Beschlussvorlage - 2019/BV/4369

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Satzung der Rostocker Straßenbahn AG in seiner neuen Fassung (Anlage).

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 Punkt 10 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

Sachverhalt:

 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist mit 2 % direkt und mit 98 % über die 100 %ige Tochter, die Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH (RVV GmbH), an der Rostocker Straßenbahn AG beteiligt.

 

Über eine Satzungsänderung wurde zuletzt am 23.04.2002 (Informationsvorlage-Nr.: 0021/02-IV) informiert.

 

Mit der Novellierung der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommerns in 2012 und den neuen Anforderungen gemäß § 73 ist eine Änderung der Satzung zwingend erforderlich. Dies wurde zum Anlass genommen, die Satzung zu überarbeiten und auf die heutigen Erfordernisse auszurichten. Vor diesem Hintergrund wurden im Wesentlichen die Beziehung zur Hanse- und Universitätsstadt Rostock überarbeitet, die Geschlechterneutralität berücksichtigt, Änderung der Firmierung und die zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte durch den Aufsichtsrat den aktuellen Anforderungen entsprechend angepasst.

 


Der Aufsichtsrat der Rostocker Straßenbahn AG hat am 21.11.2018 vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung und der Bürgerschaft sowie der Kommunalaufsicht Mecklenburg-Vorpommern einstimmig die Änderung der Satzung in der vorliegenden Fassung einschließlich der Änderung der Firmierung beschlossen.

 

Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Synopse verwiesen.

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

19.02.2019 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

06.03.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen