Antrag - 2018/AN/3656

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft bis zur Sitzung im Oktober 2018 Beschlussvorlagen zum Passivhausstandard für Bauvorhaben vorzulegen,

 

  1. mit der die WIRO GmbH beauftragt wird, alle zukünftigen Bauvorhaben nach Passivhausstandard zu errichten.

 

  1. nach der ein Konzept zu erarbeiten ist, dass bei Verkauf von kommunalen Grundstücken zum Zweck der Errichtung von Wohn- oder Bürogebäuden sichergestellt wird, dass Planung und Realisierung des Bauvorhabens nach dem Passivhausstandard erfolgen.

 

  1. mit der das Amt für Stadtplanung beauftragt wird, bei der Bebauungs- und Flächennutzungsplanung grundsätzlich die Infra- und Gebäudestruktur  zur Einhaltung des Niedrigstenergiestandards gemäß der EU-Richtlinie 2010/31/EU zu berücksichtigen.
     

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

--

 

Sachverhalt:

Ab 2019 sind öffentlich genutzte Gebäude als Passivhäuser zu errichten, ab 2020 gilt diese Vorgabe auch für private Neubauten. In Rostock sind bisher nur einzelne Objekte in Passivhausbauweise realisiert worden. Die EU hat durch die Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 2010/31/EU bereits 2009 ambitionierte Vorgaben gesetzt, die in die oben genannten Termine für die Umsetzung von Niedrigstenergiestandards münden.

Eine Untersetzung in nationales Recht soll mit dem angekündigten Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfolgen.

Die in der Hansestadt tätigen Planer haben bisher nur wenig Erfahrung in dieser Bauweise sammeln können. Das Land M-V hat keine Verordnung zur Durchsetzung der derzeit geltenden Energieiensparverordnung (EnEV) und des Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) erlassen. Eine solche ist erst nach der Einführung des neuen Gebäudeenergiegesetzes zu erwarten.
Durch den Beschluss wird sichergestellt, dass eine größere Anzahl der neu zu errichtenden Gebäude in zukunftsfähiger Bauweise errichtet wird. Die Einhaltung der Energiestandards wird unabhängig von einer Durchsetzungsverordnung zur EnEV/GEG des Landes überprüfbar. Zudem können lokale Unternehmen mehr Erfahrungen in der Errichtung von Gebäuden im Niedrigstenergiestandard sammeln und so ihre Wettbewerbsposition gegenüber anderen Regionen in der Bundesrepublik verbessern. Wesentliche Kostensteigerungen sind durch die konsequente Umsetzung der Passivhausbauweise nicht zu erwarten, da die Mehraufwendungen für die Gebäudehülle durch Einsparungen im Heizsystem und durch attraktive Fördermittel kompensiert werden können.

 

In die Erarbeitung der Beschlussvorlagen ist die WIRO einzubeziehen. In den Beschlussvorlagen sind frühestmögliche Termine zur Umsetzung der Beschlüsse anzugeben.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

 

 

 

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Beschlüsse

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17.04.2018 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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25.04.2018 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - zur Kenntnis gegeben

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15.05.2018 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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16.05.2018 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft bis zur Sitzung im Oktober 2018 Beschlussvorlagen zum Passivhausstandard für Bauvorhaben vorzulegen,

 

1. mit der die WIRO GmbH beauftragt wird, alle zukünftigen Bauvorhaben nach Passivhausstandard zu errichten,

 

2. nach der ein Konzept zu erarbeiten ist, dass bei Verkauf von kommunalen Grundstücken zum Zweck der Errichtung von Wohn- oder Bürogebäuden sichergestellt wird, dass Planung und Realisierung des Bauvorhabens nach dem Passivhausstandard erfolgen,

 

3. mit der das Amt für Stadtplanung beauftragt wird, bei der Bebauungs- und Flächen­nutzungsplanung grundsätzlich die Infra- und Gebäudestruktur zur Einhaltung des Niedrigstenergiestandards gemäß der EU-Richtlinie 2010/31/EU zu berücksichtigen.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2018/AN/3656-02 (ÄA) (s. TOP 8.4.2)
entfällt die Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschluss Nr. 2018/AN/3656:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen des Bündnisses für Wohnen, Arbeitsgruppe Energieeffizienz, mit der WIRO GmbH zu vereinbaren, dass von den geplanten Bauvorhaben in der Kuphalstraße, 18069 Rostock, ein Block im Passivhausstandard errichtet wird.

Anschließend wird dann ein Vergleich folgender Parameter vorgenommen:

 

- Baukosten,

- Betriebskosten,

- Energieverbrauch,

- Wohnqualität.

 

Darauf basierend ist darüber zu berichten, ob eine dauerhafte Verpflichtung der WIRO GmbH zur Errichtung von Wohnungen im Passivhausstandard beschlossen werden sollte.

 

Parallel dazu sind die Standortfaktoren der Städte Frankfurt am Main und Freiburg einerseits und Rostock andererseits miteinander zu vergleichen.