Stellungnahme - 2019/AM/4532-01 (SN)

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Sachverhalt:

 

1. Kennt die Verwaltung das „Dresdner Modell“ für ein Monatssozialticket? Dort zahlen die Dresden-Pass-Inhaber/innen 50 Prozent des Normalpreises. Die anderen 50 Prozent der Kosten teilen sich die Stadt und der kommunale Verkehrsbetrieb.

 

Das Modell ist im Grundsatz bekannt.

 

2. Wie steht die Verwaltung zu dem „Dresdner Modell“?

 

Die Verwaltung nimmt das Dresdner Modell als eine von verschiedenen Varianten eines Sozialtickets zur Kenntnis.

 

3. Was würde das „Dresdner Modell" für Rostock kosten (wenn die Abo-Monatskarte 24,17 Euro und die Monatskarte, nicht im Abo, 29 Euro kostet)?

 

Die Frage kann so nicht beantwortet werden, da zunächst komplizierte und komplexe Berechnungen über die Kostenverteilung der Verbundpartner im VVW, einschließlich möglicher Durchtarifierungsverluste angestellt werden müssten. Zudem wäre eine Prognose und später Ermittlung der tatsächlichen Nutzungszahlen erforderlich, um ggf. notwendige zusätzliche Trassenkilometer zu planen und zu kalkulieren.

 

4. Was spricht gegen die Einführung des „Dresdner Modells“?

 

Die Verwaltung hat sich mit den Partnern entsprechend des Auftrags der Bürgerschaft für ein praktikables Modell entschieden, das mit der Finanzierungssystematik des ÖPNV in Mecklenburg-Vorpommern kompatibel ist. Es wurde sich nicht gegen die Einführung eines Modells entschieden, sondern für eine passende Lösung.

 

5. Soweit die Gesellschafterversammlung des Verklehrsverbundes Warnow nicht zustimmt, hat Rostock alternative Möglichkeiten seinen Bürger/innen ein Monatssozialticket zu ermöglichen. Wenn ja, welche?

 

Die Frage ist bereits im Sachverhalt der Beschlussvorlage 2019/BV/4424 beantwortet. Dort heißt es:

 

" Zu der Ausweitung des Sozialtarifs auf Wochen- und Monatskarten bedarf der VVW mehrerer Zustimmungen und einer Genehmigung. Es müssen die Gesellschafter des VVW zustimmen (einstimmig), es müssen die Aufgabenträger zustimmen und es muss das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern den neuen Tarif genehmigen. Diese Zustimmungs- und Genehmigungsprozesse sind noch nicht abgeschlossen. Am 30.01.2019 hat der VVW eine Gesellschafterversammlung zur vorgesehenen Ausweitung des Sozialtarifs abgehalten. Es konnte keine einstimmige Zustimmung hergestellt werden. Es muss nun der EAV (EinnahmeAufteilungsVerfahren)-Gutachter eingeschaltet werden, um eine angemessene Einnahmeaufteilung zu ermitteln."

 

6. Im Falle der Einführung eines Monatssozialtickets, wird dieses beworben werden

und wenn ja, wie?

 

Die Kommunikation zum Sozialtarif könnte überwiegend über die Presse, die Internetseite des VVW/der RSAG sowie im Direktmarketing stattfinden, d. h. zum Beispiel im und über die Jobcenter.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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