Dringlichkeitsvorlage - 2018/DV/4170

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Ergänzung der 3. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) um die Schulbaumaßnahmen der Schulen in freier Trägerschaft „Michaelschule“ am Dierkower Damm 39 in 18146 Rostock und „ecolea | Internationale Schule“ Rostock“ in der Fritz-Reuter-Str. 10, 18119 Rostock (Anlage).

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (2) Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

- Nr. 0546/02-BV vom 09.10.2002

- Nr. 0066/09-BV vom 04.03.2009

- Nr. 2011/BV/1850 vom 13.04.2001

- Nr. 2017/BV3347 vom 07.03.2018

 

Begründung der Dringlichkeit:

 

Die seitens des Landesförderinstitut Mecklenburg Vorpommern (LFI) gesetzte Frist zur Nachreichung der Nachweise, dass die zur Förderung angemeldeten Schulbaumaßnahmen der „Michaelschule“ und der „ecolea | Internationale Schule“ in das Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock aufgenommen worden sind, endete regulär bereits am 29. Oktober 2018. 

 

Da die Förderentscheidung durch das zuständige Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern jedoch erst bis zum 10. Dezember 2018 getroffen sein muss, wurde der Hanse- und Universitätsstadt Rostock landesseitig die Möglichkeit eingeräumt, diese Nachweise kurzfristig nachzureichen.

 


Sofern die Aufnahme dieser beiden Schulbaumaßnahmen der freien Träger in das ISEK nicht kurzfristig beschlossen werden sollte, ist dem LFI keine positive Bescheidung der beantragten Fördermittel für die „Michaelschule“ und die „ecolea | Internationale Schule möglich.

 

Sachverhalt:

 

Das Land Mecklenburg-Vorpommern weist ein Sonderprogramm für Schulsanierung und Schulbau im Umfang von 110 Millionen Euro aus. Damit sollen Schulträger bei der Sanierung von Schulgebäuden unterstützt werden. 100 Millionen Euro werden dabei für kommunal getragene Schulen ausgewiesen, 10 Millionen Euro kommen ausschließlich den Schulen in freier Trägerschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu Gute. Eine ersatzweise Platzierung kommunal getragener Schulen in diesem 10-Millionen-Paket ist nicht möglich.

 

Seitens des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg–Vorpommern wurden diesbezüglich u.a. auch alle Schulen und Schulträger im Land Mecklenburg-Vorpommern entsprechend informiert und ihnen die Möglichkeit zur Beantragung von Fördermitteln für Schulbaumaßnahmen im Rahmen des 3. Projektaufrufes des EFRE-Förderprogramms zugesprochen. Aus förderrechtlichen Gründen haben die Antragstellungen hierbei grundsätzlich über die jeweiligen Kommunen zu erfolgen. Dies betrifft sowohl kommunal als auch frei getragene Schulen.

 

Der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sind im Folgenden zwei Fördermittelanträge von freien Schulträgern zugegangen. Diese betreffen zum einen die „energetische Modernisierung der Mehrzweck-Sporthalle, die Sanierung des Daches sowie die barrierefreie Umgestaltung des Außenbereiches“ der ecolea | Internationale Schule Rostock in der Fritz-Reuter-Str. 10, 18119 Rostock, sowie die Realisierung des 3. Bauabschnitts der Neubaumaßnahme der „Michaelschule“ am Dierkower Damm 39 in 18146 Rostock.

 

Diese beiden Anträge korrespondieren mit dem Schulentwicklungsplan der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Beide Anträge werden für den Fall einer Aufnahme in das für freie Schulträger vorgesehene 10-Millionen-Paket durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock voll umfänglich unterstützt und sind daher entsprechend der landesseitig gesetzten Frist bis zum 15. Oktober 2018 beim Landesförderinstitut Mecklenburg Vorpommern (LFI) vorsorglich eingereicht worden.

 

Der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sind im Folgenden zwei Fördermittelanträge von freien Schulträgern zugegangen. Diese betreffen zum einen die „energetische Modernisierung der Mehrzweck-Sporthalle, die Sanierung des Daches sowie die barrierefreie Umgestaltung des Außenbereiches“ der ecolea | Internationale Schule Rostock in der Fritz-Reuter-Str. 10, 18119 Rostock, sowie die Realisierung des 3. Bauabschnitts der Neubaumaßnahme der „Michaelschule“ am Dierkower Damm 39 in 18146 Rostock.

 

Diese beiden Anträge korrespondieren mit dem Schulentwicklungsplan der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Beide Anträge werden für den Fall einer Aufnahme in das für freie Schulträger vorgesehene 10-Millionen-Paket durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock voll umfänglich unterstützt und sind daher entsprechend der landesseitig gesetzten Frist bis zum 15. Oktober 2018 beim Landesförderinstitut Mecklenburg Vorpommern (LFI) vorsorglich eingereicht worden.

 


Seitens des LFI ist hinsichtlich dieser beiden Fördermittelanträge nunmehr als eine Förderauflage auch die Aufnahme der Schulbaumaßnahmen dieser beiden freien Träger, die „energetische Modernisierung der Mehrzweck-Sporthalle, der Sanierung des Daches sowie der barrierefreien Umgestaltung des Außenbereiches“ der ecolea | Internationale Schule und die Realisierung des 3. Bauabschnitts der Neubaumaßnahme der „Michaelschule“ in das ISEK der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gefordert worden.

 

Hierzu ist insofern nunmehr die Übersicht der in der 3. Fortschreibung des ISEK ausgewiesenen Schulbaumaßnahmen der kommunalen Schulen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock um die beiden Schulbaumaßnahmen der frei getragenen Schulen „Michaelschule“ und der „ecolea | Internationale Schule“ zu ergänzen und zu priorisieren.

 

Die Ergänzung des ISEK um diese beiden Maßnahmen hat keine Auswirkung – weder finanziell noch zeitlich - auf die bereits beschlossenen kommunalen Schulbaumaßnahmen und deren Priorisierung.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

Die geforderten Eigenanteile werden von den freien Trägern in Eigenständigkeit erbracht.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.11.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen