Stellungnahme - 2018/AF/3694-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Bei Großkonzerten, Weihnachtsmarkt, Sportveranstaltungen, Hanse Sail, Warnemünder Woche und natürlich auch beim kommenden Hansetag u. a. Großveranstaltungen geht es nicht nur um die allgemeine Sicherheit, sondern auch um die Absicherung von Sanitätsdiensten.

 

Dazu wurde um die Beantwortung nachfolgender Fragen gebeten:

 

 

1.Welche Konzepte sowie Maßstäbe / Algorithmen gelten in Rostock bzw. liegen   zugrunde, wenn wir den „Sanitätsdienst bei Großveranstaltungen gewährleisten?

 

Zur Absicherung von Großveranstaltungen ist es unerlässlich eine Risikobewertung zu erstellen, aus der hervorgeht, welches Gefährdungspotential von dieser Veranstaltung ausgeht und wie viele Kräfte des Sanitätsdienstes erforderlich sind.

 

Zur Bewertung der Risiken werden zwei Algorithmen in Rostock zur Anwendung gebracht:

 

1.  Bewertung nach Maurer (Maurer Schema)

2.  Kölner Algorithmus.

 

 

2.In welchem Umfang wird in Rostock ein Sanitätsdienst als ausreichend angesehen?

 

Es ist für jede einzelne Veranstaltung mit einem erhöhten Gefährdungspotential  eine Risikobewertung zu erstellen (Einzelfallprüfung).

 


3.Wie wird bei Großveranstaltungen die gesundheitliche Unversehrtheit der          TeilnehmerInnen und BesucherInnen abgesichert?

 

Durch das Erstellen einer Risikobewertung (hier nach Maurer) in Abhängigkeit von

1. Besucheranzahl (zulässige und tatsächliche)

2. Veranstaltungsort (Halle oder Open Air)

3. Gefahrenneigungen der Veranstaltung selbst (Demo oder Konzert)

4. Beteiligung von VIP´s mit Sicherheitsstufe

5. Berücksichtigung polizeilicher Erkenntnisse

 

wird ein Sanitätskonzept erstellt. Auf Grundlage des Konzeptes bestellt oder beauftragt der Veranstalter einen Sanitätsdienst, der dann in der Lage ist, die gesundheitliche Unversehrtheit der Teilnehmer abzusichern. Der beauftragte Sanitätsdienst erstellt ein Sanitätskonzept, das der Aufsichtsbehörde (hier Brandschutz- und Rettungsamt) zur Prüfung vorgelegt wird. 

 

 

4.Mit welchen Partnern arbeitet Rostock zur Absicherung von Großveranstaltungen zusammen und wie sind diese vertraglich geregelt? Welche Kooperationen gibt es z. B. mit dem DRK, der Johanniter-Unfall-Hilfe, dem ASB, dem Malteser Hilfsdienst usw.?

 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock arbeitet mit den Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser Hilfsdienst sowie Kräften der Feuerwehr bei der Absicherung von Großveranstaltungen zusammen.

 

Die Veranstalter (HRO ist nicht immer Veranstalter) schreiben die Leistungen unter der Maßgabe der unter Punkt 1 beschriebenen Kriterien aus. Durch die Anbieter von Sanitätsdiensten werden Konzepte zur sanitätsdienstlichen Absicherung erstellt.  Diese Konzepte dienen dann als Grundlage für die Veranstaltung.

Das BRA prüft, ob die eingereichten Konzepte den Anforderungen entsprechen und fertigt eine Stellungnahme, die dann der Genehmigungsbehörde vorgelegt wird.

 

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Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski

 

 

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Beschlüsse

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16.05.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben