Informationsvorlage - 2018/IV/3717

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Beratungsfolge

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bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2016/AN/1599 vom 11. Mai 2016

 

Sachverhalt:

Mit Beschluss Nr. 2016/AN/1599 vom 11. Mai 2016 hat die Bürgerschaft den Oberbürgermeister beauftragt, einen Masterplan zur 800-Jahr-Feier vorzulegen, der kontinuierlich fortgeschrieben und bis zur Umsetzung präzisiert werden soll.

 

Der vorliegende Masterplan Stadt- und Universitätsjubiläum 2018/ 2019 befasst sich mit der konzeptionellen Herangehensweise und dem aktuellen Sachstand der Vorbereitungen für das Doppeljubiläum. Er baut auf den Ausführungen der Informationsvorlage Nr. 2016/IV/1879 vom 6. Juli 2016, der Informationsvorlage Nr. 2016/IV/2214 vom 9. November 2016, der Informationsvorlage Nr. 2017/IV/2616 vom 5. April 2017, der Informationsvorlage Nr. 2017/IV/3038 vom 13. September 2017 sowie der Informationsvorlage Nr. 2018/IV/3383 vom 31. Januar 2018 auf.

 

Im Jahre 2018 feiert Rostock seinen 800. Geburtstag (Verleihung des lübischen Stadtrechts am 24. Juni 1218). Im Jahre 2019 begeht die Universität Rostock den 600. Jahrestag ihrer Geschichte (Gründung am 19. Februar 1419).

 

In der vorliegenden sechsten Informationsvorlage mit dem Masterplan zur Vorbereitung des Stadt- und Universitätsjubiläums 2018/2019 werden, ausgehend von der Zielstellung des Doppeljubiläums, die im Masterplan der Stadtverwaltung festgelegten Aufgaben, Maßnahmen und bisher stattgefundenen Veranstaltungen erläutert und abgerechnet. Dabei wird sich auf Schwerpunkte der Tätigkeit und den entsprechenden Ergebnissen konzentriert. Ebenfalls werden vor allem die Aktivitäten seit der letzten Informationsvorlage vom 31. Januar 2018 dargestellt und erläutert. Weiterhin erfolgen ein Ausblick auf die wichtigsten weiteren geplanten und zu realisierenden Maßnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit sowie der aktuelle Arbeitsstand der Veranstaltungen, Aktivitäten und Aktionen für das Jubiläumsjahr bis zum Stadtjubiläum am 24. Juni 2018.

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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16.05.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben