Antrag - 2019/AN/4456

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft eine neue Beschlussvorlage zur Entscheidung eines Standortes Rostock-Bramow oder Rostock- Überseehafen mit einem entsprechenden Anlagentyps einer Klärschlamm-Verwertungsanlage in Rostock zur Entscheidung vorzulegen. Diese Beschlussvorlage soll die Ergebnisse der folgenden Punkte berücksichtigen:
 

a)      Ergebnis der Überprüfung zur Eignung verschiedener Rückgewinnungs- verfahren zu Phosphor aus den Klärschlammaschen des Vorhabenträgers durch die Universität Rostock;

 

b)      ein konkretes und belastbares Konzept zur Deponierung der Klärschlammaschen und deren späteren Recyclings sowie der Entsorgungs- bzw. Aufbereitungsmöglichkeiten der Reststoffe;

 

c)      eine Umweltverträglichkeitsprüfung vor dem Genehmigungsverfahren entsprechend § 4 Bundesimmissionsschutz-gesetz (BImSchG) für die optionalen Standorte Rostock-Bramow und Rostock-Überseehafen

 

d)      Fördermittelzusagen durch Dritte, die Bestandteil der Wirtschaftskalkulation der Klärschlamm-Kooperation M-V GmbH sind.

 

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Sachverhalt:

In den der Bürgerschaft vorliegenden Unterlagen sind weder Konzepte noch Lösungen zu den oben erwähnten Problemstellungen dargestellt. Die Darstellung vorgesehener und letztlich umzusetzender Lösungen dieser Fragen ist zwingender Bestandteil eines schlüssigen Konzeptes zur nachhaltigen und umweltschonenden Verwertung von Klärschlamm. Deshalb plädieren wir für eine neue Beschlussvorlage, die  fundierte Ergebnisse über Standort und Anlagetyp berücksichtigt. Wir haben eine ökologische und ökonomische Verantwortung für die Einwohnerinnen und Einwohner der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Im Hinblick auf die Laufzeit der Anlage ist das eine Entscheidung zumindest für die jetzige und die nächste Generation.

 

Zu a)

In der Stellungnahme vom 24.01.2019 zum Fragenkatalog der CDU-Fraktion zur geplanten Klärschlamm-Verwertungsanlage in Rostock führt die Verwaltung unter 6.1. aus:

 

Die KKMV hat gemeinsam mit der Universität Rostock Fördermittel aus dem RePhoR-Programm (RePhoR = Regionales Phosphor Recycling) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) eingeworben. Der Förderbescheid liegt vor und somit werden innerhalb der nächsten sechs Monate verschiedene, für die Asche der KKMV geeignete Rückgewinnungsverfahren auf ihre Eignung überprüft. Ziel der Untersuchung ist, ein geeignetes Verfahren zur

wirtschaftlichen Herstellung eines sauberen und wertvollen Phosphordüngers aus den Aschen der KKMV zu ermitteln.“

 

Das Ergebnis dieser Überprüfung ist Voraussetzung für ein Recycling-Konzept der Klärschlammasche in 1b). Im Übrigen hat die Klärschlamm-Kooperation M-V GmbH in der Fraktionssitzung der CDU am 18. Februar 2019 erklärt, dass die Rückgewinnung von Phosphor aus der Klärschlammverbrennung nicht am Standort Rostock-Bramow erfolgt.

 

Zu b)

Laut Unternehmenskonzept des Vorhabenträgers fallen in der geplanten Anlage und entsprechender Verarbeitungskapazität pro Jahr  8.000 Klärschlammasche und  weitere

1.200 t „abgeschiedene Stoffe“ an. Konkrete Angaben zur Lagerung/Deponierung  der anfallenden Asche bis zu einem später zu etablierenden Recyclings sind nicht dargestellt. Dies gilt ebenso für den weiteren Umgang mit den „abgeschiedenen Stoffen“.

 

Letztlich sind in dieser Frage neben den ökologischen auch die ökonomischen Parameter relevant.

 

Zu c)

Umweltverträglichkeitsprüfungen sind Bestandteil eines Bundesimmissions-schutzverfahrens. Die in einem solchen, auf einen Standort bezogenen Verfahren festgestellten, potentiellen Belastungen müssen nicht dazu führen, dass das Vorhaben nicht genehmigt wird, sondern sie sind Gegenstand eines Abwägungsverfahrens. Potentielle, aber zulässige Belastungen verhindern nicht einen Genehmigungsanspruch des Vorhabenträgers.

Insofern  sollenUmweltverträglichkeitsprüfungengleichzeitig  für  beide optionalen Standorte in Rostock vor Einleitung eines amtlichen Verfahrens durchgeführt werden.

 

Diese Ergebnisse sind in einer Entscheidung der Bürgerschaft zu berücksichtigen. Nur auf Basis dieser Ergebnisse kann die Bürgerschaft in die Lage versetzt werden, eine seriöse Abwägung unter den im Sachverhalt erwähnten Aspekten vorzunehmen.

 

Zu d)

Als Bestandteil des Investitionsplanes und der Kalkulation wurde durch Klärschlamm- Kooperation M-V GmbH angegeben, dass Fördermittel generiert werden sollen. Nach GRW- Richtlinie ist die Branche „Abfallentsorgung“ von der Förderung nach wie vor ausgeschlossen. Nach unserer Kenntnis beabsichtigt das Land Mecklenburg-Vorpommern eine ausschließliche Förderung von Anlagen zur Rückgewinnung von Phosphor.

 

 

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gez. Daniel Peters
Fraktionsvorsitzender  

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Beschlüsse

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26.02.2019 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - geändert beschlossen

Beschluss einschließlich Änderungsantrag des OBR

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft eine neue Beschlussvorlage zur Entscheidung eines Standortes Rostock-Bramow mit einem entsprechenden Anlagentyps einer Klärschlamm-Verwertungsanlage in Rostock zur Entscheidung vorzulegen. Diese Beschlussvorlage soll die Ergebnisse der folgenden Punkte berücksichtigen:

 

a)Ergebnis der Überprüfung zur Eignung verschiedener ckgewinnungs- verfahren zu Phosphor aus den Klärschlammaschen des Vorhabenträgers durch die Universität Rostock;

 

b)ein konkretes und belastbares Konzept zur Deponierung der Klärschlammaschen und deren späteren Recyclings sowie der Entsorgungs- bzw. Aufbereitungsmöglichkeiten der Reststoffe;

 

c)eine Umweltverträglichkeitsprüfung vor dem Genehmigungsverfahren entsprechend § 4 Bundesimmissionsschutz-gesetz (BImSchG) r den optionalen Standorte Rostock-Bramow

 

d)rdermittelzusagen durch Dritte, die Bestandteil der Wirtschaftskalkulation der Klärschlamm-Kooperation M-V GmbH sind.

 

 

geändert beschlossen!

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

4

 

 

 

Dagegen:

3

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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27.02.2019 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - abgelehnt

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27.02.2019 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - abgelehnt

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28.02.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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06.03.2019 - Bürgerschaft - abgelehnt