Beschlussvorlage - 2018/BV/3805
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Beschlusses 2017/BV/3055
Verwendung der vom Land an die Hansestadt Rostock für das Jahr 2018 zugewiesenen Mittel aus dem Betreuungsgeld
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 11.06.2018
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Zentrale Steuerung; Eigenbetrieb KOE
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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19.06.2018
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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27.06.2018
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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
2017/BV/3055
Sachverhalt:
Für das Haushaltsjahr 2018 zahlte die Landesregierung zusätzliche Mittel zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung an alle Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern aus. Danach sind die Mittel ausschließlich für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung zu verwenden. Wie das Geld konkret eingesetzt wird, obliegt den einzelnen Gebietskörperschaften. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock erhielt per Zuweisungsvertrag in zwei Teilbeträgen eine Gesamtsumme in Höhe von 1.481.810,19 €, so dass sich die Zuweisung der weitergeleiteten Mittel gegenüber dem Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2017/BV/3055 von 1.478.500,00 € um 3.310,19 € erhöht. Die gemäß Punkt 4 des vorgenannten Beschlusses einzusetzenden Mittel erhöhen sich somit von 951.177,51 € um 3.310,19 € auf 954.487,70 €.
Mit Beschluss der Bürgerschaft (Vorlage Nr. 2017/BV/3055) wurde der Verwendung des Betreuungsgeldes 2018 für das Objekt Korl-Beggerow-Weg 39 (Kita „Kinnerhuus“) in Höhe von 951.177,51 € an den KOE genehmigt. Der KOE kam nach intensiver Prüfung zum Ergebnis, dass das Gebäude nicht mehr sanierungsfähig ist. Daher wurde der Entschluss gefasst, das Gebäude zurückzubauen und ein neues Haus zu errichten. Derzeit arbeitet der KOE an der Genehmigungsplanung für einen Ersatzneubau mit kapazitiver Erweiterung am gleichen Standort. Gemäß dem Bauablaufplan und vor dem Hintergrund des anstehenden Baugenehmigungsverfahrens werden in 2018 nur die Planungsphase inklusive Bauantragsverfahren realisiert werden können. Somit ist zum heutigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass die avisierten Mittel aus dem Betreuungsgeld nicht in 2018 verwendet werden können.
Um die finanziellen Mittel nicht an das Land zurückzahlen zu müssen, wird aufgrund dieser Ausgangslage vorgeschlagen, dass die Mittel aus Punkt 4 des Beschlusses 2017/BV/3055 nicht für die Kita „Kinnerhuus“ Korl-Beggerow-Weg, sondern ausschließlich für den Neubau der Kita Montessori Kinderhaus in der Thierfelderstraße 2 verwendet werden sollen. Dieses Projekt ist bereits in der Realisierungsphase und es werden keine weiteren Fördermittel eingesetzt. Die derzeitige Unterkunft der Kita ist aus brandschutzrechtlichen Gründen sowie der zu geringen Außenspielfläche von ca. 200 m² für ca. 58 Kinder nicht länger tragfähig und erfordert dringend einen Ersatzbau. Mit dem neuen Gebäude werden nicht nur die baulichen Anforderungen an eine zeitgemäße Kindertagesstätte erfüllt, sondern auch weitere Möglichkeiten der Umsetzung des pädagogischen Konzeptes erfüllt.
Der Ersatzneubau für die Kita „Kinnerhuus“ Korl-Beggerow-Weg erfolgt im Jahr 2019. Da es sich insgesamt nur um eine zeitliche Verlagerung der Umsetzung handelt, ist die Finanzierung des Ersatzneubaus weiterhin sichergestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50 – Amt für Jugend, Soziales und Asyl
Produkt: 36101Bezeichnung: Tageseinrichtungen (§§ 22, 22a, 23 SGB VIII)
ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:Bezeichnung:
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
keine
Roland Methling