Stellungnahme - 2019/AM/4313-01 (SN)

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Sachverhalt:

 

1. Wie ist der Fortgang des Prozesses?

 

Der Erarbeitungsprozess schreitet gut voran und wird zeitnah abgeschlossen. Anfang Dezember 2018 endete der öffentliche Online-Dialog, indem nochmals alle Rostockerinnen und Rostocker die Möglichkeit hatten ihre Meinungen und Perspektiven in den Inhalt des Leitfadens einfließen zu lassen. Die letzte Sitzung der 24-köpfigen Arbeitsgruppe findet am 19. Februar 2019 statt. Für den 04. März 2019 ist eine Informationsveranstaltung für alle Ortsbeiräte und Fraktionen zur Vorstellung der Beschlussvorlage vorgesehen.

 

2. Wer ist seitens der Stadtverwaltung aktuell verantwortlich für die Begleitung des Prozesses?

 

Das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft ist federführend und für die Begleitung des Prozesses verantwortlich. Betreut wird der Prozess explizit von Anja Epper und Maxi Boden.  

 

3. Wie wird sichergestellt, dass der Bürgerschaftsbeschluss umgesetzt wird?

 

Mit dem Beschluss soll der Umgang und die Verantwortlichkeiten bei Beteiligungsprozessen geregelt bzw. vorgeschlagen werden. Die Beschlussvorlage wird die finanziellen sowie auch personellen Auswirkungen beinhalten. Es wird die Schaffung einer Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung innerhalb der Verwaltung vorgeschlagen. Die Aufgaben dieser Stelle sollen vorgegeben werden.


Zusätzlich wird vorgeschlagen ein unabhängiges Gremium für Bürgerbeteiligung einzurichten, um die Koordinierungsstelle zu beraten und in gewisser Weise auch zu kontrollieren. Gleichzeitig wird die Stabsstelle auch finanziell ausgestattet werden müssen. Hierzu werden Erfahrungswerte aus vergleichbaren Kommunen herangezogen.

 

4. Wann werden die Ergebnisse vorliegen?

 

Auf dem viertem öffentlichen Bürgerforum am 13. November 2018 und dem daran angeschlossenen 3-wöchigen Online-Dialog konnte der Stand des Textentwurfs von allen Rostockerinnen und Rostockern öffentlich eingesehen, kommentiert sowie mit bearbeitet werden. Die Ergebnisse können auf der Homepage: www.leitfaden-rostock.de immer noch verfolgt werden, sowie z.B. auch alle Protokolle der Arbeitsgruppensitzungen.

Die Endfassung der Beschlussvorlage soll Anfang März 2019 vorliegen, sodass die Bürgerschaft im April 2019 oder Mai 2019 entscheiden kann.

 

5. Wann wird eine Beschlussvorlage der Verwaltung vorliegen?

 

Siehe Antwort zu Frage 4 letzter Satz.

 

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