Anfrage der Fraktion - 2018/AF/3694

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Beratungsfolge

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Bei Großkonzerten, Weihnachtsmarkt, Sportveranstaltungen, Hanse Sail, Warnemünder Woche und natürlich auch beim kommenden Hansetag u.a. Großveranstaltungen geht es nicht nur um die allgemeine Sicherheit, sondern auch um die Absicherung von Sanitätsdiensten. Dazu bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Welche Konzepte sowie Maßstäbe/Algorithmen gelten in Rostock, bzw. liegen zugrunde, wenn wir den „Sanitätsdienst bei Großveranstaltungen“ gewährleisten?
  2. In welchem Umfang wird in Rostock ein Sanitätsdienst als ausreichend angesehen?
  3. Wie wird bei Großveranstaltungen die gesundheitliche Unversehrtheit der TeilnehmerInnen und BesucherInnen abgesichert?
  4. Mit welchen Partnern arbeitet Rostock zu Absicherung von Großveranstaltungen zusammen und wie sind diese vertraglich geregelt? Welche Kooperationen gibt es z. B. mit dem DRK, der Johanniter-Unfall-Hilfe, dem ASB, dem Malteser Hilfsdienst usw.?

 

 

Ich bedanke mich im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.

 

 

Eva-Maria Kröger

Fraktionsvorsitzende

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Beschlüsse

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16.05.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben