Stellungnahme - 2019/AM/4554-01 (SN)

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Sachverhalt:

 

1. Welche konkreten Ursachen gibt es für diese Verzögerung?

 

In einer Besprechung im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung am 02.04.2019 wurde zwischen allen Beteiligten Einigung erzielt, dass das kostenfreie Schülerticket zum Schuljahresbeginn 2019 starten kann.

 

Die Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (VMV) hatte zuvor Bedenken wegen der Einnahmeerlösaufteilung geltend gemacht.

 

Wir verweisen auf die Stellungnahme 2019/DA/4552-02 (SN).

 

2. Wann hat die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, bzw. die RSAG das kostenfreie Schülerticket das erste Mal im Verkehrsverbund Warnow thematisiert?

 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat den Verkehrsverbund Warnow (VVW) bereits vor der Beschlussfassung zum Antrag 2017/AN/2513 im Februar 2017 zum Thema angefragt.

 

Eine entsprechende schriftliche Information erfolgte daraufhin mit Schreiben der RSAG vom 20.03.2017.

 

3. Welche Sitzungen (RSAG, VVW, RVV, HRO) haben wann genau stattgefunden, die die Einführung des kostenfreien Schülertickets zum Thema hatten?

 4. Wann wurden erste offizielle Schritte zur Einführung des Tickets unternommen und welche Schritte waren dies?

 

 


Die Fragen Nr. 3. und 4. werden zusammenhängend wie folgt beantwortet:

 

An folgenden Terminen wurden gemeinsame Beratungen zum Thema des kostenfreien Schülertickets durchgeführt:

15.12.2017,

09.01.2018,

20.08.2018,

19.11.2018,

14.12.2018,

13.03.2019.

Alle Besprechungen hatten die Vorbereitung einer offiziellen Einführung eines kostenfreien Schülertickets zum Inhalt.

Im Rahmen der Vorbereitungsberatung zur Einführung eines kostenfreien Schülertickets am 13.03.2019 informierte der VVW erstmalig über das Fehlen einer einheitlichen Zustimmung innerhalb des VVW in dieser Sache.

 

5. Wann hat der Verkehrsverbund Warnow (VVW) eine notwendige Tarifvoranfrage an die Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (VMV) gestellt? Hat der VVW in anderer Form Kontakt zur VMV, bzw. zum Land aufgenommen?

 

Der VVW hat in Routineabstimmungen mit der VMV – ohne Vorliegen aller abschließenden Rahmenbedingungen innerhalb des VVW – am 22.11.2018 sowie am 06.02.2019 das Thema angesprochen.

Die Tarifvoranfrage wurde offiziell vorbehaltlich der Zustimmung der Gesellschafter des VVW am 26.03.2019 gestellt.

 

6. Auf welcher Rechtsgrundlage/Vertragslage muss die VMV, bzw. das Land M-V eingebunden werden?

 

Tarifanträge dürfen von der DB Regio nur dann gestellt werden, wenn an die VMV vorab eine entsprechende Tarifvoranfrage gestellt worden ist. Diese Regelung wurde vertraglich zwischen VVW und VMV über einen Kooperations- und Assoziierungsvertrag getroffen.

 

7. Welche Bedenken liegen im VVW vor und wie werden sie begründet?

 

Der VVW steht dem kostenfreien Schülerticket positiv gegenüber. Der VVW verweist auf die umfangreich - unter Einbeziehung eines externen Beraters - zu klärenden Themen bezüglich der Einnahmeaufteilung.

 

 

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