Änderungsantrag - 2019/AN/4456-03 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Im Antrag werden die Punkte a bis d gestrichen und wie folgt ersetzt:

 

a)      Die Standorte Rostock - Bramow und Rostock - Überseehafen sind vor Beginn eines Genehmigungsverfahrens einer vergleichenden Kosten – Nutzen – Analyse zu unterziehen. Die Bewertungsmatrix ist den zuständigen Gremien (Ausschüsse, Ortsbeiräte) zur Beratung und dem Hauptausschuss zur Bestätigung vorzulegen.

 

b)     Die Ergebnisse einer noch durchzuführenden Strategischen Umweltprüfung (SUP) für beide städtischen Standorte.

 

c)      Die Verwertung anfallender Aschen und sonstiger Reststoffe ist konzeptionell zu erfassen, darzustellen und dabei zu unterscheiden zwischen den aktuell verbindlich vorgesehenen Methoden, Verfahren, Orten und dementsprechend den zukünftig angestrebten.

 

 

Sachverhalt:

 

Üblicherweise werden Standortvergleiche unter Hinzuziehung aller relevanten Faktoren durchgeführt, vor allem wenn eine Industrieanlage innerhalb der Stadt gebaut werden soll. 

Auswirkungen auf Mensch und Umwelt müssen qualifiziert verglichen, signifikante Verkehrsmengen detailliert betrachtet werden.

Zudem sollte der Umgang mit den Aschen verbindlicher geklärt werden als es bisher der Fall ist.

In Bezug auf die Faktoren „Fernwärmeanbindung“ und „Brüden-Entsorgung“ stellt die Beschlussvorlage fest, dass anzunehmende Mehrkosten ausreichend wären, eine Standortvorauswahl zu begründen. Aus unserer Sicht könnten diese Mehrkosten, gemessen am Gesamtvolumen der Investition sowie unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit jedoch kein wesentlicher Grund sein, den Standort „Überseehafen“ auszuschließen.

Die BV erweckt zudem den Eindruck, eine abschließende Standortauswahl müsste einem Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImmSchG) „vorgeschaltet“ sein. Dies ist nicht korrekt. Die zuständige Behörde hat eine derartige Forderung nicht gestellt.

Ein Standortvergleich, welcher dem Investitionsvolumen, der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Investition und einer auf Immissionsreduzierung zielenden Stadtentwicklung entspricht, ist vor einer abschließenden Entscheidung unerlässlich.

 

 

 

 

 

 

gez. Eva-Maria Kröger

Fraktionsvorsitzende

 

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Beschlüsse

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06.03.2019 - Bürgerschaft - abgelehnt