Beschlussvorlage - 2018/BV/3743
Grunddaten
- Betreff:
-
Theaterneubau zeitnah realisieren
Terminverlängerung Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2017/AN/3327
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 22.05.2018
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Steuerung
- Beteiligt:
- Eigenbetrieb KOE
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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12.06.2018
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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27.06.2018
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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
bereits gefasste Beschlüsse:
Beschluss-Nr. 2017/AN/ 3327 vom 31.01.2018
Sachverhalt:
Mit Bürgerschaftsbeschluss Nr.: 2017/AN/3327 wurde der Oberbürgermeister beauftragt
-mit dem Land über einen angemessenen Zuschuss für den Theaterneubau zu
verhandeln,
-einen Zeitplan zu erarbeiten, der eine zeitnahe Realisierung des Theaterneubaus
gewährleistet,
-einen Finanzierungsplan zu erarbeiten,
-die Folgekosten zur Nutzung darzustellen und
-die Ergebnisse der Bürgerschaft in ihrer Sitzung im Mai 2018 zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Eine Umsetzung des Beschlusses war bis zum Mai 2018 nicht möglich gewesen. Es wird um eine Terminverlängerung bis November 2018 gebeten.
Folgender Sachverhalt vorab:
Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 17.04.2018 das Quartiersblatt für den Bussebart beschlossen. Damit wurden das Baufeld, die Infrastruktur sowie die Aufgabenstellung für den Hochbau des Theaters zeitlich eingeordnet. Danach wird
-im Jahr 2018 durch die Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH (RGS) ein Theaterwettbewerb für den Standort Bussebart erfolgen. Die Finanzierung des Wettbewerbes erfolgt über Mittel der Städtebauförderung. Das Ergebnis wird für 2019 erwartet.
-Im Jahr 2020 kann dann die Genehmigungsplanung für den Theaterneubau
erfolgen.
-Der Hochbau für den Theaterneubau ist für den Zeitraum 2021-2024 geplant.
Mit der erstellten Funktionsstudie wurden Kostenschätzungen zu den zukünftigen Baukosten und Genehmigungsverfahren ermittelt. Die Kostenrechnungen für den Theaterneubau betragen 102 Mio. EUR einschließlich Risikobewertung und Baukostenindex bis 2021.
Die Zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die zukünftige Struktur des Volkstheaters Rostock geschlossene Zielvereinbarung vom 06.05.2015 ist bis zum 31.12.2020 befristet.
Bereits in der derzeit aktuellen Fassung der Zielvereinbarung knüpft das Land seine Kostenbeteiligung an einen „konkreten, nachvollziehbaren Gesamtfinanzierungsplan“.
Vor diesem Hintergrund wurde das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur angeschrieben und um eine Anpassung der zum Theaterneubau in der Zielvereinbarung getroffenen Finanzierungsregelung gebeten.