Beschlussvorlage - 2018/BV/3909

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:


1. Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Aufstellung der 1. Änderung der Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Gestaltung und Pflege der Vorgärten im Thünenviertel (Vorgartensatzung Thünenviertel, 1. Änderung) (Anlage),

 

begrenzt:- im Nordosten:durch die Dethardingstraße,

     - im Südosten:durch die Thünenstraße,

    - im Südwesten:  durch die Ernst-Heydemann-Straße,

     - im Nordwesten:durch die Rembrandtstraße.

 

2. Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung der Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Gestaltung und Pflege der Vorgärten im Thünenviertel (Vorgartensatzung Thünenviertel, 1. Änderung) (Anlage).

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

 

§ 22 Abs. 2 KV M-V

§ 5 Abs. 1  KV M-V

§ 86 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 und 5 LBauO M-V

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2014/BV/5318 Satzung der Hansestadt Rostock zur Gestaltung und Pflege der Vorgärten im Thünenviertel (Vorgartensatzung Thünenviertel) vom 02.04.2014

 

 

Sachverhalt:

 

Am 02.04.2014 wurde die Vorgartensatzung Thünenviertel von der Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erlassen. Ziel war es, durch ein einheitliches Gestaltungskonzept die Vorgärten im Thünenviertel zu schützen und zu erhalten.

 

Rechtsgrundlage der Vorgartensatzung Thünenviertel ist die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V). Es handelt sich hier um örtliche Bauvorschriften, welche sich grundsätzlich mit der äußeren Gestaltung der zu erstellenden oder bereits bestehenden baulichen Anlagen befassen. Sie verfolgen ästhetische oder der allgemeinen Wohlfahrt dienende Absichten.

 

Häufig werden Vorgärten jedoch entgegen ihres ursprünglichen Charakters für Pkw-Stellplätze umgestaltet und umgenutzt. Die Vorgartensatzung Thünenviertel kann dies nicht ganzheitlich unterbinden, da mit dem flächenbezogenen Ausschluss von Stellplätzen und Nebenanlagen in Vorgärten unmittelbar die Nutzung von Grund und Boden geregelt wird. Dieses Instrumentarium fällt in den Kompetenzbereich des Bauplanungsrechts. Aus diesem Grund wird die Vorgartensatzung Thünenviertel künftig durch den Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 08.SN.185 „Vorgärten im Thünenviertel und im Tweelviertel“ ergänzt.

 

Somit sind zukünftig im Thünenviertel für die Regelung der baulichen Nutzung zwei Satzungen heranzuziehen. Um Widersprüche zwischen den Satzungen auszuschließen, soll die Vorgartensatzung Thünenviertel an den genannten B-Plan angepasst werden. Aufgrund der inhaltlichen Verknüpfung beider Satzungen, soll die 1. Änderung der Vorgartensatzung Thünenviertel gemeinsam mit dem Entwurf des genannten B-Plans öffentlich ausgelegt werden. Interessierte und Betroffene können somit die Gründe sowohl für die 1. Änderung der Vorgartensatzung Thünenviertel, als auch für die Aufstellung des genannten B-Plans besser nachvollziehen.

 

Die 1. Änderung der Vorgartensatzung besteht zum einen aus der Anpassung der Begriffsbestimmung „Vorgarten“ an den parallel im Aufstellungsverfahren befindlichen
B-Plan Nr. 08.SN.185 „Vorgärten im Thünenviertel und im Tweelviertel“ und zum anderen aus der Streichung von Regelungen, welche aufgrund ihres Bodenbezuges stattdessen im genannten B-Plan festgesetzt sind.

 

 

Reduzieren


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

21.08.2018 - Ortsbeirat Hansaviertel (9) - ungeändert beschlossen

Erweitern

28.08.2018 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

30.08.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

Erweitern

05.09.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen