Beschlussvorlage - 2018/BV/3743

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt, dass die Ergebnisse zum Prüfauftrag des Beschlusses Nr. 2017/AN/3327 im November des Jahres 2018 zur Beschlussfassung vorzulegen sind.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Beschluss-Nr. 2017/AN/ 3327 vom 31.01.2018

 

Sachverhalt:

 

Mit Bürgerschaftsbeschluss Nr.: 2017/AN/3327 wurde der Oberbürgermeister beauftragt

-mit dem Land über einen angemessenen Zuschuss für den Theaterneubau zu

verhandeln,

-einen Zeitplan zu erarbeiten, der eine zeitnahe Realisierung des Theaterneubaus

gewährleistet,

-einen Finanzierungsplan zu erarbeiten,

-die Folgekosten zur Nutzung darzustellen und

-die Ergebnisse der Bürgerschaft in ihrer Sitzung im Mai 2018 zur Beschlussfassung

vorzulegen.

 

Eine Umsetzung des Beschlusses war bis zum Mai 2018 nicht möglich gewesen. Es wird um eine Terminverlängerung bis November 2018 gebeten.

 

 

 

 

 

Folgender Sachverhalt vorab:

 

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 17.04.2018 das Quartiersblatt für den Bussebart beschlossen. Damit wurden das Baufeld, die Infrastruktur sowie die Aufgabenstellung für den Hochbau des Theaters zeitlich eingeordnet. Danach wird

-im Jahr 2018 durch die Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung,

Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH (RGS) ein Theaterwettbewerb für den Standort Bussebart erfolgen. Die Finanzierung des Wettbewerbes erfolgt über Mittel der Städtebauförderung. Das Ergebnis wird für 2019 erwartet.

-Im Jahr 2020 kann dann die Genehmigungsplanung für den Theaterneubau

erfolgen.

-Der Hochbau für den Theaterneubau ist für den Zeitraum 2021-2024 geplant.

 

Mit der erstellten Funktionsstudie wurden Kostenschätzungen zu den zukünftigen Baukosten und Genehmigungsverfahren ermittelt. Die Kostenrechnungen für den Theaterneubau betragen 102 Mio. EUR einschließlich Risikobewertung und Baukostenindex bis 2021.

 

Die Zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die zukünftige Struktur des Volkstheaters Rostock geschlossene Zielvereinbarung vom 06.05.2015 ist bis zum 31.12.2020 befristet.

Bereits in der derzeit aktuellen Fassung der Zielvereinbarung knüpft das Land seine Kostenbeteiligung an einen „konkreten, nachvollziehbaren Gesamtfinanzierungsplan“.

 

Vor diesem Hintergrund wurde das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur angeschrieben und um eine Anpassung der zum Theaterneubau in der Zielvereinbarung getroffenen Finanzierungsregelung gebeten.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:     Keine

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:     keiner

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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12.06.2018 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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27.06.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen