Beschlussvorlage - 2018/BV/4164

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Der Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebes „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“ einschließlich des Stellenplanes wird beschlossen (Anlage).

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

 

§ 22 (3) Kommunalverfassung i. V. m. § 5 (1) Nr. 2 Eigenbetriebsverordnung des Landes Mecklenburg - Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

keine

 

Sachverhalt:

 

Gegenstand der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde ist die Planung, Koordinierung und Durchführung von Leistungen, die im Interesse der Hansestadt Rostock liegen und mit dem öffentlichen Zweck verbunden sind, für die weitere Entwicklung des Städte- und Seebädertourismus die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Entsprechend den satzungsmäßig übertragenen Aufgaben hat die Tourismuszentrale ihre Geschäftsfelder ausgerichtet und Strukturen aufgebaut, die betriebswirtschaftliche Aussagen für die einzelnen Bereiche ermöglichen.

 

 

 

Die Planung ist untergliedert nach den Geschäftsfeldern:

  • Seebad und Kurwesen
  • Tourist-Informationen
  • Marketing/Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Maritimer Tourismus/ Büro Hanse Sail
  • Grundstücke/Flächen/Vermögensverwaltung

 

Der angemeldete Finanzbedarf in Höhe von 1.280.000,00 EUR für das Jahr 2019 basiert auf der vollumfänglichen Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Eigenbetriebes und entspricht dem mittelfristigen Eckwert. Der Finanzbedarf berücksichtigt ferner die besonderen Anforderungen für die Organisation von Großveranstaltungen wie der Hanse Sail und der Warnemünder Woche.

 

Die steigenden Kosten für die Wasserrettung an den Stränden in Warnemünde und Markgrafenheide, die stetig wachsenden Aufwendungen für die Beseitigung von Sturmschäden und die Sicherheitsaufwendungen für die maritime Großveranstaltungen bedingen eine Anpassung der Ausgleichzahlungen für die Folgejahre. Ab dem Haushalt 2020 werden jährlich 150.000 € für die Organisation und Durchführung der Warnemünder Woche berücksichtigt. Ferner sind im Haushalt 2020 gemäß Beschluss 2018/BV/3757 vom 27.06.2018 zusätzlich 100.000,00 EUR für die Finanzierung der Abendveranstaltung anlässlich des Germany Travel Markt (GTM) eingestellt.

 

Nach den gesetzlichen Vorschriften des § 10 (9) und (10) Eigenbetriebsverordnung M-V ist die Gemeinde zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages verpflichtet.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

Unterjähriger Zuschuss zum Verlustausgleich durch die Hansestadt Rostock in Höhe von 1.280.000,00 EUR.

 

Teilhaushalt: 12

 

Produkt: 62302       Bezeichnung: Eigenbetrieb Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2019

57310000/ Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe)

 

1.280.000

 

 

 

77310000/ Zinsauszahlungen und sonstige Finanzauszahlungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe)

 

 

 

1.280.000


Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2020

57310000/ Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe)

 

1.580.000

 

 

 

77310000/ Zinsauszahlungen und sonstige Finanzauszahlungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe)

 

 

 

1.580.000

2021

57310000/ Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe)

 

1.480.000

 

 

 

77310000/ Zinsauszahlungen und sonstige Finanzauszahlungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe)

 

 

 

1.480.000

2022

57310000/ Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe)

 

1.480.000

 

 

 

77310000/ Zinsauszahlungen und sonstige Finanzauszahlungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe)

 

 

 

1.480.000

 


Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

Kein Bezug

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

22.11.2018 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

28.11.2018 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

Erweitern

05.12.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen