Beschlussvorlage - 2018/BV/4194

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft stimmt der Annahme einer Sachzuwendung in Form von Hardware im Wert von 4.201 EUR zugunsten des Förderzentrums an der Danziger Straße der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu.

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

§ 44 (4) Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

Sachverhalt:

Die Firma Conen Produkte GmbH & Co. KG aus Morbach-Gonzerath, Conenstr. 4, beabsichtigt, dem Förderzentrum an der Danziger Straße zum Zwecke der Unterstützung der Ausbildung der Schülerinnen und Schüler ein fahrbares interaktives Display „CLEVERTOUCH“ (bedienbarer Bildschirm mit integriertem Computer und Anschluss für externen Computer, mit Finger und Stift bedienbar, inkl. Lernsoftware) zu übergeben.

 

Bei der Sachspende handelt es sich um ein neuwertiges Gerät mit einem Wert von 4.201 EUR. Mit der Entgegennahme der Sachspende werden die Unterrichtsmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler an der Fördereinrichtung um ein Vielfaches erweitert.

 

Das Förderzentrum an der Danziger Straße arbeitet seit mehr als 5 Jahren sehr aktiv mit neuen Medien im Unterricht.

So wurde bereits im Schuljahr 2011/2012 erfolgreich das Gemeinschaftsprojekt „Videoarbeit in der Schule als Mittel praktischer Medienarbeit in der Schule“ gestartet.

 

2013 erhielt die Schule den Medienkompetenzpreis.

 

Mit der Technik aus der Spende soll dieser Weg konsequent weitergeführt werden.

Die angebotene Sachzuwendung wird somit für einen gemeinnützigen Zweck im Sinne des § 52  Abs. 2 Abgabenordnung (AO) verwendet

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:40

 

Produkt:22104Bezeichnung:  Förderzentrum an der Danziger Straße

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2018

41510000 Ertrag aus Auflösung Sonderposten

140,03

 

 

 

2018

53853000 Abschreibungen auf Geschäftsausstattungen

 

140,03

 

 

2019-2022

41510000 Ertrag aus Auflösung Sonderposten  (jährlich 292,50 EUR)

3360,80

 

 

 

2019-2022

53853000 Abschreibungen auf Geschäftsausstattungen (jährlich 292,50 EUR)

 

3360,80

 

 

2023

41510000 Ertrag aus Auflösung Sonderposten

700,17

 

 

 

2023

53853000 Abschreibungen auf Geschäftsausstattungen

 

700,17

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:kein

 

 

 

Roland Methling

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

30.01.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen