Beschlussvorlage - 2018/BV/3963

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallwirtschaft in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Abfallsatzung-AbfS)
(Anlage 1).

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V. S. 777, GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 2020 - 9)

 

bereits gefasste Beschlüsse:Nr. 2013/DV/5147, Nr. 2015/BV/1127

 

Sachverhalt:


Die Änderungssatzung enthält Formulierungen klarstellender oder redaktioneller Art und berücksichtigt aktuelle rechtliche Entwicklungen sowie Erfahrungen aus dem Vollzug der Abfallsatzung. Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

  1. Der bisherige Name Hansestadt Rostock wird durch Hanse- und Universitätsstadt Rostock ersetzt.
  2. Der bisherige Name Hansestadt Rostock wird durch Hanse- und Universitätsstadt Rostock ersetzt.
  3. Die beispielhafte Aufzählung der Problemabfälle wird um den Begriff Akkumulatoren ergänzt.
  4. Redaktionelle Änderung.
  5. Klarstellung des Begriffs Alttextilien im Sinne der Satzung.
  6. Die bisherige Nr. 8 (Altglas) entfällt in dieser Aufzählung da die Erfassung von Altglas außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung erfolgt. Die bisherige Nr. 8 wird am Ende des Absatzes unter den Verpackungsabfällen aufgeführt. Hierdurch verschiebt sich die bisherige Nummerierung. Die bisherige Nr. 9 (Kompostierbare Weihnachtsbäume) wird zur Nr. 8. Unter Nr. 9 und 10 sind die Abfallarten Alttextilien und Metallabfälle neu hinzugekommenen. Die Stadt partizipiert durch vertragliche Regelungen von der Vermarktung dieser Abfallarten. Erlöse aus diesen Abfallarten werden gebührenwirksam aufgelöst und tragen damit zur Gebührenstabilität bei.
  7. Redaktionelle Änderung.
  8. Redaktionelle Änderung.
  9. Redaktionelle Änderung.
  10. Die Erfahrungen in der Entsorgungspraxis haben gezeigt, dass im gewerblichen Bereich ein Bedarf für 7m³ Behälter besteht.
  11. Redaktionelle Änderung von Hansestadt in Stadt. Die Abfallarten Alttextilien und Metallabfälle werden vollständigkeitshalber mit aufgenommen.
  12. Der Text wurde an die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst.
  13. Heilung eines Verweisfehlers.
  14. Die Stadt partizipiert seit dem 01. Januar 2018 durch vertragliche Regelungen von der Vermarktung der Alttextilien, die in Sammelbehältern auf städtischen Grundstücken erfasst werden. Da die Einnahmen aus dieser Sammlung gebührenwirksam aufgelöst werden, ist die Stadt indirekt an der Sammlung beteiligt. Somit können Alttextilien nicht mehr wie bislang, von der Entsorgung durch die Stadt ausgeschlossen werden. Daher werden die Abfallschlüsselnummern 200110 Bekleidung und 200111 Textilien aus der Ausschlussliste der Abfallsatzung gestrichen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

 

in Vertretung

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und
1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.10.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.11.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen