Beschlussvorlage - 2018/BV/4194
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Sachzuwendung in Form von Hardware im Wert von 4.201 EUR zugunsten des Förderzentrums an der Danziger Straße der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 10.01.2019
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Schule und Sport
- Beteiligt:
- Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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30.01.2019
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Beschlussvorschriften:
§ 44 (4) Kommunalverfassung M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
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Sachverhalt:
Die Firma Conen Produkte GmbH & Co. KG aus Morbach-Gonzerath, Conenstr. 4, beabsichtigt, dem Förderzentrum an der Danziger Straße zum Zwecke der Unterstützung der Ausbildung der Schülerinnen und Schüler ein fahrbares interaktives Display „CLEVERTOUCH“ (bedienbarer Bildschirm mit integriertem Computer und Anschluss für externen Computer, mit Finger und Stift bedienbar, inkl. Lernsoftware) zu übergeben.
Bei der Sachspende handelt es sich um ein neuwertiges Gerät mit einem Wert von 4.201 EUR. Mit der Entgegennahme der Sachspende werden die Unterrichtsmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler an der Fördereinrichtung um ein Vielfaches erweitert.
Das Förderzentrum an der Danziger Straße arbeitet seit mehr als 5 Jahren sehr aktiv mit neuen Medien im Unterricht.
So wurde bereits im Schuljahr 2011/2012 erfolgreich das Gemeinschaftsprojekt „Videoarbeit in der Schule als Mittel praktischer Medienarbeit in der Schule“ gestartet.
2013 erhielt die Schule den Medienkompetenzpreis.
Mit der Technik aus der Spende soll dieser Weg konsequent weitergeführt werden.
Die angebotene Sachzuwendung wird somit für einen gemeinnützigen Zweck im Sinne des § 52 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) verwendet
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt:40
Produkt:22104Bezeichnung: Förderzentrum an der Danziger Straße
ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:Bezeichnung:
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | |||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen | |
2018 | 41510000 Ertrag aus Auflösung Sonderposten | 140,03 |
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2018 | 53853000 Abschreibungen auf Geschäftsausstattungen |
| 140,03 |
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2019-2022 | 41510000 Ertrag aus Auflösung Sonderposten (jährlich 292,50 EUR) | 3360,80 |
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2019-2022 | 53853000 Abschreibungen auf Geschäftsausstattungen (jährlich 292,50 EUR) |
| 3360,80 |
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2023 | 41510000 Ertrag aus Auflösung Sonderposten | 700,17 |
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2023 | 53853000 Abschreibungen auf Geschäftsausstattungen |
| 700,17 |
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Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:kein
Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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37,3 kB
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