Stellungnahme - 2018/AN/4156-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Der Verkehrsverbund Warnow GmbH (im Folgenden: VVW) erhält seit dem Jahr 2005 Ausgleichszahlungen für die verbundbedingten Verluste. Seit dem Jahr 2009 erhält der VVW jährlich Ausgleichszahlungen in Höhe von 4.200 TEUR. Diese werden in Höhe von jeweils 2.000 TEUR durch das Land Mecklenburg-Vorpommern (Land M-V) und die Hanse- und Universitätsstadt Rostock (HRO) sowie zu 200 TEUR durch den Landkreis Rostock (LKR) aufgebracht (siehe Tabelle).

Ausgleichsleistungen der Aufgabenträger

                gem. Vereinbarung 01.01.2005 M-V, HRO, LK Dob, LK Gü und VVW

sowie weiteren Nachträgen

 

 

 

 

 

 

 

Jahr / TEUR

Land M-V

HRO

LK Dob

LK Gü

 

2005

2.450

2.000

0

0

 

2006

2.300

2.000

25

25

 

2007

2.200

2.000

50

50

 

2008

2.100

2.000

75

75

 

2009

2.000

2.000

100

100

 

 

Land M-V

HRO

LK Rostock

 

2011 - 2018 jew.

2.000

2.000

200

 

Das Land M-V hat sich bereit erklärt, bis einschließlich 2027 jährlich die verbundbedingten Verluste des VVW mit 2.000 TEUR auszugleichen, sofern die beiden weiteren Aufgabenträgern HRO und LK R weiterhin zusammen weitere 2.200 TEUR zum Verlustausgleich beitragen. Anderenfalls würde das Land M-V seinen Beitrag zum Verlustausgleich um die von HRO oder/und LK R vorgenommene Reduzierung ebenfalls in dieser Höhe kürzen.

Die HRO hat finanziell schwierige Jahre hinter sich und musste Haushaltskonsolidierungskonzepte aufstellen. Betroffen von dem erforderlichen Sparkurs waren auch die (freiwilligen) Ausgleichszahlungen zu den verbundbedingten Verlusten an den VVW. Die derzeit im Haushaltsplan für das Jahr 2019 veranschlagten Ausgleichsleistungen an den VVW in Höhe von 1.800 TEUR resultieren aus diesen Erfordernissen (ursprünglich war sogar eine Reduzierung des Verlustausgleichs um 500 TEUR auf 1.500 TEUR vorgesehen).

Da eine Kürzung des Verlustausgleichs durch HRO um 200 TEUR tatsächlich dazu führen würde, dass das Land M-V seine Ausgleichszahlungen ebenso um 200 TEUR kürzen würde, ist es geboten – auch vor dem Hintergrund, dass der LK R nicht bereit ist, seine Ausgleichszahlungen zu erhöhen – zur Schadensabwendung den städtischen Verlustausgleich wieder auf 2.000 TEUR aufzustocken.

 

Die Verwaltung akzeptiert insoweit den vorliegenden Antrag.

 

Die Verwaltung möchte allerdings auch darauf hinweisen, dass sie das angewandte Verbundmodell für reformierungsbedürftig erachtet. Trotz zweifelsfreier Erfolge des durch die Verkehrsunternehmen getragenen Verkehrsverbundes ist es bislang nicht gelungen, diese Erfolge finanziell sichtbar zu machen. Mit jedem weiteren Fahrgast erhöhen sich die Verluste. Eine betriebswirtschaftliche Grenzkostenbetrachtung erscheint hier dringend geboten zu sein.

 

Die Verwaltung der HRO hat deshalb in den vergangenen Monaten mit den weiteren Aufgabenträgern LK R und Land M-V sondiert, wie man einer Reformierung des Verbundmodells begegnen kann. Die Aufgabenträger halten unter anderem die unmittelbare Einbindung der Aufgabenträger in den Verkehrsverbund für geboten. Sie werden dazu demnächst Gespräche mit den Verkehrsunternehmen aufnehmen und anschließend die politischen Gremien intensiv informieren.

 

Die für diesen Antrag zusätzlich benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 200.000 EUR sind nicht Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung. Dieser zusätzliche Finanzbedarf wird im Haushaltsjahr 2019 mit einer überplanmäßigen Bewilligung durch die Zentrale Steuerung (OE 15) geordnet.

 

 

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Beschlüsse

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22.11.2018 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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29.11.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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05.12.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben