Beschlussvorlage - 2018/BV/4283
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung einer Vertreterin oder eines Vertreters der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für den Aufsichtsrat der Stadtentsorgung Rostock GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 21.12.2018
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
30.01.2019
|
Beschlussvorschriften:
§ 71 Absatz 2 in Verbindung mit § 32 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie § 8 Absatz 1 des Gesellschaftervertrages der Stadtentsorgung Rostock GmbH
bereits gefasste Beschlüsse:
Beschluss-Nr. 2014/BV/5651 vom 02.07.2014
Beschluss-Nr. 0769/07-BV vom 07.05.2008
Sachverhalt:
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist über die 100%ige Tochter RVV Rostocker Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH an der Stadtentsorgung Rostock GmbH zu 100% beteiligt. Die Stadtentsorgung Rostock GmbH ist zu 100% an der Marieneher Umweltschutz & Recycling GmbH sowie an der SR Technik GmbH beteiligt.
In § 8 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages der Stadtentsorgung Rostock GmbH wird die Besetzung des Aufsichtsrates wie folgt geregelt:
„Der Aufsichtsrat besteht aus bis zu sechs Mitgliedern. Das Entsenderecht steht dem Gesellschafter der RVV GmbH für bis zu vier Aufsichtsratsmitglieder und der Arbeitsnehmervertretung der Gesellschaft, in Anlehnung an das Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat, für zwei Aufsichtsratsmitglieder zu.“
Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 07.05.2008 (Beschluss-Nr. 0769/07-BV) sowie mit Änderungen vom 17.03.2010 wurde der Public Corporate Governance Kodex der Hanse- und Universitätsstadt Rostock anerkannt und der Umsetzung zugestimmt. In diesem Kodex sind die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Organe der städtischen Unternehmen geregelt. Im Teil I Punkt 2.2.5 wird ausgeführt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften wahrnehmen darf.
Mit Wirkung zum 11.01.2019 hat Herr Jan-Hendrik Brincker am 11.12.2018 seinen Mandatsverzicht als Aufsichtsratsmitglied der Stadtentsorgung Rostock GmbH erklärt. Durch die Bürgerschaft ist daher ein Mitglied für den Aufsichtsrat der Stadtentsorgung Rostock GmbH zu benennen.
30.01.2019 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft bestellt eine Vertreterin oder einen Vertreter der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für den Aufsichtsrat der Stadtentsorgung Rostock GmbH.
Beschluss Nr. 2018/BV/4283:
Die Bürgerschaft bestellt einen Vertreter der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für den Aufsichtsrat der Stadtentsorgung Rostock GmbH:
für die CDU-Fraktion: Frank Giesen