von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu stellenden Aufsichtsratsmitglieder werden gemäß Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern durch die Bürgerschaft gewählt und vom Oberbürgermeister der Hanse-und Universitätsstadt Rostock der Gesellschaft bekannt gegeben.“
Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 07.05.2008 (Beschluss-Nr. 0769/07-BV) sowie mit Änderungen vom 17.03.2010 wurde der Public Corporate Governance Kodex der Hanse-und Universitätsstadt Rostock anerkannt und der Umsetzung zugestimmt. Im Public Corporate Governance Kodex der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sind die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Organe der städtischen Unternehmen geregelt.
Im Teil I Pkt. 2.2.5 wird ausgeführt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften wahrnehmen darf.
Durch die Bürgerschaft sind neun Mitglieder für den Aufsichtsrat der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH zu benennen.
03.07.2019 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschluss Nr. 2019/BV/4582(- nach Feststellen der Stimmen für die einzelnen
Vorschlagslisten/Änderungsanträge (ÄA) und
Bekanntgabe der Berechnung der Sitzverteilung
nach dem Verfahren Hare/Niemeyer):
Die Bürgerschaft bestellt 9 Mitglieder in den Aufsichtsrat der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH:
für die Zählgemeinschaft/Fraktion | Mitglieder |
DIE LINKE.PARTEI | Helge Bothur |
CDU/UFR | Franziska Richert |
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | Sabine Krüger |
SPD | Rainer Albrecht |
Rostocker Bund/Freie Wähler | Dr. Sybille Bachmann |
Christoph Eisfeld (FDP), | Björn Dargus (AUFBRUCH 09) |