Beschlussvorlage - 2018/BV/3969

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung – AbfGS) (Anlage 1) einschließlich der Kalkulation (Anlage 2).

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
 

bereits gefasste Beschlüsse:  Nr. 2014/BV/0167, Nr. 2015/BV/1059, Nr. 2016/BV/2032,
Nr. 2017/BV/3051

 

Sachverhalt:

 

In der zu beschließenden Änderung der Abfallgebührensatzung werden neben der Änderung der Gebührensätze in § 6 folgende inhaltliche und redaktionelle Änderungen vorgenommen.

Im § 1 und § 11 wird der bisherige Name Hansestadt Rostock durch Hanse- und Universitätsstadt Rostock (im Folgenden Stadt) ersetzt. Eine grammatikalische Korrektur erfolgt im § 2.

 

Bei der Definition der Abfallverwertungsgebühr wird im § 4 Abs. 2 der Bezug zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) hergestellt. Die ursprüngliche Formulierung „Wiederverwertung im Stoffkreislauf“ wird entsprechend § 3 Abs. 23, 24 und 25 KrWG und der abfallrechtlichen Terminologie gemäß der Abfallhierarchie des § 6 Abs. 1 KrWG präzisiert.

 

Bei den Gebührenarten im § 4 Abs. 2 der Abfallgebührensatzung werden die Abfallarten Alttextilien (g) und Metallabfälle (h) ausdrücklich benannt. Die Stadt partizipiert durch eine eigene gewerbliche Sammlung von der Vermarktung dieser Abfallarten. Erlöse aus diesen Abfallarten werden gebührenwirksam aufgelöst und tragen damit zur Gebührenstabilität bei. Es wurde ein Abgleich der Abfallarten im § 4 Abs. 2 der AbfS mit § 4 Abs. 2 AbfGS vorgenommen.

 

Die Gebührensätze im § 6 der Abfallgebührensatzung werden nach der Gebühren-kalkulation für das Jahr 2019 angepasst.

 

Im Zuge der Umsetzung der neuen Gewerbeabfallverordnung -GewAbfV (Inkrafttreten zum 01.08.2017) haben die Erfahrungen der Entsorgungspraxis gezeigt, dass im gewerblichen Bereich weitere Entsorgungsangebote für Abfälle zur Beseitigung (AzB) aus anderen Herkunftsbereichen im Bereich der anschlusspflichtigen Containergestellung (§ 7 Abs. 1 GewAbfV) besteht. In diesem Zusammenhang wird die Gebühr für Miete und Transport eines 7 m3 Container (Mulde) im § 6 Abs. 11 als Nr. 6 aufgenommen.

 

In die Regelungen zur Gebührenschuld für die Zusatzentsorgungen wird im § 7 Abs. 5 das neue Entsorgungsangebot der 7 m3 Container gemäß § 6 Abs. 11 Nr. 6 AbfGS aufgenommen.

Entsprechend erfolgt im § 9 Abs. 2 zur Gebührenfälligkeit die Ergänzung gemäß § 6 Abs. 11 Nr. 6 AbfGS.

 

Das Gebührenmodell für die Abfallgebühren und die Kalkulationsmethodik sind gegenüber den Vorjahren nicht verändert und der Bürgerschaft wird vorgeschlagen, diese beizubehalten.

 

Die Erbringung der notwendigen Leistungen auf dem Gebiet der Entsorgung von überlassungspflichtigen Abfällen und Abfallverwertung von organischen Abfällen, dem Betrieb der Recyclinghöfe sowie der Gebührenerhebung sind durch die Verträge

 

-       Vertrag über die Sammlung und den Transport von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen (17.02.1994),

-       Vertrag über die Sammlung, Behandlung und Verwertung von organischen Abfällen (17.02.1994)

-       Vertrag über die Zusammenarbeit bei der Erhebung der Abfallgebühren und der Erarbeitung der Gebührenbescheide (01.01.1992)

-       Vertrag über die Bewirtschaftung und den Betrieb der Recyclinghöfe der Hansestadt Rostock (07.09.2015)

-       Ergänzungsvereinbarung zur kalkulatorischen Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals für die bestehenden Altverträge (06.02/15.03.2017)

 

mit der Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR GmbH) geregelt.

 

Der Vertrag zur Erfassung und Einsammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten ist seit 2015 an die SR GmbH vergeben (Beschluss 2014/BV/5465).

 

Die SR GmbH legte am 30.06.2018 ihre Kalkulation für das Jahr 2019 vor. Diese Kalkulation wurde durch den beratenden Ingenieur (Preisprüfer) Herrn Henssen entsprechend VOPR 30/53 und LSP geprüft. Der Preisprüfbericht ist dem Kalkulationsordner beigefügt. Er bildet die Grundlage für die Übernahme der geprüften Preise in die Gebührenkalkulation. 

 

Im Anschluss an ein europaweites Ausschreibungsverfahren wurde die Entsorgung der gemischten Siedlungsabfälle der HRO 2011 an die Entsorgungs- und Verwertungs-gesellschaft mbH Rostock (EVG mbH) beauftragt (Beschluss 2010/BV/1714).

 

Seit dem 01.01.2017 ist die EVG mbH mit der Veolia Umweltservice Nord GmbH verschmolzen. Eine Kopie des Verschmelzungsvertrages sowie die umgeschuldeten Bürgschaftsurkunden wurden der Stadt vorgelegt.

 

Die Leistung Einsammlung und Verwertung von Papierabfällen, incl. Behälteraufstellung und bewirtschaftung wurde im europaweiten Wettbewerb an das Unternehmen Veolia Umweltservice Nord GmbH für den Zeitraum 01.01.2015 - 31.12.2018 vergeben (Beschluss 2014/BV/5379). In einem in der ursprünglichen Beauftragung vorgesehenen Verhandlungsverfahren (Vergabe-Nr. 16/10/2017) zur Verlängerung des Vertrages für die Jahre 2019 und 2020 wurde der Zuschlag mit Beschluss 2017/BV/2977 an das Unternehmen Veolia Umweltservice Nord GmbH erteilt.

 

Der Vertrag zur Verwertung des Sperrmülls der Stadt wurde in einem europaweiten Wettbewerb für den Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2017 an die Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH vergeben (Beschluss 2013/BV/4349). Mit Beauftragung vom 27.05.2016 wurde der Vertrag, gemäß der Verlängerungsoption, bis zum 31.12.2019 verlängert.

 

Der Vertrag zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Haushaltungen der Stadt (Sonderabfallentsorgung) wurde für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2018, nach öffentlicher Ausschreibung, neu vergeben. Der Vertragspartner ist die Firma Veolia Umwelt Service Nord GmbH (Beschluss 2016/BV/1948). Der Vertragszeitraum wurde gemäß der vertraglichen Regelung um ein weiteres Jahr, bis zum 31.12.2019, verlängert.

 

Der Vertrag über die „Sammlung und Verwertung von Alttextilien und Altschuhen in der Hansestadt Rostock für den Zeitraum 2018 -2021“ wurde im Anschluss an ein offenes Verfahren nach Vergabe-Nr. 38/10/17, mit der Firma EAST-WEST Textilrecycling Kursun GmbH, geschlossen (Beschluss 2017/BV/3259).

 

1. Gesamtkostenübersicht im Vergleich zum Vorjahr

 

Die Gesamtkosten ohne Abschläge erhöhen sich von 17.179.067 EUR im Jahr 2018 auf 17.525.957 EUR im Jahr 2019. Diese Kostenerhöhung in Höhe von 346.890 EUR setzt sich zusammen aus 55.456 EUR bei der Abfallverwertung und 291.434 EUR bei der Entsorgung des Haus- und Geschäftsmülls.

 

Unter Berücksichtigung der in die Kalkulation eingerechneten Abschläge (Verkaufserlöse für Altpapier, Schrott, Abfall- und Laubsäcke, der Kostenerstattung Grundsteuer für den Recyclinghof Dierkow und den Ergebnissen der Nachkalkulation) in Höhe von 1.259.531 EUR ergeben sich gebührenfähigen Kosten in Höhe von 16.266.426 EUR, was einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahr (15.904.242 EUR) um 362.184 EUR entspricht.

 

Die Einführung einer Schutzgebühr für den Laubsack seit 01.01.2016, um Anreize für die Nutzung zu schaffen, soll auch für das Jahr 2019 beibehalten werden. Die Kosten wurden bei der Abfallverwertungsgebühr/ Bioabfallentsorgung berücksichtigt. Die Einnahmen für Abfall- und Laubsäcke wurden in der Nachkalkulation berücksichtigt.

 

Kostenmindernd für die Kalkulation der Abfallgebühr wirken die für das Jahr 2019 rechnerisch ermittelten Verkaufserlöse in Höhe von 592.900 EUR für Altpapier, Schrott und Laubsäcke, die Verkaufserlöse in Höhe von 176.700 EUR aus der Verwertung von Alttextilien, der 2019 auszugleichende Anteil aus der Nachkalkulation 2016 in Höhe von 403.039 EUR, sowie die Kostenerstattung der Grundsteuer für den Recyclinghof Dierkow in Höhe von 400 EUR. Weiterhin wird vorgeschlagen, den aus der Nachkalkulation 2017 ermittelten Betrag in Höhe von 172.984 EUR zu 50% für die Kalkulation 2019 kostenmindernd für die Gebührenkalkulation zu berücksichtigen. Es wird vorgeschlagen die Summe des Kostenabschlages in Höhe von 1.259.531 EUR aus Gründen der Gebührenstetigkeit zu 80 % für die Abfallverwertungskosten und zu 20 % für die Abfallentsorgungskosten zu verwenden.

 

 

1.1. Abfallverwertung

 

Die Kosten der Abfallverwertung erhöhen sich um 55.456 EUR.

 

Für die Beschäftigten der SR GmbH ist eine Entgelterhöhung zum 01.01.2019 mit dem am 30.06.2017 abgeschlossenen 3. Änderungsvertrag zum Haustarifvertrag mit der Dienst-leistungsgewerkschaft ver.di vereinbart. Die Entgelterhöhung erfolgt für alle Lohngruppen als Erhöhung der Tabellenentgelte um 2,4 % sowie einer Einmalzahlung im Januar 2019 in Höhe von 140,00 EUR. Bezogen auf die Lohnsumme der SR GmbH ergibt sich für das Jahr 2019 aufgrund des 3. Änderungstarifvertrages eine Lohnerhöhung von 2,52 %. Die für 2019 vereinbarte Lohnerhöhung liegt in Größenordnung der Tariferhöhungen des öffentlichen Dienstes für das Jahr 2019.

 

Kostensteigernd wirken sich die von der SR GmbH für das Jahr 2019 kalkulierten Dieselkraftstoffkosten aus. Die Kosten wurden zum Einkaufspreis der letzten Lieferung vom 14.06.2018 vor der Kalkulation mit 0,979 EUR/Liter bewertet. Der Dieselkraftstoffpreis für die Kalkulation 2019 liegt damit gegenüber dem Vorjahr um 18,2 % höher.

 

Die Dieselkraftstoffkosten für das Jahr 2017 wurden durch die SR GmbH entsprechend dem Preis zum Kalkulationszeitraum (01.06.2016) mit 0,839 EUR/Liter kalkuliert. Der Jahresdurchschnittspreis für das Jahr 2017 betrug demgegenüber 0,876 EUR/Liter. Die Preisdifferenz zwischen kalkulierten Dieselkraftstoffkosten gegenüber den tatsächlich eingetretenen Kosten wurde auf das Dieselkraftstoffwagniskonto 2017 gebucht und für die Kalkulation der Leistungen für das Jahr 2019 aufgelöst.

 

Für das Jahr 2019 ist als Investition die Ersatzbeschaffung zweier Dreiachs-Müllsammelfahrzeuge, eines Zweiachs-Müllsammelfahrzeugs und eines Müllfahrzeugs für Bioabfälle (Abfälle aus der Biotonne) vorgesehen. Der zu erwartenden Verkaufserlös für die Ersatzbeschaffung wurde von den Abschreibungen des Jahres 2019 abgezogen.

 

Zudem sind die Sanierung Hof und Schrankenanlage Petridamm sowie die Errichtung einer Behelfsausfahrt Petridamm im Rahmen der städtischen Baumaßnahme „Sanierung Petridamm“ als Investitionen in der Kalkulation für das Jahr 2019 vorgesehen.

 

Die Reduzierung der Kosten bei der Altpapierentsorgung beruht auf dem im Verhandlungsverfahren (Vergabe-Nr. 16/10/2017) zur Verlängerung des Vertrages vom 20.05.2014, für die Jahre 2019 und 2020 gutachterlich geprüften Angebotes des Unternehmens Veolia Umweltservice Nord GmbH.

 

Angesichts der gegenüber der Ausschreibung 2014 gesunkenen Papiermenge in der Stadt und der Anpassung der Vergütung gemäß den vorgesehenen Regelungen, werden sich die Kosten für das Jahr 2019 gegenüber 2018 um 393.687 EUR reduzieren.


Der angebotene Leistungspreis für Hol- und Bringsystem ist als Höchstpreis anzusehen und ist abhängig von der tatsächlich erfassten Papiermenge im Jahr. Die Abweichung zwischen geplanter und tatsächlich erfasster Gesamtpapiermenge im Hol- und Bringsystem betrug im Jahr 2016 9,72 % und im Jahr 2017 11,22 %. Nach dem zu Grunde liegenden Leistungsverzeichnis besteht bei Mengenabweichungen größer 10 % ein Preisanpassungsrecht in den jeweiligen Positionen. Mit Feststellung des Jahresergebnisses im 1. Quartal 2019 kann die Abweichung zur beauftragten Leistung für den Zeitraum 2016 bis 2018 erst im Nachhinein festgestellt werden.

 

Seit dem 01.01.2018 sammelt und verwertet das Unternehmen EAST-WEST Textilrecycling Kursun GmbH Alttextilien und Altschuhe im Auftrag der Stadt. Die Kosten in Höhe von 132.591 EUR wurden bei den Kosten der Abfallverwertung und die Erlöse in Höhe von 176.700 EUR wurden als Kostenabschlag bei der Ermittlung der gebührenfähigen Kosten berücksichtigt.

 

1.2. Abfallentsorgung Haus- und Geschäftsmüll

 

Die Kosten der Abfallentsorgung von Haus- und Geschäftsmüll erhöhen sich um 291.434 EUR.

 

Die Kostenerhöhung in der Abfallentsorgung resultiert hauptsächlich aus den Entleerungs- und Sammelkosten des Haus- und Geschäftsmülls (Umleerbehälter). Diese Leistungen werden von der SR GmbH erbracht.

 

Für 2019 wurde durch die SR GmbH eine Reduzierung der Mengen um 4.049 Entleerungen, auf 1.045.181 Entleerungen, kalkuliert. Die Ermittlung erfolgte mittels Trendberechnung auf Basis der Jahre 2014 bis 2017 und Forecast 2018. Als Bemessungsgrundlage für die Preisfindung erfolgte die Prognose der Abfallsäcke, gemeinsam mit Regel- und Überhangsäcken, auf Grundlage der IST-Daten ab 2015.

 

Die Abrechnung der Haus- und Geschäftsmüllsammlung erfolgt gemäß der vertraglichen Vereinbarung nach der Zahl der tatsächlichen Entleerungen. Die dazu erforderlichen Einheitspreise werden durch Verteilung der Kosten auf die von der SR GmbH mittels Trendberechnung prognostizierten Behälterzahlen für das Jahr 2019 und die Wertungskennziffern für die einzelnen Behälter ermittelt.

 

Die Entsorgungskosten auf der Behandlungsanlage Veolia Umweltservice Nord GmbH, Niederlassung EVG werden von der Stadt auf Grundlage der Nachweise der Wiegenoten abgerechnet. Die Behandlungskosten liegen für 2019 stabil bei 84,88 EUR/t (netto).

 

2. Gebührensätze

2.1. Behältergebühr

 

Diese Gebühr ist eine Benutzungsgebühr. Sie ist die Gegenleistung für die Entsorgung von

Haus- und Geschäftsmüll und schließt alle damit verbundenen Kosten ein. Maßstab ist das Behältervolumen und die Entleerungshäufigkeit.

 

Basis für die Berechnung der Jahresgebührensätze, für die einzelnen Behälterarten unter Berücksichtigung der Entleerungshäufigkeit im Jahr, sind die ermittelten Einzelgebühren-sätze.

 

Die Prognose der Entleerungshäufigkeiten hat für die Kalkulation der Gebührensätze eine hohe Bedeutung, da die Anzahl der Entleerungen der Behälter für Haus- und Geschäftsmüll direkt in die Kalkulation einfließt und somit direkten Einfluss auf die Gebührenhöhen hat. Für die Prognose konnte auf Daten der Jahre 2004 bis 2017 zu Entleerungshäufigkeiten zurückgegriffen werden.

Tabelle 1 - Anzahl der prognostizierten Entleerungen 2019 im Vergleich zu 2018

 

Entleerungen

Behälter

2018

2019

Abfallsack

4.530

2.789

80 l

120 l

240 l

1.100 l

217.487

117.047

320.100

390.066

214.140

117.418

317.997

392.837

Gesamt

1.049.230

1.045.181

 

Tabelle 2 -  Mengenentwicklung Haus- und Geschäftsmüll:

 

Jahr

Haus- und Geschäftsmüll

2000- Ist

54.802 t

2001- Ist

51.494 t

2002- Ist

49.383 t

2003- Ist

47.113 t

2004- Ist

47.490 t

2005- Ist

47.177 t

2006- Ist

47.682 t

2007- Ist

48.334 t

2008- Ist

46.422 t

2009- Ist

46.807 t

2010- Ist

46.660 t

2011- Ist

46.922 t

2012- Ist

45.484 t

2013-Ist

45.076 t

2014-Ist

45.332 t

2015-Ist

45.250 t

2016-Ist

45.404 t

2017-Ist

45.616 t

2018-Plan

45.265 t

2019-Plan

45.401 t

 

Um für die Teilprozesse der Abfallentsorgung die von den einzelnen Abfallbehältern verursachten Kosten umlegen zu können, bedarf es eines Erwartungswertes für die in den jeweiligen Behältern zu entsorgenden Abfallmengen. Seit der Gebührenkalkulation 2000 wird diese verursachergerechte Berechnung der Abfallmengen mittels Wertungskennziffern für die Gebührenkalkulation in der Stadt angewandt.

 

Da die Entwicklung der Abfallmengen, sowohl insgesamt im Entsorgungsgebiet als auch in den einzelnen Behältergrößen nach wie vor dynamisch ist, ist es notwendig, diese Entwicklung der Abfallmengen in den verschiedenen Behältergrößen zu überprüfen. Seit der Gebührenkalkulation für 2001 werden deshalb mittels Stichproben diese Entwicklungen festgestellt.

 

Diese Dynamik ist an Hand folgender Entwicklungen festzustellen:

 

Tabelle 3 – Entleerungsvolumen für die Behältergrößen und den Abfallsack

 

entleertes Volumen in TLiter (theoretisches Ist jeweils I. Quartal)

Behälter-
größe

2000

2005

2010

2015

2016

2017

2018

80 l

13.844

16.472

17.267

17.976

18.136

18.108 

17.949  

120 l

19.360

15.719

13.953

14.349

14.336

14.809

14.614  

240 l

93.531

80.558

74.662

76.459

77.463

77.919

78.168

1.100 l

566.823

485.700

438.123

432.575

429.400

449.735

437.380

Abfallsack

-

-

-

131

143

125

150

gesamt

693.559

598.449

544.005

541.490

539.478

560.696

548.261

 

Das Entleerungsvolumen reduzierte sich seit Beginn der Erfassungen im Jahre 2000 (Basisjahr) insgesamt um ca. 21%. Dabei ist festzustellen, dass das Entleerungsvolumen in den Jahren bis 2006 ständig abnahm, im Zeitraum 2006 bis 2009 nahezu unverändert blieb, im Jahr 2010 sich weiter reduzierte und dann bis zum Jahr 2012 auf diesem Niveau blieb. Nachdem in den Jahren 2013 und 2014 leichte Reduzierungen des Entleerungsvolumens zu verzeichnen waren, stieg es von 2015 bis 2017 wieder an. In diesem Jahr ist ein Rückgang um 2,2% zu verzeichnen.

 

Das Entleerungsvolumen und die Anzahl der 80-l-Behälter blieben nahezu unverändert auf dem Niveau der Vorjahre. Bei den 120-l-Behältern sank das Entleerungsvolumen um 1,3%, die Anzahl der Behälter um 0,62%. Das Entleerungsvolumen wuchs bei den 240-l-Behältern geringfügig um 0,3%, der Behälterbestand erhöhte sich leicht um 0,4%. Nach der starken Zunahme im Vorjahr sank der Behälterbestand bei den 1.100-l-Behältern um 2,9%, das Entleerungsvolumen nahm um 2,7% ab.

 

Aus der oben stehenden Tabelle des entleerten Behältervolumens ist festzustellen, dass die 1.100 l Behälter unverändert mit ca. 80% dominieren. Die kleineren Behälter von 80 l und 120 l haben nahezu unverändert nur einen Anteil von 6,0% am entleerten Volumen, aber einen hohen Anteil am gestellten Behälterbestand. Dies wird in der nachfolgenden Tabelle deutlich, wobei festzustellen ist, dass der Bestand dieser beiden kleinen Behältergrößen derzeit 54% am Gesamtbestand beträgt.

 

Tabelle 4 – Behältergesamtbestand

 

Behälterbestand (Ist-Bestand jeweils I. Quartal)

Behälter-
größe

2000

2005

2010

2015

2016

2017

2018

80 l

5.786

8.286

9.321

9.880

9.948

10.015

9.928

120 l

3.526

3.228

3.069

3.344

3.347

3.520

3.498

240 l

6.224

5.729

5.507

5.726

5.813

5.873

5.896

1.100 l

5.857

5.321

4.937

5.163

5.223

5.507

5.348

gesamt

21.393

22.564

22.834

24.113

24.331

24.915

24.670

 

 

 

 

Aus den dargestellten Auswertungen ist zu schlussfolgern:

 

  1. Der stetige Anstieg des Behälterbestandes setzte sich in diesem Jahr nicht fort. Bei fast allen Behältergrößen sind leichte Abnahmen zu verzeichnen.
  2. Innerhalb der gleichen Behältergröße wurden in den letzten Jahren immer stärker längere Entleerungsrhythmen gewählt. Die Fortsetzung dieser Entwicklung kann in diesem Jahr nicht festgestellt werden. Das Entleerungsvolumen sank um 2,2%.
  3. Aus den diesjährigen geringeren Werten des Behälterbestandes und des Entleerungsvolumens gegenüber dem Vorjahr können derzeit noch keine Entwicklungen von abwärtsgerichteten Trends prognostiziert werden. Dazu bedarf es weiterer Werte in den Folgejahren, die eine solche Entwicklung belastbar stützen. Die diesjährigen Werte sind deshalb als normale Schwankungen in den Zeitreihen einzustufen.
  4. Auch wenn die kleineren Abfallbehälter nur einen sehr geringen Anteil am entleerten Volumen haben, ist vor allem ihre gebührenrechtliche Bedeutung außerordentlich hoch, denn aus dem hohen Anteil am Behälterstand leitet sich ein entsprechend hoher Anteil von Gebührenzahlern mit individueller Wohnungsbebauung ab, so dass diese Personengruppe auch die notwendige gebührenrechtliche Berücksichtigung finden muss.

 

Diese Entwicklungen sind in Umsetzung entsprechender gesetzlicher Vorgaben durch die Stadt gewollt und werden durch die Abfall- und Abfallgebührensatzung gefördert. Dass diese Entwicklungen noch nicht abgeschlossen sind, belegen auch die diesjährigen Untersuchungen.

 

Deshalb wurde für die Gebührenkalkulation 2019 durch die Stadt erneut eine Analyse der Abfallmengen in den Abfallbehältern veranlasst. Somit sind Grundlage für die Ermittlung der Wertungskennziffern die Ergebnisse der „Untersuchung zur Füllstandskontrolle und Verwiegung von Abfallbehältern im Rostocker Stadtgebiet“ vom Mai 2018, die von der SR GmbH vorgenommen wurde. So wie in den letzten Jahren wurden aus dem Behälterbestand als repräsentative Anzahlen Stichproben jeweils in einem Umfang von mindestens 1% unter Berücksichtigung der Behältergröße, der Entleerungshäufigkeit und der Herkunft der Abfälle (private Haushaltungen, Gewerbe) gezogen (vgl. Abschn. 3 o.g. Untersuchungsbericht, hier heißt es: “Gemäß Anhang zur TA - Siedlungsabfall umfasst eine repräsentative Stichprobe 1 % der Grundgesamtheit, in diesem Fall 1 % des Gesamtbestandes an Abfallsammelbehältern.“). Aus dem Gesamtbehälterbestand von ca. 24.694 Behältern inklusive 24 Abfallsäcken wurden 361 Behälter für die Stichprobe herangezogen. 

 

Die bisherigen Grundsätze, dass diese Verwiegung im gleichen Zeitraum wie in den Vorjahren und im gleichen Entsorgungsgebiet durchgeführt wird, wurden eingehalten. Damit werden weitere zufällige Einflussfaktoren wie saisonale Abhängigkeit des Abfallanfalls und individuelle Verhaltensweisen der Bürger bei der Abfallentsorgung minimiert.

 

Um diese Kontinuität zu gewährleisten, ist es ebenso besonders wichtig, dass die strukturelle Zusammensetzung des Behälterbestandes der Stichproben über die Jahre annähernd gleich bleibt. Es ist vollkommen normal, dass sich im Verwiegungsgebiet hierbei Veränderungen in analoger Weise vollziehen wie im gesamten Stadtgebiet. Wenn auf einem Grundstück Veränderungen im Behälterbestand vorgenommen wurden, also Behälter ganz abgemeldet oder gegen kleinere Behälter getauscht wurden, dann fallen die bisher verwogenen Behälter aus der Stichprobe und müssen durch andere adäquate Behälter ersetzt werden. Deshalb wurde vor Beginn der Verwiegungen der Behälterverwiegungsplan dahingehend geprüft und anschließend für den endgültigen Verwiegungsplan freigegeben.

Wie in den letzten Jahren wurde auch in diesem Jahr ein Fahrzeug mit einer geeichten Wägeeinrichtung eingesetzt.

Ermittlung der Wertungskennziffern (WKZ)

 

Die von dem Gutachter Herrn Friedrich (fcp) durchgeführten Berechnungen ergeben für die einzelnen Behältergrößen folgende Durchschnittsgewichte im Jahr 2018, wobei diese den ermittelten Durchschnittsgewichten der vorangegangenen sechs Jahre gegenübergestellt werden:

 

Tabelle 5 – Durchschnittsgewichte für die Behältergrößen und den Abfallsack

 

Behälter-
größe

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

80 l

14,2 kg

13,2 kg

13,7 kg

13,7 kg

13,3 kg

12,9 kg

14,4 kg

120 l

16,4 kg

17,0 kg

17,4 kg

14,7 kg

15,7 kg

16,7 kg

17,7 kg

240 l

26,9 kg

24,5 kg

24,4 kg

23,2 kg

23,3 kg

22,9 kg

24,7 kg

1.100 l

93,9 kg

99,5 kg

94,4 kg

101,5 kg

94,8 kg

98,0 kg

98,9 kg

Abfallsack

-

-

11,0 kg

12,4 kg

10,0 kg

14,3 kg

9,3 kg

 

Auf der Basis dieser vorliegenden Zeitreihen sind die Erwartungswerte für den künftigen Kalkulationszeitraum zu prognostizieren. Hierzu wurden, da genügend belastbare Daten vorliegen, Trendberechnungen mit verschiedenen mathematischen Verfahren vorgenommen. Aus den verschiedenen Berechnungsverfahren resultieren zwangsläufig auch differierende Ergebnisse, da in diese die Vergangenheitswerte unterschiedlich einfließen. So können je nach Verfahren die neuesten Ergebnisse mit einer hohen Dominanz in die Prognose einfließen und somit stark abweichende Durchschnittsgewichte weiter zurückliegender Jahre einen geringen Einfluss haben oder im anderen Extrem alle Werte gleichwertig berücksichtigt werden. Bei den Abfallsäcken wurde der Erwartungswert durch den Durchschnitt der letzten vier Jahre ermittelt.


Alle Ergebnisse wurden deshalb einer kritischen Betrachtungsweise unterzogen und daraus abgeleitet die Erwartungswerte für die verschiedenen Behältergrößen bestimmt. Dies erfolgte auf der Grundlage der oben getroffenen Ausführungen. Um diese o.g. Einflussfaktoren zu berücksichtigen, wurden für die Trendberechnungen zur Bestimmung dieser Erwartungswerte solche Verfahren (z.B. exponentielle Glättung) herangezogen, bei denen auch die gegenwärtigen Entwicklungen entsprechend berücksichtigt werden. Dies bedeutet insbesondere, dass hierfür die entsprechenden Glättungsfaktoren gezielt anzuwenden sind.

In der nachfolgenden Tabelle sind die aus den verschiedenen mathematischen Verfahren ermittelten jeweiligen oberen und unteren Werte und der im Ergebnis der Betrachtungen ermittelte Erwartungswert angegeben.

Tabelle 6 – Erwartungswerte für das Jahr 2019

 

Behältergröße

min.

max.

Erwartungswert

80 l

13,6 kg

15,3 kg

14,2 kg

120 l

16,4 kg

18,5 kg

17,4 kg

240 l

23.7 kg

26,5 kg

24.6 kg

1.100 l

95,4 kg

99,2 kg

98,0 kg

Abfallsack

-

-

11,4 kg

Daraus resultieren folgende WKZ für das Jahr 2019 (im Vergleich zu den Vorjahren):

 

Tabelle 7 – Wertungskennziffern (WKZ) für das Jahr 2019

 

Behältergröße

für 2019

für 2018

für 2017

Gewicht

WKZ

Gewicht

WKZ

Gewicht

WKZ

80 l

14,2 kg

1,0  

14,0 kg

1,0

14,8 kg

1,0

120 l

17,4 kg

1,2  

17,3 kg

1,2

17,7 kg

1,2

240 l

24.6 kg

1,7  

24.6 kg

1,8

25,7 kg

1,7

1.100 l

98,0 kg

6,9  

95,6 kg

6,8

94,0 kg

6,4

Abfallsack

11,4 kg

0,8  

11,9 kg

0,9

11,0 kg

0,7

 

2.2. Abfallverwertungsgebühr

 

Diese Gebühr ist eine Einheitsgebühr und der Gebührenmaßstab ist die Anzahl der auf dem Grundstück wohnenden Personen.

 

Die Abfallverwertungsgebühr ist die Gegenleistung für die Entsorgung aller Abfallarten aus Haushaltungen, die der Stadt bei der Vorbereitung zur Wiederverwendung, dem Recycling und der sonstigen Verwertung sowie die hierfür notwendigen Leistungen einschließlich der Recyclinghöfe und der Verwaltung, entstehen. Die Gebühr umfasst die Entsorgung der Abfallarten: Sperrmüll, Papier und Pappe, Garten- und Parkabfälle, Bioabfälle (nicht bei Eigenkompostierern), Altgeräte (nur Einsammeln), Problemabfälle, Alttextilien und Altmetalle.

 

Die Gesamtkostenerhöhung der gebührenfähigen Abfallentsorgungskosten für die Berechnung der Abfallverwertungsgebühr beträgt 322.656 EUR gegenüber dem Vorjahr.

Bei den Verwertungskosten ohne Bioabfallentsorgung ergibt sich eine Kostensteigerung gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 179.029 EUR.

 

Unter Berücksichtigung des eingesetzten Kostenabschlages in Höhe von 1.007.625 EUR ergibt sich bei der angesetzten Personenzahl von 208.299 eine Gebührensteigerung um 0,79 EUR pro Person und Jahr. Die Abfallwertungsgebühr ohne Bioabfallentsorgung beträgt 20,67 EUR pro Person für das Jahr 2019.

 

Die Bioabfallentsorgungskosten erhöhen sich im Jahr 2019 um 143.627 EUR. Dadurch ergibt sich bei der angesetzten Personenzahl von 191.843 eine Gebührensteigerung um 1,47 EUR. Die der Abfallverwertungsgebühr mit Bioabfallentsorgung beträgt 33,04 EUR pro Person für das Jahr 2019.

 

3. Gemeinkostensatz Verwaltung

 

Im Jahr 2019 erhöhen sich die Verwaltungskosten der Stadt um 32.515 EUR im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der tariflich vereinbarten Lohnsteigerungen. Der Verwaltungskostenprozentsatz ist gegenüber dem Vorjahr um 0,08 % auf 6,19 % gestiegen.

 

4. Nachkalkulation (siehe Anlage 2)

 

Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraumes die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten bzw. die tatsächlichen Gebühreneinnahmen vom geplanten Aufkommen ab, so sind bzw. sollen nach § 6 Abs. 2 d Kommunalabgabengesetz die Kostenüberdeckungen und unterdeckungen innerhalb von drei Jahren nach Ende des abgeschlossenen Kalkulationszeitraums ausgeglichen werden.


Der abgeschlossene Kalkulationszeitraum endet mit der Nachkalkulation 2017. Somit kann nur noch zwei Jahre 2019, 2020 ausgeglichen werden.

 

Aus der Nachkalkulation 2017 wurde eine Kostenüberdeckung von 172.984 EUR ermittelt. Mit dem Ziel der Verstetigung der Abfallgebühren, schlägt die Verwaltung daher vor, die Kostenüberdeckung im Kalkulationsjahr 2019 in Höhe von 86.492 EUR und im Jahr 2020 in Höhe von 86.492 EUR auszugleichen.

 

Der in der Nachkalkulation 2016 ausgewiesene Betrag in Höhe von 776.629 EUR wurde anteilig in Höhe von 403.039 EUR in der Kalkulation 2019 berücksichtigt (2017/BV/3051).

 

5. Vergleich der Gebührensätze 2019 gegenüber 2018

 

5.1. Die Behältergebühr für ein Kalenderjahr beträgt bei wöchentlicher Entleerung:

 

Behältergröße

2018

2019

Preisliche Entwicklung

 

in EUR

in EUR

in EUR

 

 

 

 

80-l-Abfallbehälter

143,94

143,92

-0,02

120-l-Abfallbehälter

172,73

172,71

-0,02

240-l-Abfallbehälter

243,77

237,00

-6,77

1.100-l-Abfallbehälter

902,21

908,76

+6,55

 

5.2.  Die Behältergebühr für ein Kalenderjahr beträgt bei 14-täglicher Entleerung:

 

Behältergröße

2018

2019

Preisliche Entwicklung

 

in EUR

in EUR

in EUR

 

 

 

 

80-l-Abfallbehälter

  71,97

  71,96

-0,01

120-l-Abfallbehälter

  86,36

  86,35

-0,01

240-l-Abfallbehälter

121,89

118,50

-3,39

1.100-l-Abfallbehälter

451,11

454,38

+3,27

 

5.3.  Die Behältergebühr für ein Kalenderjahr beträgt bei 28-täglicher Entleerung:

 

Behältergröße

2018

2019

Preisliche Entwicklung

 

in EUR

in EUR

in EUR

 

 

 

 

80-l-Abfallbehälter

35,98

35,98

0,00

120-l-Abfallbehälter

43,18

43,18

0,00

 

5.4.  Die Behältergebühr für ein Kalenderjahr beträgt bei 2-mal wöchentlicher Entleerung:

 

Behältergröße

2018

2019

Preisliche Entwicklung

 

in EUR

in EUR

in EUR

 

 

 

 

240-l-Abfallbehälter

   487,55

   474,01

-13,54

1.100-l-Abfallbehälter

1.804,42

1.817,53

+13,11

 


5.5. Die Abfallverwertungsgebühr für ein Kalenderjahr beträgt:

 

Behältergröße

2018

2019

Preisliche Entwicklung

 

in EUR

in EUR

in EUR

 

 

 

 

bei berücksichtigter Eigenkompostierung pro Person

19,88

20,67

+0,79

ohne berücksichtigte Eigenkompostierung pro Person

31,57

33,04

+1,47

 

5.6. Die Entsorgungsgebühr für Zusatzentsorgungen (Einzelentleerungen) beträgt pro

Entleerung für:

 

Behältergröße

2018

2019

Preisliche Entwicklung

 

in EUR

in EUR

in EUR

 

 

 

 

80-l-Abfallbehälter

2,77

2,77

  0,00

120-l-Abfallbehälter

3,32

3,32

  0,00

240-l-Abfallbehälter

4,69

4,56

-0,13

1.100-l-Abfallbehälter

17,35

17,48

+0,13

 

5.7. Die Entsorgungsgebühr für einen Abfallsack beträgt für ein Kalenderjahr bei 28-

      täglicher Entsorgung:

 

Behältergröße

2017

2018

Preisliche Entwicklung

 

in EUR

in EUR

in EUR

 

 

 

 

Abfallsack

(§ 11 Abs. 4 AbfS)

31,81

30,13

-1,68

 


5.8. Für folgende Sonderleistungen sind Gebühren zu entrichten:

 

Behältergröße

2018

2019

Preisliche Entwicklung

 

in EUR

in EUR

in EUR

 

 

 

 

Vorhaltegebühr für Wechselbehälter je Abfallbehälter 1.100 l im Jahr

52,68

52,68

0,00

zusätzlicher Abfallsack pro Stück

2,45

2,32

-0,13

Laubsack pro Stück

1,00

1,00

  0,00

Anlieferung von Siedlungsabfällen (§ 20 Abs. 1 AbfS) auf der Restabfallbehand-lungsanlage pro Tonne

107,18

107,26

+0,08

Presscontainer (10 m³)

-          Monatsmiete

-          Jahresmiete

-          Transportkosten

 

137,27

1.647,25

102,92 

 

  156,67

1.880,06

113,96

                  +19,40

                  +232,81

                  +11,04

Presscontainer (20 m³)

-          Monatsmiete

-          Jahresmiete

-          Transportkosten

 

200,00

2.400,04  121,44

 

  200,34

2.404,13

  125,12

+0,34

+4,09

+3,68

Container (7 m³) Mulde

     -    Monatsmiete

     -    Jahresmiete

     -    Transportkosten

 

 

   28,22

338,62

113,96

 

 

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 73

 

Produkt: 53701Bezeichnung: Abfallwirtschaft

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.: -Bezeichnung: -

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2019

53701

17.526.100 €

17.526.100 €

17.036.500 €

17.525.600 €

 


Im Ergebnishaushalt werden die Aufwendungen kostendeckend geplant.

Der Finanzhaushalt wurde durch folgende nicht zahlungswirksame Vorgänge reduziert:

 

Einzahlungen

Ertragswirksame Auflösung der Überschüsse aus den Jahren 2016 und 2017 durch Entnahme von 489.531 EUR aus dem gebildeten Sonderposten für den Gebührenausgleich.

 

Auszahlungen

Die Differenz zwischen Auszahlungen im Finanzhaushalt und Aufwendungen im Ergebnis-haushalt resultiert aus den nicht zahlungswirksamen Abschreibungen in Höhe von 500 EUR.

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben: siehe Pkt. 5

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

Die Vorlage hat keinen Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

 

in Vertretung

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung
und Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

25.10.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

Erweitern

01.11.2018 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.11.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen