Beschlussvorlage - 2018/BV/4069
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines stellvertretenden Mitgliedes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock im Aufsichtsrat des Studierendenwerkes Rostock für den Zeitraum 11/2018 bis 11/2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 04.10.2018
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Oberbürgermeisters
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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17.10.2018
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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 3 Nr. 12 Kommunalverfassung M-V (KV M-V)
§ 5 Abs. 6 der Satzung des Studierendenwerkes Rostock
§§ 6, 7 Studierendenwerksgesetz M-V (StudWG M-V)
bereits gefasste Beschlüsse:keine
Sachverhalt:
Das Studierendenwerk Rostock ist für die soziale, wirtschaftliche, gesundheitliche und kulturelle Betreuung und Förderung der Studierenden an den Hochschulstandorten Rostock und Wismar verantwortlich.
Gemäß §§ 6, 7 des StudWG M-V setzt sich der Aufsichtsrat des Studierendenwerkes Rostock u.a. aus einem Mitglied der Kommunalverwaltung mit leitender Tätigkeit zusammen. Das Mitglied aus der Kommunalverwaltung wird auf der Grundlage eines gemeinsamen Vorschlages der Bürgermeister der Kommunen, in denen das Studierendenwerk Einrichtungen unterhält, durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bestellt. Der gemeinsame Vorschlag für das Mitglied im Aufsichtsrat fiel auf einen Vertreter aus Wismar.
Für jedes Mitglied ist eine Stellvertretung zu bestellen gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung.
Gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 12 KV M-V schlägt die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Frau Sigrid Hecht als stellvertretendes Aufsichtsratsmitglied zur Bestellung durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vor. Frau Hecht ist Leiterin des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und - entwicklung“ der Hanse- und Universitätsstadt.