Beschlussvorlage - 2018/BV/4005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

1. Für das Areal am nördlichen Ortsrand des Stadtteils Dierkow-Neu, begrenzt

 

im Nordosten:durch den Verlauf eines Anschlussgleises der Rostocker Straßenbahn
AG,

im Süden:durch die Dierkower Allee,

im Westen:durch die Hinrichsdorfer Straße

 

soll entsprechend der Abgrenzung des Geltungsbereiches (Anlage 1) und gemäß § 2 (1) BauGB der Bebauungsplan Nr. 13.GB.198 „Feuer-und Rettungswache 3, Dierkower Allee“ aufgestellt werden.


Ziel des Bebauungsplanes ist es, die Errichtung der Feuer-und Rettungswache 3, Dierkower Allee“ in Dierkow-Neu planungsrechtlich zu steuern und die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in dem Bereich zu sichern.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
 

3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13.GB.198 „Feuer-und Rettungswache 3, Dierkower Allee“ (Anlage 2) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) werden nach Prüfung und dem entsprechenden Abwägungsvorschlag der Stellungnahmen zum Vorentwurf (Anlage 4) in den vorliegenden Fassungen gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB bestimmt.

 

4. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan und dessen Begründung mit Umweltbericht ist gemäß § 3 (2) BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

5. Von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch den Bebauungsplan Nr. 13.GB.198 berührt werden kann, sind gemäß § 4 (2) BauGB die Stellungnahmen zum Entwurf einschließlich dessen Begründung mit Umweltbericht einzuholen. Sie sind von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (2) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

§ 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB), § 3 (2) BauGB, § 4 (2) BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

--

 

Sachverhalt:

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 13.GB.198 „Feuer- und Rettungswache 3, Dierkower Allee“ aufzustellen. Hiermit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau der Feuer- und Rettungswache 3 geschaffen werden. Die zeitnahe Umsetzung des Vorhabens ist erforderlich, um den Brandschutz und den Rettungsdienst in den Stadtteilen Dierkow und Toitenwinkel auch künftig im notwendigen Maß gewährleisten zu können und somit der kommunalen Aufgabe der Daseinsvorsorge im Rostocker Nordosten zu entsprechen. Am Standort sollen Berufsfeuerwehr, Rettungsdienst und die Freiwillige Feuerwehr untergebracht werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von etwa 3,8 Hektar.

 

Der wirksame Flächennutzungsplan der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden Flächen als naturnahe Grünflächen und als Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dar. Der Bebauungsplan ist demnach nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Daher erfolgt eine Anpassung des Flächennutzungsplanes (15. Änderung) im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) Satz 1 BauGB.

 

Das Plangebiet ist über die Hinrichsdorfer Straße und die Dierkower Allee erschlossen. Die Hauptein- und -ausfahrten zum Standort sollen von der Dierkower Allee aus erfolgen. Im Alarmfall können Einsatzfahrzeuge direkt auf die Hinrichsdorfer Straße fahren. Bei einer Realisierung des Vorhabens wird eine technische Umgestaltung des Knotenpunktes Hinrichsdorfer Straße/ Dierkower Allee (Anpassung von Steuergerät, technischer Ausrüstung wie Erfassungseinrichtungen und Signalgebern, sowie eine Umprogrammierung der Steuerlogistik) notwendig.

 


Sämtliche Belange und die konkrete Betroffenheit der berührten Belange (z.B. Schall-, Natur- und Artenschutz)  wurden teilweise bereits im Vorfeld der frühzeitigen Beteiligungen zum Vorentwurf durch entsprechende Gutachten ermittelt und geprüft. U. a. greift der Grünordnungsplan diese Belange auf und formuliert Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, deren Berücksichtigung bzw. Umsetzbarkeit im Bebauungsplan dargestellt ist.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein könnten, wurden mit Schreiben vom 04.05.2018 gemäß § 4 (1) BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 13.GB.198 für das Vorhaben „Feuer- und Rettungswache 3, Dierkower Allee“ unterrichtet und mit Frist zum 08.06.2018 zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgefordert.

 

Der Bebauungsplan entwickelt seine Rechtmäßigkeit u. a. durch das Abwägungsgebot gemäß § 1 (7) BauGB, welches einen Interessenausgleich zwischen den schutzwürdigen Belangen herbeiführen soll.  Es  bezieht  sich auf den Abwägungsvorgang (Sammlung und Gewichtung der Belange) sowie auf das Abwägungsergebnis.  Die zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 13.GB.198 „Feuer- und Rettungswache 3, Dierkower Allee“ von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingeholten Stellungnahme wurden nachfolgend geprüft und sind im ABWÄGUNGSVORSCHLAG zum Vorentwurf (Anlage 4) dokumentiert.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB zum Vorentwurf  des Bebauungsplanes Nr. 13.GB.198 „Feuer- und Rettungswache 3, Dierkower Allee“ erfolgte im Rahmen der Sitzung des Ortsbeirates - Dierkow Neu - am Dienstag, den 12. Juni 2018 ab 18:30 Uhr im Stadtteil- und Begegnungszentrum (SBZ) Dierkow, Kurt-Schumacher-Ring 160, 18146 Rostock. In der Sitzung wurde über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Der Öffentlichkeit wurde dabei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Im Rahmen der Sitzung gab es keine nennenswerten bzw. abwägungsrelevanten Hinweise und Anregungen durch die Öffentlichkeit.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 61

Produkt: 51102Bezeichnung: Stadtentwicklung und städtebauliche Planung

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2017

56255010 / Aufwen-dungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschaftsplanung

 

21.750,45 €

 

 

 

 

76255010 / Auszah-lungen für die städtebauliche Planung, Landschaftsplanung

 

 

 

21.750,45  €

 

2018

56255010 / Aufwen-dungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschaftsplanung

 

53.114,72 €

 

 

 

 

76255010 / Auszah-lungen für die städtebauliche Planung, Landschaftsplanung

 

 

 

53.114,72 €

 

2019

56255010 / Aufwen-dungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschaftsplanung

 

5.337,88 €

 

 

 

 

76255010 / Auszah-lungen für die städtebauliche Planung, Landschaftsplanung

 

 

 

5.337,88 €

 

Gesamtkosten

 

 

80.203,05 €

 

80.203,05 €

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.09.2018 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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04.10.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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09.10.2018 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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09.10.2018 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - ungeändert beschlossen

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17.10.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen