Informationsvorlage - 2018/IV/3698

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

§ 44 b SGB II

 

Sachverhalt:

Gemäß § 4 Absatz 1 der Kooperationsvereinbarung zwischen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und der Agentur für Arbeit Rostock entsendet jeder Vereinbarungspartner drei Vertreter als Mitglieder der Trägerversammlung.

Für die Trägerversammlung des Vereinbarungspartners Hanse- und Universitätsstadt Rostock wurde u. a. die Leiterin des Hauptamtes, Frau Karin Helke, entsendet.

Bei Verhinderung der Mitglieder können die Vereinbarungspartner Stellvertreter mit der Teilnahmen an der Trägerversammlung beauftragen um das Stimmrecht des Vereinbarungspartners zu wahren.

Bislang wurde diese Aufgabe von Herrn Dr. Zierau, Leiter der Abteilung Personal im Hauptamt, wahrgenommen.

Leider kommt es vor, dass die Termine der Trägerversammlung mit den Terminen der vier-wöchigen  Dienststellengespräche  mit dem Personalrat der Stadtverwaltung kollidieren. Die Teilnahme am Dienststellengespräch ist sowohl für die Leiterin des Hauptamtes sowie auch für den Leiter der Abteilung Personal erforderlich.

Aus diesem Grund wird zukünftig Herr Joachim Engster, Leiter des Stadtamtes, als ständiger Vertreter für Frau Helke benannt. Herr Engster hat diese Aufgabe bereits vor einigen Jahren inne gehabt.

 

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Beschlüsse

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12.06.2018 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben

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13.06.2018 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - zur Kenntnis gegeben

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27.06.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben