Beschlussvorlage - 2019/BV/4491

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

 

Die Zustimmung zur überplanmäßigen Bewilligung im Finanzhaushalt in 2019 im TH 66 wird für folgende Konten erteilt:

Produkt: 54101 Gemeindestraßen, Finanzhaushalt Konto: 78532001 Auszahlung für Baumaßnahmen zweckgebunden (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen, Investitionsnummer 6654101201300513 – Markt Reutershagen in Höhe von 285.000 EUR. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben in Produkt   54101 Gemeindestraßen, Finanzhaushalt Konto: 78532000 Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen, Investitionsnummer 6654101201501708 – Neubau der Verlängerung Mecklenburger Allee bis Elmenhorst in Höhe von 285.000 EUR

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 50 Abs. (1) KV M-V

§   6 Abs. (4) Nr.1, Hauptsatzung

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

Berechnung Gesamtauszahlungen:

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz Pos. 8 und 2 (HAR)

 

               0

810.127,98

offene Aufträge (AU)

 

              0

112.933,11

Anordnungen (AO u. vorm.AO)

bereits geplante VE

+

                   0

155.285,68

0

neu beantragte Haushaltsermächtigung

+

                0

285.000

Gesamtbedarf

=

                0

826.909,19

 

 

 

  1. Haushaltsermächtigung Produkt: 54101Bezeichnung: Gemeindestraßen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654101201300513

Umgestaltung Markt Reutershagen

Investitionsposition

8, 2

     

Finanzauszahlungskonto

78532001.09612001

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen zweckgebunden

 

Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/-auszahlungen zur

 

a) Unabweisbarkeit

 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist Vorhabenträger für die Baumaßnahme Umgestaltung Markt Reutershagen und in diesem Zusammenhang erfolgt auch der Umbau des vorhandenen LSA-Knotenpunktes Ulrich-von-Hutten-Str./Goerdeler-Str. in einen Kreisverkehrsplatz.

Während der 1. Teilbauabschnitt der Maßnahme Umgestaltung Markt-Reutershagen planmäßig Mitte 2018 fertiggestellt wurde, konnte der 2. Teilbauabschnitt 6 Monate vor Ablauf der vertraglichen Bauzeit bereits zum Ende desselben Jahres 2018 realisiert werden.

Nunmehr ist geplant, den Kreisverkehrsplatz (Ulrich-von-Hutten-Str./Goerdeler-Str.) noch im Frühjahr dieses Haushaltsjahres 2019 auszuschreiben und ab Mitte des Jahres 2019 noch in die bauliche Umsetzung zu bringen.

Mit der Planung wurde im Mai 2014 begonnen. Grundlage für die Neu- und Umgestaltung des Kreisverkehrsplatzes bildeten die Nutzungsanforderungen sowie eine verkehrs-technische Untersuchung aus dem Jahre 2014, welche auf einer Verkehrszählung vom 20.05.2014 basiert und insbesondere auch die Fußgänger- und Radverkehre betrachtet. Aufgrund der prognostizierten Verkehrsstärken wurden die einzelnen Straßen bemessen. Dabei wurde festgestellt, dass die Ulrich-von-Hutten-Str. mit einem derzeitigen vier-streifigen Querschnitt bei einer maßgeblichen stündlichen Verkehrsbelastung von 1.062 Kfz für das Prognosejahr 2025 überdimensioniert ist.

 

 

 

 

 

 

 

Neben der Ermittlung der zukünftigen Verkehre wurde auch die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Ulrich-von-Hutten-Str./Goerdeler-Str. untersucht. Als Ergebnis wurde herausgearbeitet, dass neben dem im Bestand existierenden LSA-geregelten Knotenpunkt auch ein Kreisverkehrsplatz leistungsfähig ist. Im Gegensatz zum LSA-geregelten Knotenpunkt zieht ein Kreisverkehrsplatz verschwindend geringe Unterhaltungskosten nach sich, welche bei einem LSA-Knoten durch LSA-Wartung, LSA-Programmierung sowie permanente Softwareupdates in nicht unerheblicher Höhe sind und auch noch einer stetigen Preissteigerung unterliegen.

Neben der Einordnung des Kreisverkehrsplatzes, wird die Ulrich-von-Hutten-Straße auf einen 2-streifigen Querschnitt zugunsten beidseitiger Radfahrstreifen reduziert.

Infolge der Umwandlung des LSA-Knotens zu einem Kreisverkehrsplatz werden sich durch die Verkürzung der Standzeiten sowohl die Lärm- als auch die Schadstoffemissionen ver-ringern.

Da sich die Umgestaltung des Marktes Reutershagen verkehrstechnisch in direktem Zu-sammenhang mit der Umgestaltung des vorhandenen LSA-Knotenpunktes in einen Kreisverkehrsplatz befindet, stellt somit die geplante Umgestaltung des LSA-Knoten-punktes eine Fortführungsmaßnahme der Markt-Umgestaltung dar.

Gemäß der von der Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in 2018 beschlossenen 3. Stufe des Lärmaktionsplanes besteht außerdem die Forderung nach einer Umgestaltung des LSA-Knotenpunktes in einen Kreisverkehrsplatz zur Senkung der Lärmemissionen um bis zu 5 dB(A) – Wegfall eines erheblichen Anteils von Anfahr- und Bremsgeräuschen.

 

 

b) Unvorhersehbarkeit:

 

Einerseits hat sich die Nordwasser GmbH erst Mitte Januar dieses Jahres entschieden, das am Verkehrsknoten existierende Mischwassersystem zu trennen, was unmittelbar nach sich zieht, dass die Hanse- und Universitätsstadt Rostock einzig und allein für die Ableitung des auf den Verkehrsanlagen anfallenden Regenwassers Sorge zu tragen hat. Dadurch ist die Stadt gezwungen, entsprechende Regenwassersammelleitungen mit den dazugehörigen Anschlüssen in den Straßenbau zu integrieren und die Kosten dafür allein zu tragen.

 

Mit Bezug auf die bereits bei den ersten beiden Teilbauabschnitten der Markt-Umgestaltung festgestellten enormen Kostenerhöhungen für die Bauleistungen, bedingt durch die momentan vorherrschende Baukonjunkturlage, ist auch bei der Ausschreibung der Bauleistungen für die Umgestaltung des LSA-Knotenpunktes mit massiven Kostenerhöhungen zu rechnen.

Eine Veröffentlichung der Ausschreibung noch im laufenden Frühjahr dieses Jahres kann durchaus auch ein für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock günstigeres Ergebnis als im Sommerhalbjahr erzielen.

 

 

c) Überschreitung des Teilhaushaltes lt. Punkt 8.1.7

nein

 


  1. Nachweis der DeckungProdukt: 54101 Bezeichnung: Gemeindestraßen

 

durch Minderauszahlungen in Höhe von 285.000 EUR

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654101201501708

Neubau der Verlängerung Mecklenburger Allee bis Elmenhorst

Investitionsposition

2

     

Finanzauszahlungskonto

78532000.09612000

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

 

 

Begründung der Minderauszahlungen

 

Das Vorhaben wurde Ende 2016 in den HOAI-Lph. 1 bis 4 beauftragt.

Die Vorplanung (Abschnitt zwischen Kalverradd und OU Elmenhorst) liegt vor und wird weiter bearbeitet.

Offen ist noch immer der für diesen Straßenabschnitt notwendige Grunderwerb, da sich die Verhandlungen zwischen dem Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt und einer Eigentümergemeinschaft bzgl. der Konditionen schwierig gestalten.

Noch im Oktober 2018 ist das Amt für Verkehrsanlagen davon ausgegangen, dass eine Fertigstellung des Vorhabens im 2./3. Quartal 2021 möglich ist, da sich die Parteien zu den Konditionen geeinigt hatten.

Auf Grund der im November 2018 erfolgten Veröffentlichung in der Tagespresse zum Grunderwerb der HRO im Bereich Biestow und den dort aufgerufenen Preise ist die Eigentümergemeinschaft von den bisher verhandelten Konditionen zurückgetreten, so dass hier ggf. nachverhandelt oder ein Enteignungsverfahren eingeleitet werden muss. Beide Verfahrenswege führen voraussichtlich zu nicht genau bestimmbaren zeitlichen Verzögerungen.

 

 

 

Berechnung Gesamtauszahlungen:

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz

 

             0

1.700.000,00

offene Aufträge (AU)

 

0

183.931,03

bereitgestellt

./.

0

0

Anordnungen (AO u. vorm.AO)

./.

                 0

0

Mehrerträge/Mehreinzahlungen

+

 

0

noch zur Verfügung stehende Mittel für o.g. Haushaltsjahr

 

                 0

1.516.068,97

als Deckungsquelle in 2019 eingesetzt

 

 

285.000,00

 


 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Amt für Verkehrsanlagen

Produkt

54101

Gemeindestraße

 

 

 

Produktkonto:

54101

78532001.09612001

 

 

 

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen - zweckgebunden

Investitionsnummer

6654101201300513

Umgestaltung Markt Reutershagen

Investitionsposition

8, 2

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein

 

 

überplanmäßigaußerplanmäßig

 

Teilhaushalt: 66

- in EUR -

Nr. gemäß § 4 (12) i. V. m. § 3 (1) GemHVO-Doppik

Bezeichnung

Gesamtermächtigung

Verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf

31

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

2.667.000

2.306.514

     

38

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

33.421.492

22.020.779

 

39

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (31 - 38)

-30.754.492

-19.714.264

     

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

02.04.2019 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

09.04.2019 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen