Informationsvorlage - 2018/IV/4226

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Auf der Grundlage des „Verfahrens zur Umsetzung der Förderung der freien Jugendhilfe der Hansestadt Rostock im Bereich §§ 11 – 16 SGB VIII im Falle der Unterdeckung“ stehen im Haushaltsjahr 2018 für Kurzzeit- und Kleinprojekte insgesamt 46.900,00 Euro zur Verfügung. Davon wurden bis zum 30.10.2018 Mittel in Höhe von 43.874,30 Euro an die Träger der freien Jugendhilfe ausgereicht. Eine detaillierte Übersicht der Projekte ist als Anlage beigefügt.

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.12.2018 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis gegeben