Stellungnahme - 2017/BV/3338-95 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Stellen für den KOD

 

Zum Änderungsantrag für die im Haushalt ausgewiesenen  Stellen:

 

Es werden 6 zusätzliche Stellen im Sachgebiet 32 33100 Verkehrsüberwachung in 2018 und 6 weitere Stellen in 2019, insgesamt 12 zusätzliche Stellen, eingefügt. 

 

Die Stellen werden über zusätzliche Einnahmen aus der Tätigkeit refinanziert.

 

 

nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

 

Der KOD befindet sich im  SG 32 33100 Verkehrsüberwachung. Dort sollen zusätzlich 12 Stellen für Politessen geschaffen werden.

 

Die Verkehrsüberwachung verfügt über aktuell 19,75 Stellen. Mit der Vorlage zur „Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt für die Haushaltsjahre 2018/2019 mit Haushaltsplan und Anlagen – 1.Änderung “ sollen 2019 fünf Stellen zur Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs und eine Stelle im fließenden Verkehr nachgeführt werden.

 

Bereits im Jahr 2017 wurden dem KOD zwei Stellen sowie im Entwurf des Stellenplanes 2019 sechs neue Stellen zugeordnet. Es wird mit dem Ziel geprüft, ob entsprechend des Antrages noch weitere 6 Stellen in 2018 im SG KOD geschaffen werden sollten.

 

 

Zum Deckungsvorschlag:

 

Im KOD (EG 05) kostet eine Stelle rund 40 TEUR Personalaufwendungen. Hinzu kommt, dass für die Erstausstattung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des KOD insgesamt rund 2.000,- EUR pro Person anfallen (Handy und Drucker, Erstausrüstung mit Dienst- und Schutzkleidung, Einweisungsschulung u.ä.).

 

Die mit der Vorlage zur „Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt für die Haushaltsjahre 2018/2019 mit Haushaltsplan und Anlagen – 1. Änderung “ zugeführten 6 Stellen zur Verkehrsüberwachung 2019 sind im Haushalt ausfinanziert. 6 weitere Stellen aus 2018 erhöhen den Mehrbedarf 2018 um 120 TEUR im Personalbereich und 12 TEUR an Sachkosten, im Jahr 2019 würde sich der Personalkostenansatz um 240 TEUR erhöhen.

 

Durch die zusätzlichen Stellen im Bereich KOD ist der Haushaltsansatz im Bereich ruhender Verkehr auf dem Sachkonto 12201.46210020 – Ordnungsrechtliche Erträge Bußgelder OWIG im Jahr 2018 um 132 TEUR und im Jahr 2019 um 240 TEUR zu erhöhen.

 

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

10.04.2018 - Personalausschuss

Erweitern

11.04.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben