Änderungsantrag - 2018/BV/4012-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Planzeichnung im Teil A und den Text im Teil B um folgendes  zu ergänzen:

 

Auf dem mit der Bezeichnung 127/1 gekennzeichnetem Baugrundstück im SO WFT6.1 ist die Änderung oder Erweiterung des bestehenden Wohngebäudes bis zu einer Grundfläche von insgesamt 300 m² allgemein zulässig.

Nutzungsänderungen sind nur dann zulässig, wenn das Vorhaben im SO WFT6.1 zulässig ist oder als Ausnahme zugelassen werden kann. Eine Erneuerung kann bis zu einer Grundfläche von 300 m² als Ausnahme zugelassen werden. Bei Änderung, Erweiterung oder Erneuerung des Wohngebäudes sind die sich aus den Festsetzungen 8.2 bis 8.4 ergebenden Anforderungen einzuhalten.          

 

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Sachverhalt 

 

Das Baugebiet SO WFT 6.1 soll um eine sogenannte "Fremdkörperfestsetzung" gemäß § 1 Abs. 10 BauNVO im Teil B "Text" der Satzung ergänzt werden, um den langfristigen Erhalt und die Erneuerung des bestehenden Wohnhauses allgemein zulässig sowie dessen Erweiterung ausnahmsweise zulässig zu gestatten.

 

 

 

 

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Kristin Schröder

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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14.11.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen