Änderungsantrag - 2018/BV/4012-01 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Kristin Schröder (für den Ortsbeirat Südstadt)
Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 09.W.192 für das "Wohn- und Sondergebiet am Südring"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 09.11.2018
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Ortsamt Mitte
- Beteiligt:
- Büro der Präsidentin der Bürgerschaft; Sitzungsdienst
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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14.11.2018
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Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Planzeichnung im Teil A und den Text im Teil B um folgendes zu ergänzen:
Auf dem mit der Bezeichnung 127/1 gekennzeichnetem Baugrundstück im SO WFT6.1 ist die Änderung oder Erweiterung des bestehenden Wohngebäudes bis zu einer Grundfläche von insgesamt 300 m² allgemein zulässig.
Nutzungsänderungen sind nur dann zulässig, wenn das Vorhaben im SO WFT6.1 zulässig ist oder als Ausnahme zugelassen werden kann. Eine Erneuerung kann bis zu einer Grundfläche von 300 m² als Ausnahme zugelassen werden. Bei Änderung, Erweiterung oder Erneuerung des Wohngebäudes sind die sich aus den Festsetzungen 8.2 bis 8.4 ergebenden Anforderungen einzuhalten.
Sachverhalt
Das Baugebiet SO WFT 6.1 soll um eine sogenannte "Fremdkörperfestsetzung" gemäß § 1 Abs. 10 BauNVO im Teil B "Text" der Satzung ergänzt werden, um den langfristigen Erhalt und die Erneuerung des bestehenden Wohnhauses allgemein zulässig sowie dessen Erweiterung ausnahmsweise zulässig zu gestatten.