Antrag - 2018/AN/4156

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt, dass die Hanse- und Universitätsstadt Rostock
bis einschließlich 2027 jährlich 2,0 Mio. EUR Durchtarifierungsverluste an den VVW zahlt, um langfristig die Gesamtfinanzierung des VVW zusammen mit dem Land und dem Landkreis sicherzustellen.

 

Im Rahmen des Haushaltsvollzugs des laufenden Haushalts und durch die Haushaltsplanung der Folgejahre sind die entsprechenden Mittel bereit zu stellen.

 

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Sachverhalt:

 

  1. Hintergrund

Verbundbedingte Verluste stellen den kalkulatorischen Verlust an Tarifeinnahmen in Folge der Anwendung eines Verbundtarifs einschließlich Durchtarifierung dar (Durch-tarifierungsverluste). Das gutachterlich erstellte Berechnungsmodell der TCAC GmbH basiert dabei im Wesentlichen auf die im Verbund generierten Überstiege der Fahrgäste von einem Unternehmen auf das andere als Ergebnis eines durchtarifierten Verkehrsangebotes.

  1. Rückblick

Die derzeitige und auch für 2018 zu schließende Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V, dem Landkreis Rostock, der Hansestadt Rostock und der Verkehrsverbund Warnow GmbH sieht eine Ausgleichszahlung in Höhe von insgesamt 4,2 Mio. € vor. Dieser Wert hat bereits seit 2009 Bestand, obgleich er sowohl unter dem damals gutachterlich sachgerecht ermittelten Ausgleichsanspruch in Höhe von 5,1 Mio. €, als auch unter dem im Rahmen der aktuellen Verkehrserhebung neu berechneten Ausgleichsanspruch in Höhe von 5,4 Mio. € liegt. Real ist die Kompensation also bereits heute rückläufig, zumal in die Berechnung ausschließlich Erlöse und keine Kostenentwicklung mit einberechnet ist.

  1. Verhandlungsstatus

Die Fortführung der Vereinbarung zu den Durchtarifierungsverlusten im Verkehrsverbund befindet sich in einem mittlerweile 9-monatigen Abstimmungsprozess. Im Ergebnis hat nicht nur der Landkreis seine Zustimmung zur Fortschreibung der Vereinbarung erklärt, sondern erstmals auch das Land M-V das Angebot zu einem für 10 Jahre fortgeschriebenen Verlustausgleich in derzeitiger Höhe von 2,0 Mio. € unterbreitet. Diese Verstetigung gäbe den Verkehrsunternehmen Planungssicherheit, würde Bürokratie abbauen und ist vor allem ein klares Bekenntnis zum Verbundtarif bzw. dem Verkehrsverbund insgesamt. Voraussetzung ist jedoch, dass auch die Aufgabenträger Hansestadt Rostock und Landkreis Rostock mindestens weiter ihren bisherigen Beitrag leisten, was mit der geplanten Reduzierung durch die Hansestadt Rostock nun nicht mehr gegeben ist. Es ist entsprechend dem bisherigen Übereinkommen davon auszugehen, dass das Land M-V seinen Beitrag in gleicher Höhe reduziert, das heißt für den Verkehrsverbund Warnow dann insgesamt um 400.000 € auf nur noch 3,8 Mio. € jährlich. Es ist nicht auszuschließen, dass der Landkreis Rostock ebenfalls seinen Beitrag absenkt.

  1. Auswirkungen

Eine Reduzierung der Durchtarifierungsverluste wirkt direkt auf die Erlöse im Verkehrsverbund Warnow und auf damit auf das Finanzergebnis der Rostocker Straßenbahn AG, dessen Anteil an den Durchtarifierungsverlusten bei rund 50% liegt. Den Einsparungen im Haushalt der Hansestadt Rostock in Höhe von 200.000 € stünde also direkt ein ebenfalls um 200.000 € erhöhter Ausgleichsbedarf gegenüber der Rostocker Verkehrs- und Versorgungsholding GmbH RVV gegenüber.

Eine Kompensation der Mindererlöse würde andernfalls zwangsläufig eine Tarifanpassung und/oder Angebotsreduzierung nach heutigen Qualitätsstandards nach sich ziehen, was wiederum die Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs im Verbundgebiet und damit auch der Hansestadt Rostock schwächt. Eine Reduzierung der DTV-Mittel steht also im Widerspruch zu den stadtpolitischen Zielsetzungen, zum Beispiel dem jüngst durch die Bürgerschaft beschlossenen Auftrag zur Entwicklung von Handlungsmöglichkeiten für eine nachhaltige Stärkung des öffentlichen Nahverkehres in der Hansestadt.

Sollte keine Einigung über eine Umverteilung der Zuwendungen zwischen der Hansestadt Rostock und dem Landkreis Rostock erzielt werden können, darf dies nicht zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt gehen.

Der öffentliche Nahverkehr ist eine wichtige Säule, um Rostock weiter als Stadt mit hoher Aufenthalts- und Lebensqualität sowie geringer Umweltbelastung zu gestalten. Als wichtiger Teil der Finanzierung sind die verbundbedingten Ausgleichszahlungen daher mindestens auf dem bisherigen Niveau zu erhalten und eine langfristige Vereinbarung anzustreben.

 

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Uwe FlachsmeyerEva-Maria Kröger

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN                      Fraktion DIE LINKE.                                          

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Beschlüsse

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22.11.2018 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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29.11.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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05.12.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen