Änderungsantrag - 2018/AN/4202-04 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

 

  1. Die unbefristete Beschäftigung von Mitarbeiter*innen der Verwaltung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gilt als Regelarbeitsverhältnis.
  2. Die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist auf das zwingend erforderliche Maß zu beschränken.
  3. Die Besetzung „unbefristet“ ausgewiesener Stellen erfolgt grundsätzlich unbefristet.
  4. Die Besetzung „befristet“ ausgewiesener oder unterjährig neu gebildeter Stellen erfolgt grundsätzlich mit einem Sachgrund.
  5. Die Möglichkeit des Eingehens unbefristeter Arbeitsverhältnisse auf (zunächst) befristet eingerichteten Stellen wird nicht ausgeschlossen, sondern ist im Einzelfall zu prüfen.
  6. Über beabsichtigte Ausnahmen bei den Punkten 3 (unbefristete Beschäftigung)  und    4 (Befristung mit Sachgrund) erfolgt eine frühzeitige Informierung vor Ausschreibung der Stelle bzw. Entscheidung zum Verzicht auf Ausschreibung

a)      des zuständigen Personalrates bis zur Vergütungs-/Besoldungsgruppe E/A 13 im Rahmen von § 60 Landespersonalvertretungsgesetz MV

b)     des Personalausschusses ab Vergütungs-/Besoldungsgruppe E/A 13 im Rahmen des am 05.09.2018 beschlossenen Stellenbesetzungsverfahrens (2018/AN/3451-05).

  1. Entscheidungen zu konkreten Stellenbesetzungen erfolgen durch den Oberbürgermeister unter Mitbestimmung der zuständigen Personalvertretung (bis zu E/A 13) sowie durch den Hauptausschuss im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister ab E/A 13) unter Einhaltung der jeweiligen rechtlichen Vorschriften.
  2. Die gelebte Praxis der Stellenbesetzung wird regelmäßig im Personalausschuss beraten, mindestens halbjährlich.

 

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Sachverhalt:

 

In der Rostocker Stadtverwaltung sind ca. 2.360 Mitarbeiter*innen beschäftigt, davon ca. 10 % (ca. 240) befristet. Der Anteil der Befristungen ohne Sachgrund beträgt unter 2 % (unter 50).

 

 

 

Das Interesse der Beschäftigten besteht überwiegend in langfristig abgesicherten Arbeitsverhältnissen (unbefristete Beschäftigung). Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels liegt dies auch im Interesse der Stadtverwaltung.

 

Die beantragten Beschäftigungsgrundsätze (Pkt. 1-5) sichern ein Dauerarbeitsverhältnis stärker ab als bisher, ohne der Verwaltung Handlungsspielräume zu entziehen.

 

Konkrete Stellenbesetzungen (Pkt. 6 & 7) erfolgen zum einen unter Mitbestimmung der zuständigen Personalvertretung (bis E/A 13), zum anderen durch den Hauptausschuss (ab E/A 13). Die rechtzeitige Informierung der zuständigen Gremien dient der Konfliktvermeidung im Einzelfall, da die jeweiligen Gremien sich rechtzeitig äußern bzw. ggf. eingreifen können.

 

Für die Besetzung von Stellen ab E/A 13 hat die Bürgerschaft am 05.09.2018 ein Verfahren beschlossen. Hiernach obliegt dem Personalausschuss die Verständigung zwischen Politik und Verwaltung über den Text einer konkreten Ausschreibung.

 

Den Ausschussmitgliedern wird durch den Textentwurf bekannt

-   ob die Ausschreibung der Stelle extern oder intern erfolgen soll

-   ob die Besetzung der Stelle unbefristet oder befristet vorgesehen ist

-   ob eine Befristung mit oder ohne Sachgrund versehen wurde.

 

Dadurch erfährt der politische Raum frühzeitig, ob die Verwaltung eine Ausnahme vom Grundsatz der unbefristeten Beschäftigung oder der Befristung mit Sachgrund vorsieht. Nach Zusendung des Ausschreibungsentwurfs haben alle Fraktionen die Möglichkeit zu intervenieren oder ggf. das Verfahren in den Hauptausschuss zu ziehen.

 

Die beantragten Grundsätze der Beschäftigung gehen konform mit bisher gefassten

Beschlüssen und stärken zugleich die unbefristete Beschäftigung als Regelbeschäftigungsart.

 

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Finanzielle Auswirkungen: keine

 

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Beschlüsse

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30.01.2019 - Bürgerschaft - zurückgezogen