Informationsvorlage - 2018/IV/3966

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:  durch Informationsvorlage 2018/IV/4000 ergänzt

 

Um den Erhalt der Mühlendammschleuse (MDS) gewährleisten zu können, wurde durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock eine Machbarkeitsstudie über die Möglichkeit einer Wiederaufnahme des touristischen Boots- und Schiffsverkehrs zwischen Ober- und Unterwarnow einschließlich einer touristischen Basiseinrichtung mit der Einbindung einer funktionstüchtigen Mühlendammschleuse in Auftrag gegeben. Die Studie soll eine Entscheidung herbeiführen, inwieweit es sich wirtschaftlich trägt, einen Schleusenbetrieb in das touristische Gesamtkonzept der Warnowschifffahrt einzuordnen.

 

Die MDS ist ein technisches Denkmal, das aufgrund seiner Lage an der Grenze zwischen Ober- und Unterwarnow besonderen Auflagen hinsichtlich Natur- und Trinkwasserschutz unterliegt. Diese Aspekte als auch die mögliche bauliche Umsetzung und spätere touristisch-wirtschaftliche Nutzung stehen im Mittelpunkt der Studie. Die MDS hat ortsgeschichtliche, wirtschaftsgeschichtliche und technikgeschichtliche Bedeutung für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Sie besitzt einen wesentlichen Aussagewert für das Leben sowie für die wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verhältnisse und deren Entwicklung in der Zeit um 1900 und darüber hinaus.

 


Im Rahmen der Erstellung der Studie wurden verschiedene technische Untersuchungen, Planungen und Analysen erarbeitet und abschließend in einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung miteinander verglichen und ausgewertet.

 

Folgende drei technische Varianten wurden in Zusammenarbeit mit den Trägern öffentlicher Belange erarbeitet und im Rahmen der Machbarkeitsstudie miteinander verglichen:

 

Variante I Instandsetzung (automatischer Schleusenbetrieb)

Variante IISportbootbetrieb (manueller Schleusenbetrieb)

Variante IIISchließung der MDS (Verfüllen / Bootsschleppe / Fischpass)

 

Die Warnow ist von der Unterwarnow bis zur Bahnbrücke Rostock-Stralsund Bundeswasserstraße. Hier gelten unter anderem die Vorschriften des Schifffahrtsrechtes und des Bundeswasserstraßengesetzes. Südlich der Bahnbrücke schließen sich Naturräume mit verschiedenen Schutzgebietskategorien an. Das Untersuchungsgebiet im Bereich der Oberwarnow liegt zum überwiegenden Teil in den Natura-2000-Gebieten. Weiterhin befindet sich das Gebiet der MDS innerhalb der Trinkwasserschutzzone II der Trinkwasserfassung Warnow-Rostock. Südlich der Eisenbahnbrücke Rostock-Stralsund beginnt die Trinkwasserschutzzone I.

 

In Folge der Untersuchung des touristischen Potentials der MDS wurden touristische Nutzungen wie Paddeln und Rudern, Fahrgastschifffahrt, Fahrradtourismus etc. auf der Oberwarnow untersucht. „Die Analyse der Zielgruppen und Potentiale zeigt, dass keine erfolgsversprechenden Ansatzpunkte zur Förderung des Tourismus an der Warnow mit einem besonderen Angebot am Standort MDS bestehen. Dieses Ziel ist unter den bestehenden Rahmenbedingungen und Restriktionen durch Maßnahmen an der MDS nicht erreichbar.“ (sh. Studie S.41 ff).

 

Weiterhin wird aber auch aufgezeigt, dass andere Zielgruppen für touristische Angebote bereitstehen und erfolgreich angesprochen werden können. Es wird davon ausgegangen, dass touristische Nutzung am Standort MDS auch trotz der vorherrschenden Rahmenbedingungen und Restriktionen (Lage in der Trinkwasserschutzzone II) grundsätzlich möglich bzw. nicht ausgeschlossen ist, da die Praxis zeigt, dass eine intensive Freizeitnutzung in unmittelbarer Umgebung stattfindet.

 

Daher wurde das Nutzungskonzept als Stufenkonzept mit zunehmender Nutzungsintensität erarbeitet. Folgende fünf Stufen wurden zum Ansatz gebracht und in einer Nachfrageprognose für drei Modelle miteinander verglichen:

 

Stufe 1:Einrichtung eines einfachen Wasserwanderrastplatzes

Stufe 2:Errichtung eines hochwertigen Wasserwanderzentrums

Stufe 3:Einrichtung eines kleinen Informationszentrums

Stufe 4:Ausbau zu einem attraktiven touristischen Ausflugsziel

Stufe 5:Aufwertung zum Erlebnis-Standort im Rostock Tourismus

 

 

Modell 1:beinhaltet die Entwicklungsstufen 1-3

Modell 2:beinhaltet die Entwicklungsstufen 1-4

Modell 3:beinhaltet die Entwicklungsstufen 1-5.

 

 

 

Die Ausbauvariante II sieht vor, dass die vorhandene Schleusenanlage in ihrer Länge und Breite verkleinert wird. Mittels der zusätzlichen Schaffung eines Vorhafens auf der Oberwarnow sowie der Einbeziehung der touristischen Nutzungskonzepte wird die MDS erlebbar und direkt begehbar gemacht. Weiterhin wird die Möglichkeit gegeben, direkt ans Wasser zu gelangen. Dabei ist weniger die Größe der Schleuse als vielmehr das Geschehen in und an der Schleuse relevant („lebendiger“ Schleusenbetrieb).

 

Um den Belangen des Denkmalschutzes gerecht zu werden, werden zugängliche, begehbare Sichtfenster, welche einen Blick auf die alte Widerlagergründung ermöglichen, ebenfalls vorgesehen.

 

Durch den Umbau der MDS wird erreicht, das Kosten gegenüber einer Sanierung des Bestandes eingespart werden können. Diese und andere Effekte wirken sich positiv auf Attraktivität der MDS und somit auf die Wirtschaftlichkeit aus, denn je höher die Umsetzung der Entwicklungsmodelle, umso höher auch die prognostizierte Umsatzentwicklung.

 

Im Fazit der Machbarkeitsstudie unter Einbeziehung aller betrachteten Aspekte empfehlen die Gutachter die Ausbauvariante II in Verbindung mit dem touristischen Konzept der Entwicklung der Mühlendammschleuse zum Erlebnis-Standort (Stufe 1-5) unter Einbeziehung in die künftigen Tourismuskonzepte „Grüne Stadt am Wasser“ und „Fahrradtourismus“ umzusetzen. Damit wird nicht nur eine angemessene touristische Nachfrage am Standort MDS erzielt, sondern auch ein relevanter Beitrag zur Förderung des Tourismus in Rostock und Umgebung erreicht.

 

in Vertretung

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski

Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung

und Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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12.09.2018 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - zur Kenntnis gegeben

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04.10.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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17.10.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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18.10.2018 - Kulturausschuss - zur Kenntnis gegeben