Stellungnahme - 2018/AN/4217-01 (SN)

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Beratungsfolge

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-  zurückgezogen am 03.12.2018 und durch Nr. 2018/AN/4217-03 (SN) ersetzt!

 

Sachverhalt:

 

Zu o.g. Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die Verwaltung empfiehlt, diesen Antrag abzulehnen.

 

Wie bereits zu den Anträgen 2018/AN/4129 und 2018/AN/4130 ausgeführt, wird parallel zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Hanse- und Universitätsstadt Rostock eine Landschafts- und Freiraumplanung erarbeitet. Dieses Umwelt- und Freiraumkonzept wird unter Federführung des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege in enger Kooperation mit dem Amt für Umweltschutz erarbeitet.

 

Das Umwelt- und Freiraumkonzept (UFK) ist ein spezieller Fachbeitrag zum Flächennutzungsplan. Es ist, ausgehend von einer stadtweiten sowie einer quartiers- bzw. stadtbereichsbezogenen Analyse, auf die Freiräume der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gerichtet.

 

Die Erarbeitung des UFK erfolgt im Kontext zum laufenden und vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung geförderten Modellprojekt „Grüne Welle – Stadtgarten Rostock“ (Forschungsprogramm ExWoSt). Die Ergebnisse des Kleingartenentwicklungs-konzeptes fließen in das Umwelt- und Freiraumkonzept ein und sollen 2020 als Abwägungsgrundlage für die Erarbeitung des Flächennutzungsplans durch die Bürgerschaft beschlossen werden.

 

 

 

 

Nach Analyse und Bewertung des bestehenden Kleingartenbestandes im Rahmen des Kleingartenentwicklungskonzepts „Grüne Welle – Stadtgarten Rostock“ steht die Formulierung eines Leitbildes hinsichtlich der Versorgung der Rostocker Bevölkerung mit Kleingärten und deren Qualität im Vordergrund. Daraus ergeben sich entsprechende Handlungsfelder für die Kleingartenvereine aber auch für Politik und Stadtverwaltung.

 

In dem Konzept wird der generelle künftige Bedarf an Kleingärten im Stadtgebiet ermittelt und wie und wo dieser Bedarf abgedeckt werden sollte z.B. Verdichtung, Neuausweisung, Verlagerungen von Anlagen …).  Unbenommen davon wird es aber im Rahmen dieses Konzeptes für jede Kleingartenanlage eine eigene Betrachtung geben, bei der auch die im Sachverhalt angesprochenen Belange wie Aufwertung oder Umnutzung neben dem Erhalt eine wichtige Rolle spielen.

 

Im Zuge der Fortschreibung des Flächennutzungsplans wird es dann für Kleingartenflächen, die aufgrund der Abwägung aller zu beachtenden Belange verändert oder in Anspruch genommen werden müssen, eine Umnutzungskonzeption als Fortsetzung  der bestehenden „Umnutzungskonzeption für die nicht im Flächennutzungsplan dargestellten Kleingärten“ geben.

 

In dieser Konzeption werden als Konkretisierung des Flächennutzungsplans auf jede Anlage herunter gebrochen einzelflächenbezogene Lösungen zur Umsetzung dargestellt werden, u.a. auch die zeitliche Inanspruchnahme. Die Erarbeitung des UFK und der Umnutzungskonzeption wird -wie bisher auch- in Zusammenarbeit und Abstimmung auch mit dem Verband der Gartenfreunde Rostock e.V. erfolgen. Aber wie versucht wurde darzulegen, müssen als Grundlage für diese Einzelbetrachtungen die Ergebnisse des Umwelt- und Freiraumkonzeptes und insbesondere des Kleingartenentwicklungskonzepts „Grüne Welle – Stadtgarten Rostock“ dienen.

 

Durch den Antrag wird das Ergebnis dieser, für die gerechte Abwägung im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans, notwendigen Untersuchung vorweg genommen. Damit werden Entscheidungen vorverlagert, die erst im Ergebnis der Erarbeitung des Kleingartenentwicklungskonzepts getroffen werden sollten und sonst die Inhalte des Konzepts nutzlos werden ließen.

 

 

 

 

 

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Roland Methling

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Beschlüsse

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29.11.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben