Beschlussvorlage - 2018/BV/3742

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Annahme einer Geldzuwendung in Höhe von 10.000 Euro von der WÜBBEN STIFTUNG gGMBH, Speditionsstraße 13, 40221 Düsseldorf zugunsten des Projektes „impakt integration“ in der Volkshochschule der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Produkt 27102 – Kommunales Bildungsmanagement.

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

keine

 

Sachverhalt:

 

Mit dem Programm „impakt integration“ fördert die gemeinnützige Wübben Stiftung in Zusammenarbeit mit der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung 15 ausgewählte Städte und Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Niedersachsen bei der Entwicklung kommunaler Bildungsstrategien für jugendliche Neuzugewanderte. Für die Umsetzung stellt die Wübben Stiftung den Kommunen ein Entwicklungsbudget in Höhe von 10.000 Euro zur Verfügung.

 

In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist das Projekt im Amt 43 - Volkshochschule, im Produkt 27102 - Kommunales Bildungsmanagement angesiedelt.


Seit Mai 2017 arbeitet eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Verwaltung und Akteuren der Bildungslandschaft Rostock an der Umsetzung.

 

Die Geldzuwendung in Höhe von 10.000 Euro soll in folgender Weise verwendet werden:

  1. Durchführung eines Filmprojektes mit jugendlichen Neuzugewanderten zur Unter-

stützung der beruflichen Orientierung

  1. Durchführung einer Machbarkeitsstudie

 

Von ehren- und hauptamtlichen Akteuren in der Arbeit mit jugendlichen Geflüchteten wird das Fehlen eines praktikablen, mehrsprachige Informations- und Datenbanksystems zu Bildungswegen und Bildungsangeboten in Rostock beklagt. Von den Mitgliedern der Arbeitsgruppe wurden die Anforderungen an Inhalte und Funktionsweise eines solchen Systems bestimmt. In einer Machbarkeitsstudie soll die technische, organisatorische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit untersucht werden und der benötigte finanzielle und personelle Aufwand beziffert werden.

 

Die Verwendung der Geldzuwendung in der beschriebenen Weise dient der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:   43

Produkt:           27102

Bezeichnung:  Kommunales Bildungsmanagement – Projekt „impakt integration“

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2018

41459010 / Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom sonstigen privaten Bereich - öffentliche Stiftung

10.000,00

 

 

 

2018

52910000 / Sonstige Aufwendungen für Sachleistungen-projektbezogen

 

10.000,00

 

 

2018

61459010 / Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom sonstigen privaten Bereich - öffentliche Stiftung

 

 

10.000,00

 

2018

72910000 / Sonstige Aufwendungen für Sachleistungen-projektbezogen

 

 

 

10.000,00

 


Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

Kein Bezug

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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27.06.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen