Stellungnahme - 2018/BV/3652-02 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

Sachverhalt:

§7 Absatz 4 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft lautet: „Anträge und Beschlussvorlagen, durch die für die Stadt Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind.“ Eine gleichsame Aussage findet sich in §31 Absatz 2, Satz 2 der Kommunalverfassung.

 

Der vorliegende Antrag führt zu Mindereinnahmen im TH43, ohne eine Deckungsquelle dafür zu benennen. Dadurch würde eine Unterdeckung im TH43 entstehen, die nur durch Leistungskürzungen kompensiert werden könnte, die wiederum neue Einnahmeausfälle verursachen würden.

 

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Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

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Beschlüsse

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27.06.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben