Stellungnahme - 2019/AN/4455-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die „Leitlinien zur nachhaltigen Entwicklung des Kleingartenwesens in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ wurden im Rahmen des Modellvorhabens „Grüne Welle-Stadtgarten Rostock“ erarbeitet. Ein Beschluss der in der Informationsvorlage 2019/IV/4404 verankerten „Leitlinien zur nachhaltigen Entwicklung des Kleingartenwesens in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ durch die Bürgerschaft wäre aus Sicht der Verwaltung zwar wünschenswert – ist aber nicht zwingend notwendig.

Die Leitlinien wurden in Form der Informationsvorlage 2019/IV/4404 am 20.2.2019 im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration sowie am 26.02.019 in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Stadt- u. Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung sowie des Bau- und Planungsausschusses  vorgestellt. Die TeilnehmerInnen der gemeinsamen Ausschusssitzung am 26.02.019 sprachen sich gegen einen Beschluss der Leitlinien durch die Bürgerschaft aus, da aus ihrer Sicht eine Kenntnisnahme der Leitlinien als Informationsvorlage für gut und ausreichend erachtet wurde.

Am 20. Juni 2018 sprach sich bereits die projektbegleitende Lenkungsgruppe, die aus verschiedenen Fachämtern der Stadtverwaltung, Vertretern der Ortsämter und dem Verband der Gartenfreunde Rostock e.V. besteht, einhellig dafür aus, dass es


ausreichend ist, wenn die Leitlinien der Bürgerschaft und den Ortsbeiräten als Informationsvorlage zur Kenntnis gegeben werden.

Hintergründe für die damalige Entscheidung waren:

  • Die Leitlinien sind ein Bestandteil des Kleingartenentwicklungskonzeptes. Die Ergebnisse des  Kleingartenentwicklungskonzeptes „Grüne Welle-Stadtgarten Rostock“ fließen in das „Umwelt- und Freiraumkonzept der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ (UFK) ein, welches der Bürgerschaft 2020 zum Beschluss vorgelegt werden soll. Das UFK ist eine wesentliche Abwägungsgrundlage für die Erarbeitung des Flächennutzungsplanes.
  • Darüber hinaus wäre bei einem Beschluss der Leitlinien durch die Bürgerschaft eine Beteiligung aller 19 Ortsbeiräte notwendig. Dies würde eine nicht gewollte zeitliche Verzögerung von ca. 1/2 Jahr für das geförderte Projekt „Grüne Welle-Stadtgarten Rostock“ und damit auch für das „Umwelt- und Freiraumkonzept der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ bedeuten.

Fazit: Ein gesonderter Beschluss der „Leitlinien zur nachhaltigen Entwicklung des Kleingartenwesens in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ durch die Bürgerschaft (vor Beschlussfassung des UFK) ist aus Sicht der Verwaltung nicht zwingend notwendig.

 

 

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Steffen Bockhahn

2. Stellvertreter des Oberbürgermeisters

und Senator für Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport

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Beschlüsse

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06.03.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben